Frag doch den Undertaker

Was machen wir mit dem Testament?

orgel

Wie verhindern wir, daß das Testament unserer Großeltern in falsche Hände gerät?

Ich habe da mal eine Frage zum Testament.
Die Situation ist folgende:
Meine Frau und ich sind die einzigen, die sich noch um ihre Großeltern kümmern. Ein anderer Verwandter der Großeltern wohnt mit diesem zwar im gleichen Haus, es ist aber ein von Spannungen und Haß geprägtes (Wohn)verhältnis.
Die Großeltern haben ein so genanntes Berliner Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und meine Frau als Alleinerbin nach dem Tod des überlebenden Ehepartners einsetzen.
Das Testament wird von uns aufbewahrt.
Wir haben nämlich die Befürchtung, daß die anderen Verwandten es verschwinden lassen könnte, würde es nach dem Tod der Großeltern in deren Wohnung gefunden.

Wesentliche Frage ist jetzt, was machen wir mit dem Testament im Todesfall?
Müssen wir das unmittelbar nach dem Tod den anderen Hinterbliebenen – die ja pflichtteilsberechtigt sind – zur Kenntnis geben? Das dürfte für gehörigen Stress und Ärger bei Beerdigung und vor allem gegenüber dem überlebenden Partner sorgen. Geht das Testament so wie es ist an irgendeine Stelle (Nachlassgericht; Notar?)
Das Testament ist offen und wir kennen ja den Inhalt, die anderen wissen bislang nichts von dessen Existenz.
Würde mich sehr über einen Hinweis freuen; darf auch gerne als Frage im Blog veröffentlicht werden.
Falls es länderspezifisch sein sollte, die beiden leben im Land Brandenburg.
Danke

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Ihre Frage ist keine ungewöhnliche und die Antwort ergibt sich aus § 2259 BGB.

Demnach hat jeder, der ein Testament verwahrt oder auffindet eine Ablieferungspflicht. Das Testament muß sofort beim örtlichen Nachlassgericht abgegeben werden und zwar unabhängig davon ob es noch vermeintlich gültig, ungültig, gegenstandslos oder überholt ist.
Wer das Testament nicht sofort abliefert, macht sich einer Urkundenunterdrückung schuldig, was strafbar ist. Außerdem kann er gegenüber den eigentlichen erben schadenersatzpflichtig werden.

Für Sie nicht relevant: In Baden-Württemberg treten die Notariate an die Stelle des Nachlassgerichtes; Testamente sind dort abzuliefern.

Zuständig ist in jedem Fall das Nachlassgericht, das für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist, nicht für den Sterbeort.
Um zu vermeiden, daß das Testament schon zu Lebzeiten oder in der „heißen Phase“ nach dem Todesfall in falsche Hände gelangt, kann man Testamente auch beim Nachlassgericht aufbewahren lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen. Bitte denken Sie daran, meine Arbeit eventuell mit einer Spende in die Kaffeekasse zu unterstützen.

Ich leiste grundsätzlich keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung. Alles was ich Ihnen schreibe, beruht auf journalistischem Fachwissen und wird nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt, ersetzt aber im Zweifelsfall nie eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Mediziner.

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