Frag doch den Undertaker

Wahlgrab 20 Jahre für die Katz

Lieber Tom,

zu Deinem Text „Asiatischer Trick“ ist mir eine Frage durch den Kopf gegangen: Nehmen wir an, ich kaufe ein Familiengrab für drei oder mehr Personen und die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Wenn in diesen 20 Jahren niemand verstirbt, wird dann das Grab eingeebnet und ich habe umsonst investiert?

Herzlichen Dank für Deine Mühe und das immer wieder tolle Blog!

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T.

Grundsätzlich sollte man natürlich den Kauf eines Grabes erst erwägen, wenn auch ein Todesfall zu beklagen ist. Schon im Voraus ein Grab zu kaufen macht nur Sinn, wenn es beispielsweise ein ganz besonderes Grab ist.
In jedem Fall hat man vom ersten Tag an die Kosten zu tragen.
Diese werden für ein Wahlgrab mit mehreren Plätzen in aller Regel sofort und auf einen Schlag für rund 20 Jahre fällig.

Danach kann man das Grab verlängern und zwar je nach Friedhof sogar jahresweise, wenngleich das Verlängern in 10-Jahres-Schritten üblicher ist.

Angenommen jetzt sei jemand verstorben und Du würdest ein Grab für 20 Jahre kaufen und es stürbe niemand innerhalb der 20 Jahre, so wäre das viele Geld für die zusätzlichen Stellen in diesem Grab in der Tat für die Katz gewesen. Du hättest aber natürlich die Möglichkeit, das Grab so oft wieder anzumieten, bis es voll ist. Ja durch die Möglichkeit der Mietverlängerung ergibt sich sogar der Fall, daß man in einem beispielsweise vierstelligen Grab nahezu beliebig viele Personen bestatten lassen kann, da die Stellen immer dann wieder als frei gelten, wenn dafür die Ruhezeiten abgelaufen sind.

In Deinem Beispiel wäre das Grab also vermutlich wieder als frei zu bezeichnen.

Wenn jetzt ein Kunde beim (bzw. über den) Bestatter ein Wahlgrab kaufen will und es aber so ist, daß es niemanden in der Familie gibt, der auch nur annäherungsweise im Sterbealter ist, so würde der Bestatter eventuell sogar eher zu einem Reihengrab raten, das ja wesentlich günstiger ist.
Den Familienzusammenhalt kann man später immer noch mit einem Wahlgrab dokumentieren, auf das man einen Grabstein stellt, der auch die Namen der anderswo Begrabenen trägt (deren Gräber schon abgelaufen und weg sind).

Es ist aber so, daß Wahlgräber, die nicht mehr angekauft werden, deren Mietzeit also nicht mehr verlängert wird, wieder freigegeben werden.
Die Mietzeit ist immer gleich oder länger als die Mindestruhezeit, damit sicher gestellt ist, daß beim Ablauf des Grabes auch alle darin befindlichen Verstorbenen als „weg“ gelten.
Ob die Gräber eingeebnet werden usw. hängt davon ab, wie schnell es wieder weitervermietet werden kann.

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