Leserfrage: Sehr geehrter Herr Peter Wilhelm,
vor ein paar Tagen erreichten meine Schwestern und mich der Bericht, das unser Vater verstorben ist.
Erst hiess es im Dezember, aber nachdem ich das Standesamt angerufen habe, hörte ich, das er schon am 9. Oktober hingeschieden war. Unsere Mutter hat alles vor uns verschwiegen.
Wir leben alle im Ausland uns wissen, dass unser Vater dement war, also keine Regie hatte über sein eigenes Begräbnis.
Vom Standesamt erhielt ich auch den Namen des Bestattungsunternehmen.
Ich weiss jetzt, das mein Vater eingeäschert ist, aber mir durfte nicht mitgeteilt werden, wo die Asche ausgestreut wurde.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit, das wir als Kinder dahinter kommen können, so dass auch wir in der Lage sind Abschied nehmen zu können von unserem Vater. Es ist schon tragisch genug, das es so gelaufen ist. Ist es wirklich so, das wir kein Recht haben zu wissen wo der Verstorbene geblieben ist?
Sie haben alles richtig gemacht. Eine Anfrage beim Standesamt brachte Ihnen die Antwort, welcher Bestatter zuständig ist.
Ein weiterer Anruf bei der Friedhofsverwaltung der betreffenden Stadt kann Ihnen Aufschluß darüber geben, auf welchem Friedhof die Asche Ihres Vaters verstreut wurde.
Wenn es dort ein reguläres Grab gäbe, dürfte es eigentlich keine Probleme geben, Ihnen die genaue Grablage mitzuteilen, das geht aber bei einer Verstreuung der Asche nicht.
Bei einer Aschenverstreuung wird die Asche auf einem besonderen Feld des Friedhofs verstreut und es gibt keinen festen Platz, von dem man sagen könnte, dort genau liegt mein Vater oder dort genau ist er verstreut worden.
Es ist das Wesen der Aschenverstreuung, daß es eben kein konkretes Grab gibt.
Man wird Ihnen aber sicher sagen können, an welcher Stelle die Aschenverstreuungen stattfinden.
Eure Meinung zu dem Thema interessiert mich. Schreibt mir gerne was in die Kommentare.
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