In meiner Familie steht ein Sterbefall kurz vor dem Eintritt des Todes. Was muss man denn da alles so beachten. Ruft man sofort beim Standesamt an oder immer die Polizei? Schickt die Polizei den Bestatter?
Handelt es sich um eine natürliche Todesursache, so ist zuerst ein Arzt zu verständigen, der den Tod feststellt und bescheinigt. Danach kann ein Bestatter der Wahl angerufen werden.
Ist die Todesursache jedoch unklar oder eindeutig nichtnatürlich (Unfall, Selbsttötung, Mord usw.), so ist die Polizei zu verständigen, die dann einen Arzt und ggf. auch einen Bestatter verständigt. In der Regel wird der von der Polizei hinzugezogene Bestatter oder Transportdienst nur die Überführung und Einlagerung des Leichnams übernehmen.
Welchen Bestatter man dann später für die eigentliche Bestattung nimmt, bleibt einem wiederum selbst überlassen.
In jedem Fall wird der Bestatter die notwendigen Formalitäten bei politischer und kirchlicher Gemeinde erledigen.
Es ist wenig zweckmäßig, das selbst machen zu wollen, weil der Aufwand in keinem nennenswerten Verhältnis zu dem steht was der Bestatter dafür in Rechnung stellen wird.
Ein Auge auf den Preis zu haben lohnt sich noch am ehesten beim Sarg, der Ausstattung, der Urne und sicherlich auch bei den kommunalen Gebühren.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: beachten?, einem, formalitäten, muss, todesfall, welche
Entschuldige bitte, wenn ich dir in einer Kleinigkeit widerspreche aber ich denke, meine Bessere Hälfte würde sich bedanken, wenn er (Polizist) immer sofort gerufen würde. Seiner Aussage nach, sollte immer erst ein Arzt gerufen werden, der dann nämlich feststellt, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Ist zweiteres der Fall, wird die Polizei vom Arzt verständigt.
Dies ist bei häuslichen Sterbefällen zu 99% der Fall, da der Notarzt (der Hausarzt, der sich mit der Krankenakte des Patienten auskennt ist ja nicht zu jeder Zeit zu erreichen) in der Regel die Leiden des Verstorbenen nicht kennt und somit ohne Autopsie keine offensichtliche Todesursache feststellen kann (Ist bei unnatürlichen Todesfällen natürlich anders!). Daraufhin trägt er „unnatürliche Todesursache“ in sein Formular ein und schon kommt die Polizei ins Spiel.
Ist vielleicht nur eine Kleinigkeit, aber doch für so manchen Polizisten extrem wichtig! 🙂