Frag doch den Undertaker

Wahlgrab 20 Jahre für die Katz

Lieber Tom,

zu Deinem Text „Asiatischer Trick“ ist mir eine Frage durch den Kopf gegangen: Nehmen wir an, ich kaufe ein Familiengrab für drei oder mehr Personen und die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Wenn in diesen 20 Jahren niemand verstirbt, wird dann das Grab eingeebnet und ich habe umsonst investiert?

Herzlichen Dank für Deine Mühe und das immer wieder tolle Blog!

Werbung

T.

Grundsätzlich sollte man natürlich den Kauf eines Grabes erst erwägen, wenn auch ein Todesfall zu beklagen ist. Schon im Voraus ein Grab zu kaufen macht nur Sinn, wenn es beispielsweise ein ganz besonderes Grab ist.
In jedem Fall hat man vom ersten Tag an die Kosten zu tragen.
Diese werden für ein Wahlgrab mit mehreren Plätzen in aller Regel sofort und auf einen Schlag für rund 20 Jahre fällig.

Danach kann man das Grab verlängern und zwar je nach Friedhof sogar jahresweise, wenngleich das Verlängern in 10-Jahres-Schritten üblicher ist.

Angenommen jetzt sei jemand verstorben und Du würdest ein Grab für 20 Jahre kaufen und es stürbe niemand innerhalb der 20 Jahre, so wäre das viele Geld für die zusätzlichen Stellen in diesem Grab in der Tat für die Katz gewesen. Du hättest aber natürlich die Möglichkeit, das Grab so oft wieder anzumieten, bis es voll ist. Ja durch die Möglichkeit der Mietverlängerung ergibt sich sogar der Fall, daß man in einem beispielsweise vierstelligen Grab nahezu beliebig viele Personen bestatten lassen kann, da die Stellen immer dann wieder als frei gelten, wenn dafür die Ruhezeiten abgelaufen sind.

In Deinem Beispiel wäre das Grab also vermutlich wieder als frei zu bezeichnen.

Wenn jetzt ein Kunde beim (bzw. über den) Bestatter ein Wahlgrab kaufen will und es aber so ist, daß es niemanden in der Familie gibt, der auch nur annäherungsweise im Sterbealter ist, so würde der Bestatter eventuell sogar eher zu einem Reihengrab raten, das ja wesentlich günstiger ist.
Den Familienzusammenhalt kann man später immer noch mit einem Wahlgrab dokumentieren, auf das man einen Grabstein stellt, der auch die Namen der anderswo Begrabenen trägt (deren Gräber schon abgelaufen und weg sind).

Es ist aber so, daß Wahlgräber, die nicht mehr angekauft werden, deren Mietzeit also nicht mehr verlängert wird, wieder freigegeben werden.
Die Mietzeit ist immer gleich oder länger als die Mindestruhezeit, damit sicher gestellt ist, daß beim Ablauf des Grabes auch alle darin befindlichen Verstorbenen als „weg“ gelten.
Ob die Gräber eingeebnet werden usw. hängt davon ab, wie schnell es wieder weitervermietet werden kann.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Juni 2011 | Revision: 1. Juni 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
15 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Big Al
13 Jahre zuvor

[quote] Ja durch die Möglichkeit der Mietverlängerung ergibt sich sogar der Fall, daß man in einem beispielsweise vierstelligen Grab nahezu beliebig viele Personen bestatten lassen kann, da die Stellen immer dann wieder als frei gelten, wenn dafür die Ruhezeiten abgelaufen sind.[/quote]
Neue Art der Familienplanung.
Wer ist vermutlich wann dran.
Mit dem Sterben dran, meine ich.
Oder Tetris mit Särgen. Viel Spaß für den Baggerfahrer.
B. A.

Oliver Grote
13 Jahre zuvor

„…Tetris mit Särgen…“ Klasse!

simop
13 Jahre zuvor

Gibt’s die dann auch in bunt und den verschiedenen Formen? Und wie kriegt man dann die Verstorbenen in so einen T- oder Z-förmigen Sarg? *grübel*

Erfurter Puffbohne
13 Jahre zuvor

@Big Al, Du hast einen köstlich trockenen Humor, genau meine Wellenlänge. … Tetris mit Särgen … *ganzlautlach* und mir das bildlich vorstell. Wünsche allen eine schöne Woche!

Erfurter Puffbohne
13 Jahre zuvor

boah, Entschuldigung, meinte natürlich ein schönes Wochenende. Ob das wohl die Hitze ist*grübel*? Krämerbrückenfest ist jedenfalls erst morgen in Erfurt, so mit Holzfällersteak und 3 bis 8 Bierchen 😉

Veit
13 Jahre zuvor

Kennt einer von Euch zufällig noch das PC-Spiel „Quest for the Holy Grail“? Da ist eine Aufgabe Leichentetris…
(der schwarze Humor von Monty Python lässt grüßen)

Big Al
13 Jahre zuvor

@ Erfurter Puffbohne.
Das Särge-Tetris ist aber nicht auf meinem Mist gewachsen, so was ähnliches habe ich hier im Blog schon mal gefunden.
Da ging es, wenn ich mich recht entsinne, mehr oder weniger um ähnliche Fragen. Grablaufzeit, ab wann gilt jemand als „vergangen“, wer kommt auf/unter/neben wem beim Särge-Tetris zu liegen…
Das muß ja auch noch mit bedacht werden bevor man sich gegenseitg spinnefeinde Verwandte da zusammenpackt!
„Der Opa mochte aber die Tante Hilde nicht, die hat immer so viel dumm Zeuch geschwätzt, und jetzt liegt die noch auf ihm! Und daneben auch noch sein verhasster Schwager Franz.“
Da ist der Familienstreit schon vorprogrammiert.
(Ich will auch nicht von meiner Verwandtschaft im Grab umzingelt sein, wenn ich das jetzt so bedenke…von wegen, „Ewige Ruhe“.)
B. A.

murry
13 Jahre zuvor

Vielleicht könnte man ja das Grab anderweitig nutzen, solange niemand stirbt. Als Freizeitgrundstück oder so.

Big Al
13 Jahre zuvor

@ murry.
Kleingartenkolonie „Zur ewigen Ruhe“ meinst du?
B. A.

ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor

Da wird der Friedhofsverwalter dein bester Freund, wenn Du auf dem Wahlgrab deine Gartenlaube aufstellst – mit Gartenzwerg davor und Grillparty im Sommer…

Big Al
13 Jahre zuvor

@ den einen anderen Stefan.
Hütte mattschwarz streichen und einen Haufen traurige, an Weltschmerz leidende Emos reinstopfen.
Passt schon.
B. A.

simop
13 Jahre zuvor

Wann ist es so weit für die erste Grillparty? 😀

13 Jahre zuvor

Wenn ich mir so ein Vorratsgrab zulege, um mir beispielsweise einen besonders schönen Platz zu sichern, muss ich das dann nicht wie ein belegtes Grab aussehen lassen, damit sich das in das Gesamtbild des Friedhofs einfügt? Was stünde auf dem Grabstein? „Den Toten zur Warnung, den Lebenden zur Mahnung: Hier wird…. ruhen“?
Wenn mir nach zehn Jahren die Lust aufs Sterben vergeht, könnte ich das Grab weiter veräußern, womöglich mit Gewinn?

Und ganz im Ernst: Nähme ich nach 15 Jahren den Vorratsplatz selbst in Anspruch, dann hätte ich – bei einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren – doch nur 5 Jahre Zeit zum gammeln? Wenn keiner mehr da ist, der mein Grab verlängern könnte oder wollte, wie und wo würde ich dann bis zur endgültigen Auflösung weiterruhen?

ÖSchi
13 Jahre zuvor

@rudibee
Sollte die „Restlaufzeit“ eines Grabes nicht mehr der vorgeschriebenen Ruhefrist entsprechen, dann muß diese nachgekauft werden – von den Angehörigen, Kindern, Erben oder aus dem Nachlaß – wer eben die Beerdigungskosten trägt – wären in diesem Fall nochmals 15 Jahre bei Erdbestattung (bzw. 5 Jahre bei Urnenbestattung) dazu und dann paßt`s wieder.
Allen ein schönes Wochenende

anna
13 Jahre zuvor

@6: „I’m not dead!“ *zappel*
Die Scheibe müsste noch irgendwo rumliegen — mal sehen, ob ich sie noch zum Laufen kriege…




Rechtliches


15
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex