Mein Vater ist neulich nachts ganz plötzlich verstorben, also ohne das wir das vorher wussten.
Da haben wir dann bei unserem Herrn Dr. W. angerufen wo nur das Band lief. Die Ansage sagte das wir den Notfallarztdienst anrufen sollen was wir auch gemacht haben.
Da kam dann der Herr Prof. Dr. B. vom Klinikum C. und zwar nach 45 Minuten mit der Taxe und so einem Blinkschild oben drauf wo Arzt draufstand.
Der Prof. ist dann ins Zimmer gegangen wo mein Vater dann schon tot war. Er hat sich den Vater angeschaut, einmal ein Blick von oben bis unten von der Tür aus. Dann hat er dem ein Spiegel vor Mund und Nase gehalten und an der Hand den Puls gefühlt gleichzeitig.
Das hat ganze zwei Minuten gedauert. Meine Frau und mein Schwager und die Schwester von meiner Frau sind Zeuge.
Dann hat er sich auf den Sessel im Schlafzimmer gesetzt, einfach auf die Sachen von meinem Vater oben drauf und hat den Todesschein ausgefüllt. Der Prof. war sehr nett.
Dann war er weg und plötzlich kam eine Rechnung in den Kasten.
Da will der jetzt von uns fast 200 Euro für.
Ich mein für vielleicht 5 Minuten Arbeit und Taxe ist das ziemlich happig.
Wir haben dann den Bestatter gefragt. Der hat gesagt, ich soll hier im Blog gucken, da steht alles für bestatter aufgelistet.
Ich habe dann den Artikel gefunden wo was von 75 Euro oder so steht.
Wie kann der Prof. denn mehr verlangen? bekommt ein Prof. mehr wie ein Dr.?
Ich habe den angerufen. Der hat gesagt die Gesetze seien uralt und die Gebührenordnung absolut überholt. Da kommt kein Arzt mehr mit hin und deshalb muss er mehr nehmen, sonst rechnet sich das nicht. 75 Euro seien zu wenig, dafür fahre er gar nicht erst raus.
Was stimmt denn nun?
Wikipedia weiß dazu: „Ein approbierter Arzt darf in Deutschland keine selbst kalkulierten Preise für seine Leistung verlangen, sondern ist nach Berufsrecht und einer umfangreichen Sozialrechtsprechung gezwungen, nach der GOÄ abzurechnen.“
Nichts desto trotz juckt das viele Ärzte offenbar überhaupt nicht und sie liquidieren frei erfundene Honorare. Oft werden da Positionen mit auf die Rechnung geschrieben, die eigentlich nur am lebenden Patienten erbracht werden können (und damit Sache der Krankenversicherung wären) und oft werden auch gar keine Rechnungen ausgestellt, sondern das Geld wird einfach nur gegen „Zweckform“-Quittung in bar kassiert.
Damit die Angehörigen von der unrechtmäßig überhöhten Rechnung nichts merken, rechnen viele Ärzte am liebsten direkt mit den Bestattern ab. Der Bestatter bekommt dadurch den „Schwarzen Peter“ zugeschoben, denn er muß seine „hohe Rechnung“ hinterher ja rechtfertigen und steht als teurer Bestatter da, weil die Angehörigen oft genug nur auf die hohe Endsumme schielen und nicht begreifen (wollen), daß sich die Bestatterrechnung zu bis zu 70% aus Fremdleistungen zusammensetzt.
Noch schlimmer wird es, wenn der Arzt sich darauf versteift, nur die unvollständigen oder nicht korrekt unterschriebenen Sterbepapiere beim Verstorbenen zu belassen. Die restlichen Papiere nimmt er mit und rückt sie erst am nächsten Tag, gegen Barzahlung in der Praxis an den Bestatter heraus.
Das bedeutet für den Bestatter lange Wartezeiten in der Praxis, zusätzliche Fahrten und natürlich einen nicht unerheblichen Mehraufwand.
Glücklicherweise urteilen die Gerichte inzwischen so, daß der Arzt bei einer solchen Vorgehensweise dem Bestatter seinen Aufwand ersetzen muß.
Um es aber klar zu sagen, wir sprechen hier über die schwarzen Schafe unter den Ärzten.
Die allermeisten Ärzte rechnen, einmal abgesehen von geringfügigen Fehlern, die im Gebührendschungel entstehen können, durchaus korrekt ab. Ja, viele Ärzte berechnen die Leichenschau bei ihren eigenen Patienten, die sie jahrelang betreut haben, überhaupt nicht.
Auch das muß gesagt sein.
Aber man muß sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Da gibt es eine Gebührenordnung und der im obigen Beispiel genannte Professor meint, das was ihm da an Zahlungen zustehe sei eben einfach zu wenig und deshalb müsse er, wegen Inflation, gestiegener Kosten und der längst überfälligen Erhöhung der Gebühren nun selbst einfach was draufschlagen.
Das ist ungefähr so, als ob eine Politesse sagt: „Normalerweise kostet der Strafzettel nur 5 Euro, aber die Sätze sind schon lange nicht mehr angepasst worden, es ist sowieso alles teurer geworden, ich verlange jetzt mal 25 Euro, wegen der Inflation und schließlich bin ich ja eine Fachkraft.“
Es ist aber nunmal leider die Schattenseite eines jeden Berufs, daß er auch Tätigkeiten umfassen kann, die äußerst unangenehm sind und obendrein auch noch miserabel bezahlt werden. Da muß man durch und kann nicht einfach beliebig die Kosten nach oben treiben, schon gar nicht, wenn es eine quasi-gesetzliche Gebührenordnung gibt.
Desweiteren ist zum oben geschilderten Vorfall zu sagen, daß die Leistung auch nicht ansatzweise erbracht worden ist. In zwei Minuten kann man keine Leichenschau durchführen.
Ich spreche einem approbierten Mediziner nicht ab, daß er durchaus in der Lage ist, binnen weniger Sekunden festzustellen, ob ein Mensch tot ist. Aber zur Feststellung der genauen (natürlichen oder nichtnatürlichen?) Todesursache und zur ordentlichen Suche nach möglichen Hinweisen auf Pflegefehler oder ein Tötungsdelikt, bedarf es doch schon etwas mehr zeitlichen Aufwand als nur zwei Minuten.
Wir wollen die Kirche im Dorf lassen: Wenn der gute Herr Doktor, der seit 20 Jahren Oma Mimmi kennt und nun schon seit 2 Jahren täglich ins Haus kommt und der das Sterben der alten Frau über Tage miterlebt hat, nun von der Familie angerufen wird, weil Oma Mimmi gestorben ist; wer verdenkt dem Arzt, daß er es mit der Untersuchung in einem solchen Fall nicht allzu genau nimmt?
Aber im o.g. Fall war es ja ein völlig fremder Arzt, der weder die Umstände, noch den „Patienten“ kannte. Hier wäre Skepsis seitens des Arztes absolut notwendig und daraus müßte eine besonders sorgfältige Untersuchung des Leichnams resultieren.
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Das Thema Leichenschau wird auch in (Haus-)Ärztekreisen immer wieder heiß diskutiert.
Tatsache ist: Das Honorar nach Gebührenordnung ist sehr, sehr niedrig. Als Krankenhausarzt kann ich die Hausnummer „um die“ 75 EUR bestätigen, aber von Hausärzten habe ich oft viel niedrigere Werte gehört, ich meine, so etwas um die 40 EUR gehört zu haben.
Jetzt stelle man sich vor: Man wird mitten in der Nacht angerufen. Muss rausfahren (in der Regel mit eigenem Auto), die Angehörigen trösten, den Verstorbenen untersuchen, das Formular ausfüllen und wieder zurückfahren. Bei korrekter Vorgehensweise ist man da allermindestens eine halbe (wenn der Verstorbene gleich nebenan wohnt), eher mal eine Stunde beschäftigt. Und das für vierzig Euro BRUTO? Welcher Handwerker kommt dafür raus? I
@ medizynicus: Ich verstehe ja die Argumente. Jedoch können die Ärzte nicht nach Belieben irgendwelche Gebühren erfinden.
Der Weg geht über die Standesvertretung zum Gesetzgeber, bis dieser neue Gebührensätze festlegt.
Bis dahin haben die Ärzte leider hier eine schlecht bezahlte Tätigkeit im Gebührenkatalog.
Und davon gibt es ja noch mehr.
Ich finde das „Aufhübschen“ mit irgendwelchen Bildern, die irgendwie entfernt zum Thema passen DOOF. Zum einen läd das Handy länger(das kämpft schon mit dem „Gitterfenster“ bzw dessen Positionierung) aber vor allem verlierst du damit irgendwie an Seriosität. Wenn zur „Loriot ist tot“-Meldung sein Foto kommt, okay, oder weil das Foto Inhalt des Beitrags ist oder etwas erklärt oder so, aber ein paar Geldscheine, nur weil es um Rechnungen geht? Das passt nicht zu dem hohen Niveau deiner Beiträge, finde ich. Ich fand es vorher besser.
Das soll keine Kritik an dir oder so sein, ich persönlich mag das bloß nicht und hab mich immer über die Bilderarmut bzw über die sinnvollen Bilder gefreut, aber dieses „Hauptsache Bild“ finde ich auch auf anderen Seiten ganz furchtbar
LG
@ medizynicus: Zitat von dir: „Und das für vierzig Euro BRUTO? Welcher Handwerker kommt dafür raus?“
Meine Antwort: Praktisch jeder seriöse Handwerker, der nicht abzockt. Am Beispiel Türnotöffnung wird das gelegentlich im Fernsehen anschaulich demonstriert.
Ich kann hier von unserer Branche ein Beispiel anführen: In meiner Region („Tief-Ost“…) verlangt der weniger seriöse Schlüsseldienst aus dem Nachbarort ab 120€ aufwärts. Wir (ortsansässige Tischlerei) verlangen unseren normalen Stundensatz (ortsüblich deutlich unter 30€), und natürlich nur anteilig, wenn keine volle Stunde benötigt wurde, und die übliche Anfahrt nach km (à 56ct netto), im Ort (also bis 3km) gar keine Anfahrt. Wenn (was selten nötig ist) noch Materialeinsatz dazukommt, dann wird der natürlich auch regulär verrechnet.
Gut, ich bin auch kein Prof. oder Dr., aber es ist doch schön, auf welchem Niveau hier gemotzt wird. 75€ für ne halbe bis Stunde?!? Pft. Danke. Weitermachen. Sorry fürs geringfügige abschweifen, aber ich konnte mich nicht zurückhalten.
Ich arbeite selber beim Arzt, der muss leider oft raus um Totenscheine auszustellen, er hinterlässt dem Bestatter immer einen Zettel: KEINE TRAUERLIQUIDATION.
Oft rufen dann Bestatter an und Fragen nach, der Dr hat gar keine Rechnung hinterlassen.
Meist verbinde ich dann mit dem DR. soll er selber klären und seine Motive darlegen, der Betrag stünde ihm zu..ob evtl. einige Bestatter dann trotzdem eine Pauschale für Trauerliquidation ansetzten ist uns leider nicht bekannt, wir können ja auch schlecht nachfragen ;(
Wenn man bedenkt er hat ca. 60 Todesfälle im Jahr..schönes Geld, aber er nimmt es aus Prinzip nicht.
@Anonym: Mal ein toller Arzt,interessant,das auch da solch Unterschiede existieren.
Hallo, bei uns gibt es ein Krankenhaus, wo die Leichenschau satte 165,00€ kostet. Für mich und meine Kollegen nicht nachvollziehbar, da weder ein Wegegeld noch sonstige Gebühren anfallen könnten. Die meisten Krankenhäuser verlangen zwischen 55,00€ – 60,00€.
„Welcher Handwerker kommt dafür raus?“ Interessante Frage. Klingt, als sei der Arzt „mehr“ als ein Handwerker, wenn er die Leichenschau durchführt.
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Stimme Anja übrigens zu. Die Smartphone-Darstellung des Weblogs ist leider eine mittlere Katastrophe. Es gab zwischendurch ein Mobil-Template, leider gibt es das offenbar nicht mehr…
@ 3: Wenn ich die Startseite des Bestatterweblogs anschaue, so ist da derzeit ganz genau ein einziges Foto zu sehen, ich finde, da kann man nicht meckern. Die einen wollen mehr Bilder, die anderen weniger und manche gar keine. Jedem kann man es nicht recht machen. Was die Darstellung auf dem Handy anbetrifft, und das bezieht sich auch auf @7: Selbstverständlich beherrscht die Blogsoftware auch die mobil-freundliche Darstellung. Versuchsweise haben wir diese auch schon mehrfach mal eingesetzt. Jedoch häufen sich dann sofort die Proteste der Smart-Phone-Besitzer, die die etwas eingeschränkte Darstellung nicht möchten. Auf meinem Handy beispielsweise wird das Bestatterweblog sehr gut und sauber komplett dargestellt. Mir ist bewußt, daß das große Fenster links eine Menge Raum einnimmt, aber das ist der Preis, den ich für diese Art des Layouts zahlen muß. Stelle ich auf eine Mobildarstellung um, sind diese grafischen Elemente weg, die für das Lesen auf dem Handy auch unwichtig sind, aber wie gesagt, es gibt viele, die ein Smartphone mit großem Display verwenden und das Fehlen der Grafiken usw. dann bemängeln. Natürlich… Weiterlesen »
Vor einiger Zeit hatten wir hier eine ähnliche Frage,daher kann ich nochmal den entsprechenden Kommentar posten: „Die Rechnung des Arztes für die Leichenschau und die Todesbescheinigung darf max. 76,56.– Eur betragen. Das aber auch nur dann, wenn alle Posten der GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte) wirklich auch angefallen sind. Eine Pauschalierung ist nicht zulässig, Einzelauflistung der verschiedenen Posten ist Pflicht (§12GoÄ)! D.b. bei der Nr. 100 GOÄ (Untersuchung des Toten und Ausstellung Todesbescheinigung) mit Faktor 3,5 (nur mit plausibler Begründung wie bspw. „Tätigkeit nachts“ oder „Dringend“ ist der Faktor 3,5=51.- Eur statthaft, der Regel-/Normalfall ist mit Faktor 2,3=33,50.- Eur zu berechnen). Hinzu kommt das Wegegeld (bspw. Radius um Praxis 10-25 km tags=15,40.- Eur, nachts 25,60.- Eur; weniger Radius = weniger Wegegeld; zu finden in §8GOÄ. Das war’s. Der gerne zusätzlich berechnete Posten Nr.50 GOÄ (=“Hausbesuch, Untersuchung und Beratung“) kann nur abgerechnet werden,wenn der Arzt zu einem lebenden Patienten gerufen wurde, dieser aber verstorben ist, während der Arzt noch auf dem Weg zum Patienten war. Dieser Posten ist dann aber nur mit der GKV/PKV abzurechnen. Die… Weiterlesen »
Leichenschau bedeutet „die unbekleidete Leiche sorgfältig zu untersuchen (Leichenschau) sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen“ (BestG NRW).“Die Leichenschau ist sorgfältig durchzuführen; sie hat an der vollständig entkleideten Leiche zu geschehen und alle Körperregionen einzubeziehen.“ (BestG Nds.) In der Literatur steht,wie die Leichenschau durchzuführen ist (z.B. Dettmeier/Madea:Die ärztliche Leichenschau).Wer gegen diese Rechtsvorschriften verstößt verhält sich ordnungswidrig,was mit einem Bußgeld belegt werden kann (§11,2 BestG RP bis 1000 Eur; §19,1 BestG NRW bis 3000 Eur; §18,3 BestG Nds. bis 5000 Eur). Desweiteren kann zusätzlich ein berufsgerichtliches Verfahren drohen (z.B. ärztl.BG beim VG München, hier: 2000 Eur Strafe).
@ #1 medizynicus: Ich gebe dir vollkommen recht! Das lohnt sich nicht, das ist eine Unverschämtheit! Generell sollten Ärzte dazu übergehen, auf Grundlage der Entlohnung zu entscheiden, was und wen sie behandeln. Wie niveaulos muss es sein, für 5,95€ z.B. eine Erkältung zu behandeln? Das ist erniedrigend, menschenunwürdig. Ich bin dafür, dass Ärzte in erster Linie alle betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen, bevor sie ihrer Pflicht nachgehen. Freue mich drauf, wenn mein Hausarzt demnächst sagt: „Mh, nur eine Bronchitis… entweder machen wir für die Krankenkasse eine doppelseitige Lungenentzündung ‚raus, oder du schiebst mir noch mal 30 Flocken zusätzlich rüber.“
PS: Mir ist durchaus bewusst, dass ein Großteil der Mediziner nicht so denkt. Und selbstverständlich soll sich keiner verschulden, „nur“ um anderen zu helfen. Aber zwischen mittellos und gutsituiert ist das Leben auch ertragbar.
@Tom: Dein Blog, deine Entscheidung; akzeptiert. Tatsache ist aber, dass die Umsetzung deiner Website alles andere als geeignet für die Darstellung auf Smartphones ist.
Ich meine ausdrücklich nicht das Layout – ich habe kein Problem damit, nach rechts zu scrollen und den Text in die Mitte des Bildschirms zu bringen. Das Problem ist, dass sich gotischer Spitzbogen und Text überlagern und der Text damit unlesbar ist.
(Motorola Defy mit Android, Standardbrowser/Dolphin Mini)
Zur Darstellung: Ich hab ein Android Smartphone und hab festgestellt, dass sich das gotische Fenster nicht mehr überlagert, wenn man ein bisschen runterscrollt. Mensch Leute, man kanns auch übertreiben. Demnächst gibts das 525. Betriebssystem, das die Webseitendarstellung neu erfindet und Tom muss wieder umstellen. Und dann gibts keine Geschichten mehr weil Paule Kuhn mit OS/2 Warp2.0 unbedingt ein Layout braucht.
Ich find Bilder übrigens toll.
Zu Ärzten: Hier muss sich wirklich was tun,die meisten krepeln zwischen Pleite und Überarbeitung rum. Ich fänds toll wenn wir statt der Pharmaindustrie mal den Ärzten mal den Hintern pudern würden.
Mfg Tantchen vom Smartphone :-p
@Tante Jay:
Richtig. Den zweiten oder dritten Beitrag kann ich problemlos lesen, den jeweils aktuellen aber nicht.
Der Punkt ist nicht, dass jeder User mit exotischem Browser einzeln befriedigt werden muss. Der Punkt ist, dass eine Website so sorgfältig eingerichtet sein sollte, dass sie auf gängigen Geräten/mit gängigen Browsern lesbar ist. Diese Website ist es nicht.
Gemecker wird es immer geben, auch bei Mobil-Template; damit ist aber immerhin die Lesbarkeit gewährleistet. Das geht auch anders (bei anderen Websites kommt es nicht zu Fehldarstellungen/Überlagerungen), aber ich bin leider kein Fachmann.
@Tobias, merkt man. Diese Webseiten sind auch mit erheblich mehr administrativem Aufwand gepflegt und der ist nun mal hundeteuer. Es ist ja nicht die Webseite, die die Fehler macht, sondern die Browser interpretieren die HTML-/PHP/MySQL-Befehle alle unterschiedlich und die Webmaster sind die armen Schweine, die hinter jedem Browser herhecheln müssen, damit das ganze noch lesbar bleibt.
Würde man sich auf einen Standard einigen, hätten wir diese Geisterdiskussion nicht.
Nochmal: Es gibt inzwischen Safari, Internet-Explorer, Chrome, Firefox und noch ein paar Exoten. Jaja, Opera hab ich vergessen.
Und JEDER dieser Browser interpretiert die Vorlagen der Webseite anders. Und Chrome macht in der Darstellung der Bilder offenbar Fehler. Muss es nun Aufgabe des Webmasters sein, die Darstellung an Chrome anzupassen (um den Preis, dass die Nutzer anderer Browser aufjaulen, weil bei denen die Lesbarkeit leidet) oder ist es Aufgabe von Google, die beschissene Darstellung zu korrigieren?
Prügelt nicht auf Tom ein, der kann da nix für.
Ich prügel nicht, kein Grund zur Dramatisierung. Um Chrome geht’s übrigens nicht 😉
Hallo,
zunächst einmal gehört dieser technische Kram über die Darstellbarkeit von Internetseiten auf Telefonen wohl kaum hierher, oder?
Und dann möchte ich sagen, dass es in Berlin leider kaum einen Arzt gibt, der die Kosten für den Totenschein richtig abrechnet. Unter 70 Euro habe ich selten einen in der Hand. Oft liegen sie bei 100-140 Euro. Schwierig wird es, wenn sich die Ärzte darauf verlassen, dass man als Bestatter diese Kosten vorab übernimmt und es genügend Bestatter gibt, die lieber überzogenen Forderungen nachkommen, als die Angehörigen aufzuklären und nicht mehr von den Ärzten empfohlen zu werden.
Also der Arzt hat ja angeblich zugegeben das er mehr abgerechnet hat also entweder ihm das Trinkgeld lassen oder der Kammer melden wo ist das Problem?
@Anja stell halt die Bildanzeige deines Handys aus….
@Jemand, der sich Anonym nennt, schaufelte sich sein eigenes Grab und schrieb am 05.09.11 um 11:12 Uhr folgendes:
Ich arbeite selber beim Arzt, der muss leider oft raus um Totenscheine auszustellen, er hinterlässt dem Bestatter immer einen Zettel: KEINE TRAUERLIQUIDATION.
Oft rufen dann Bestatter an und Fragen nach, der Dr hat gar keine Rechnung hinterlassen.
Meist verbinde ich dann mit dem DR. soll er selber klären und seine Motive darlegen, der Betrag stünde ihm zu..ob evtl. einige Bestatter dann trotzdem eine Pauschale für Trauerliquidation ansetzten ist uns leider nicht bekannt, wir können ja auch schlecht nachfragen ;(
Wenn man bedenkt er hat ca. 60 Todesfälle im Jahr..schönes Geld, aber er nimmt es aus Prinzip nicht.
DAS IST DOCH MAL WIRKLICH SUPI GRATULATION SOLCHE MENSCHEN GIBT ES NICHT OFFT.
Och, das stört doch keinen hier im Bestatterweblog, wenn man mal „off topic“ wird. Wir sind doch alle erwachsen .-)
Ich bin ja dankbar für jeden Hinweis und empfinde Tobias‘ Einwand auch nicht als „Prügel“. Er hat durchaus Recht und ich verstehe seinen Standpunkt.
Es ist nun aber so, daß z.B. auf meinem iPhone die Seite so angezeigt wird, wie in jedem Rechnerbrowser auch, also Fenster neben Text. ich tippe dann doppelt auf den Text und dann wird diese Spalte groß dargestellt, ohne Überlagerung oder so.
Andere Handys kommen offenbar mit dem CSS-Befehl, der dieses Kirchenfenster darstellt, nicht so klar. Wenigstens mal ein Fall, wo das iPhone punkten kann, wo doch immer alle so viel Schlechtes daran finden 😉
Wenn ich viel Zeit habe, kümmere ich mich mal um das Thema. Irgendeine Lösung wird es da geben.
Hi Tom,
ich habe kein Smartphone, sondern gucke mir die Seite mit einem schöden Sony Ericsson C905 an. Da da der Bildschirm sehr klein ist, habe ich bei dieser wie bei vielen anderen Seiten einfach die Graphiken deaktiviert – und siehe da, die Information, die will, ist da. Und da du keine Capchas hast (die ja wieder die Graphik brauchen), kann ich sogar posten…
Und das Problem mit der Überlagerung hatte ich zur Beruhigung der Smarties selbst schon auf einem Beamer, der nur niedrige Auflösungen fahren konnte… Aber da hilft oft horizontales Scrollen …
Mal ganz blöd gefragt…
Warum tut man sich das an, Webseiten auf Smartphones und ähnlichem anzusehen? Ich verstehe es ja bei dringenden Angelegenheiten, wenn man unterwegs ist, und noch Infos aus dem Web braucht, die man vergessen hat zuvor runterzuladen, oder an die man nur auf diesem Wege kommt, da man unterwegs ist.
Aber was spricht dagegen, einen Blog zu lesen, wenn man wieder zu Hause vor dem Rechner sitzt?
(Soll keine versteckte Kritik sein, ich verstehe es wirklich nicht.)
Als Apotheker freue ich mich, dass bzgl. der Arztrechnungen, noch keiner von Apothekenpreisen gesprochen hat, aber dies nur mal am Rande.
Was kann man gegen die überhöhten Forderungen machen? Nun ich denke die Rechnung gemäß Gebührenordnung bezahlen, bzw besser die erhöhte Rechnung zurückweisen mit dem Hinweis auf die Gebührenordnung und eine Korrektur verlangen. Einklagen, denke kann der Arzt die überhöhte Rechnung nicht so ohne weiteres, denn sie ist nicht rechtens. Aber um sicher zu gehen, sollte man eine Korrektur einfordern bevor man bezahlt, ein Zahlung könnte als Einverständnis gewertet werden (aber hier sind Anwälte gefragt, falls sich welche im Blog befinden).
Ich würde Sie als Bestatter, als „Anwalt“ der Hinterbliebenen sehen, der schaut, dass seine Kunden nicht übervorteilt werden. Die Hinterbliebenen haben für Geld nicht unbedingt den Kopf, das kommt später, der Tod überfordert viele und da ist es schön einen zuverlässigen Partner an der Seite zu haben.
Ich hoffe, ich durfte mich hier als fachfremder mal aus dem Fenster lehnen.
@Tobias: Das ist KEIN Problem von Chrome? Really? *g*
Hm, kurze Gedankenkette: Android => Google Betriebssystem. Welchen Browser haben die da jetzt genau mit implementiert?
Hm, bestimmt den Internetexplorer *g*
@Shark/#21:
Bei gut lesbaren Websites spricht gar nichts dagegen, sie auf dem Smartphone zu lesen. Das ist keine Notlösung, ich verfolge einige Blogs gern unterwegs auf dem Handy.
@Tante Jay/#23:
Ich weiß nicht, wie der Android-Standardbrowser heißt. Ich glaube, einfach nur „Browser“ – jedenfalls basiert er nicht auf Googles Chromium (wie Chrome). Wie ich bereits geschrieben habe, tritt das Problem aber auch im Dolphin Mini auf.
@ Black Baron Ich sehe mich durchaus als Helfer oder Anwalt meiner Kunden. Nur – Ich habe keine Rechtsbeziehung zu dem Arzt. Mein einziges Interresse ist, zügig eine Todesbscheinigung zu erhalten, damit ich den Verstorbenen transportieren darf und am nbächsten wErktag die Beurkundung in Gang bringen kann. Also kann ich mich entweder mit dem Arzt anlegen (Was nichts bringt, ausser Ärzten die dauerhaft meine Konkurenz empfehlen – oft probiert) oder ich übernehme die überhöhten Kosten kommentarlos und jubele die dann meinen Kunden unter. In dem Moment, in dem ich diese überhöhten Kosten akzeptiere, kann sich der Kunde die Differenz nur noch von mir wiederholen. Vorab (zu meiner persönliche Lösung mit Problemfällen): Ich habe regelmässig mit ca. 15 Ärzten bzw. Institutionen zu tun. die meisten davon machen eine gute Leichenschau, füllen den Schein korrekt aus, lassen den beim Verstorbenen und liquidieren dann mit mir einen angemessenen Betrag – ja, manchmal nicht nach GoÄ, aber wenn da einer 30 Euro haben will, statt der üblichen 80 bis 100, dann zicke ich nicht wegen Formalien rum. Es hat… Weiterlesen »
Hi!
Muss ich das verstehen?
Gruß Elke
@ Shark (Nr. 21):
Manche Leser sitzen oft genug irgendwo in Bereitschaft und haben aus vielerlei Gründen keinen Computer in Griffweite. Die lesen dann halt vom Telefon aus. Ich empfinde das nicht als übertrieben (wie Du Dir sicher denken kannst gehöre ich auch zu dieser Gruppe).
Ausreden gibt es noch ein sehr gewichtiges Argument für das Lesen am Smartphone: ich will wissen wie es weiter geht
@ 21 Shark
Ich brauche den Rechner nicht jeden Tag. Und nur um in ein paar Blogs zu stöbern, schmeiß ich die Kiste nicht mehr an. Das lohnt schlichtweg nicht!
@ TOM
Ich schreib das JETZT, weil a) wehret den Anfängen und b) es sonst hinterher heißt „hättet ihr mal eher was gesagt und ich mach mir hier die Mühe und such euch Bilders raus, obwohl ihr das doof findet“. 😉 Ich finde Bilder ja prinzipiell gut, aber halt nicht nur um des Bildes Willen. Dein Blog ist ja sonst auch sehr nüchtern gehalten(dem Thema entsprechend). Da stören bunte Bildchen irgendwie die Harmonie und die ruhige Erzählstimme, die mir das im Kopf immer vorliest mit so ner Märchen-Opa-Stimme ^^
@ all
Wenn mir einer erklären kann, wie ich unter Android 2.2 Bilder für einzelne Webseiten sperren kann, dann sag ich sicher nicht nein 🙂 Das mit dem eeeewig laden lassen, bis das ding mal fertig ist(hab kein WLAN, muss das eingebaute Internet nehmen), damit sich das beim Doppelklicken nicht mehr überlagert, das nervt schon sehr
Der Schlüsseldienst ist eine Handwerk?/! Keine Wegelagerei? …. Sachen gibts, tz-tz…
Was mich aber nun noch interressieren würde, kann man denn gegen den Prof. vorgehen und wie?
Anzeige bei der Polizei machen, wegen Bauernfängerei? Oder wie würde man sowas machen?
Besten Gruß und vielen Dank.
@Stefan von so einem „Kollegen“ halte ich nichts, denke dies könnte aus meiner Blogmeldung heraus interpretiert werden. Nebenbei bemerkt, scheint er nicht viel von seiner Beratung zu halten, wenn er zusätzlich noch ein Bestattungsunternehmen empfiehlt. ^^
Und Sie sind ja zum Helfer Ihrer Kunden geworden, wenn inzwischen die Ärzte normale Rechnungen erstellen. Das finde ich sehr gut, denn Dienstleistung heißt für mich nicht nur eine Bestellung anzunehmen, sondern auch die damit verbundenen Probleme zu lösen
Vor allem sollte man den Apotheker als wichtigen Partner in der gesundheitlichen Versorgung erkennen. Ich suche regelmäßig das Gespräch mit meinem Apotheker, der ja immerhin ein ebenso studierter Mann ist und mich hinsichtlich der Unverträglichkeiten bestimmter Medikamente und der Nebenwirkungen noch besser und umfangreicher informiert als mein Arzt.
Wenn Arzt, Apotheker und Patient sich als Gegner betrachten, die sich gegenseitig mißtrauen und nur auf Basis der Kosten miteinander umgehen, dann kann da nichts Gutes dabei herauskommen.
Das muß zwischen Behandler, Pharmacie und Patient alles Hand in Hand gehen.
Außerdem bin ich das Thema mit den Apothekenpreisen leid.
Erstmal finde ich vieles gar nicht so teuer und bin oft überrascht, wie günstig manches ist und zum anderen bin ich froh, daß mir geholfen wird.
Man kann natürlich auch die Apotheken-Umschau lesen und sich als älterer Mensch jeden dort beworbenen Scheiß aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittel, die aufgemacht sind und beworben werden wie Medikamente, kaufen, um dann darüber zu jammern, daß man für diese nicht verschreibungsfähigen Blätterextrakte und Vitaminkombis einen Haufen Geld hinlegen muss.
@Tobias,
ich deaktiviere einfach beim Dolphin Browser die Bilder,dann geht es.
Ich habe allerdings auch die Bilder im Firefox geblockt,da der gotische Bogen li über die Schrift geht.
(sorry für das OT)
Exzellente Artikel. Völlig meiner Sicht.türnotöffnung
ANM. D. RED.: UND JETZT SAGEN WIR HUNDERT MAL: ICH DARF KEINE WERBUNG IN BLOGKOMMENTARE SCHREIBEN!