Wie verhindern wir, daß das Testament unserer Großeltern in falsche Hände gerät?
Ich habe da mal eine Frage zum Testament.
Die Situation ist folgende:
Meine Frau und ich sind die einzigen, die sich noch um ihre Großeltern kümmern. Ein anderer Verwandter der Großeltern wohnt mit diesem zwar im gleichen Haus, es ist aber ein von Spannungen und Haß geprägtes (Wohn)verhältnis.
Die Großeltern haben ein so genanntes Berliner Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und meine Frau als Alleinerbin nach dem Tod des überlebenden Ehepartners einsetzen.
Das Testament wird von uns aufbewahrt.
Wir haben nämlich die Befürchtung, daß die anderen Verwandten es verschwinden lassen könnte, würde es nach dem Tod der Großeltern in deren Wohnung gefunden.Wesentliche Frage ist jetzt, was machen wir mit dem Testament im Todesfall?
Müssen wir das unmittelbar nach dem Tod den anderen Hinterbliebenen – die ja pflichtteilsberechtigt sind – zur Kenntnis geben? Das dürfte für gehörigen Stress und Ärger bei Beerdigung und vor allem gegenüber dem überlebenden Partner sorgen. Geht das Testament so wie es ist an irgendeine Stelle (Nachlassgericht; Notar?)
Das Testament ist offen und wir kennen ja den Inhalt, die anderen wissen bislang nichts von dessen Existenz.
Würde mich sehr über einen Hinweis freuen; darf auch gerne als Frage im Blog veröffentlicht werden.
Falls es länderspezifisch sein sollte, die beiden leben im Land Brandenburg.
Danke
Ihre Frage ist keine ungewöhnliche und die Antwort ergibt sich aus § 2259 BGB.
Demnach hat jeder, der ein Testament verwahrt oder auffindet eine Ablieferungspflicht. Das Testament muß sofort beim örtlichen Nachlassgericht abgegeben werden und zwar unabhängig davon ob es noch vermeintlich gültig, ungültig, gegenstandslos oder überholt ist.
Wer das Testament nicht sofort abliefert, macht sich einer Urkundenunterdrückung schuldig, was strafbar ist. Außerdem kann er gegenüber den eigentlichen erben schadenersatzpflichtig werden.
Für Sie nicht relevant: In Baden-Württemberg treten die Notariate an die Stelle des Nachlassgerichtes; Testamente sind dort abzuliefern.
Zuständig ist in jedem Fall das Nachlassgericht, das für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist, nicht für den Sterbeort.
Um zu vermeiden, daß das Testament schon zu Lebzeiten oder in der „heißen Phase“ nach dem Todesfall in falsche Hände gelangt, kann man Testamente auch beim Nachlassgericht aufbewahren lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen. Bitte denken Sie daran, meine Arbeit eventuell mit einer Spende in die Kaffeekasse zu unterstützen.
Ich leiste grundsätzlich keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung. Alles was ich Ihnen schreibe, beruht auf journalistischem Fachwissen und wird nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt, ersetzt aber im Zweifelsfall nie eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Mediziner.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Imho das einfachste dürfte sein, es bei einem Notar oder Nachlaßgericht zu hinterlegen. Damit hat man auch für den Fall vorgesorgt, daß einem selbst ein Unglück trifft wie z.B. Überschwemmung oder Feuersbrunst. Und man hat die Gewähr, das alles seinen richtigen Gang geht, sollte mal der „Ernstfall“ eintreten.
IANAL, aber ich denke, das dürfte das sinnvollste sein.
lks
Seit dem 1. Januar 2012 kann man – wenn man das möchte – Testamente auch in einem zentralen Testamentsregister (ZTR) registrieren lassen. Das ist bei der Bundesnotarkammer angesiedelt und ist genau dafür gedacht, dass Testamente nicht verschwinden und die beteiligten Stellen/Beteiligten/Behörden im Sterbefall von der Existenz des Testaments auch sicher erfahren.
…wenn da nur die EXISTENZ eines Testamentes registriert wird, hilft das gar nix – es kann immer noch von jemandem vernichtet werden, dem der Inhalt nicht gefällt.
Nein, das dürfte nicht gehen, weil das amtlich verwahrte Testament registriert wird. Und eine Änderung des hinterlegten Testaments oder eine Aktualisierung der Registrierung kann dann nur der vornehmen, der es hat verwahren lassen.
Der Hinweis gefällt mir:“Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen. Bitte denken Sie daran, meine Arbeit eventuell mit einer Spende in die Kaffeekasse zu unterstützen.“
Das ist unaufdringlich und nicht fordernd, aber verbindlich genug, um einer „alles ist umsonst und muss trotzdem perfekt sein“-Denke entgegenzutreten, die immer mehr um sich greift (wobei ich dem Fragesteller hier natürlich nichts unterstelle).
Apropos Kaffeekasse:
Manchmal komme ich ganz dichr an Neckarhausen vorbei (ca 2-3mal im Jahr. Kann man da den Tom direkt mal zum Kaffee einladen, quasi direkt in Naturalien bezahlen?
Hallo,
aus einem Gespräch mit einem befreundeten Anwalt, der sich um Nachlass-Angelegenheiten kümmert weis ich:
Man hinterlegt das Tetament bei einem Anwalt oder Notar, dieser meldet das dann dem Gericht. Im Todesfall sieht dann das Gericht in seinen Akten, dass
1. Überhaupt ein Testament existiert und
2. wo sich dieses befindet.
Diese Vorgehen würde ich im aktuellen Fal dringend empfehlen. Bei den oben geschilderten Verhältnissen könnte es sonst sein, das der eine, ob der Trauer über die verstorbene Großmutter, an anderes denkt als das Testament beim Gericht abzuliefern und der andere dann gleich Zeter und Mordio schreit und eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung vom Stapel lässt.
…hab gerade „aus einem Gespräch mit einem BETRUNKENEN Anwalt gelesen…
also wird das Testament an sich dort gelagert? Dann ist es o.k.!
„Register“ würde bedeuten, dass es dort einen Datensatz gäbe „Herr X aus Y hat am XYZ ein Testament verfasst“
Hallo zusammen
Um ehrlich zu sein, das mit der Ablieferungspflicht habe ich nicht gewußt.
Bei mir war es folgendermaßen. Meine Eltern haben das Berliner Testament gemacht, mit der Erweiterung, daß im Falle der Wiederverheiratung des Überlebenden der gesamte Besitz des toten Partners in meinen Besitz übergehen würde. 1996 ist dann meine Mutter gestorben. Dieses Testament lag auch dem Notar vor. Als dann mein Vater im Krankenhaus lag – er ist am 19.12.2011 gestorben -, habe ich ihn noch auf der Intensiv gefragt, ob es ein von ihm extra verfaßtes Testament gäbe. Sein Antwort war: Klar, liegt beim Notar. Der wußte allerdings von nichts. Wahrscheinlich hat mein Vater das erste Testament gemeint. In seinen Papieren zu Hause habe ich allerdings bis heute auch nichts gefunden. Beim Nachlaßgericht/Notar hat mich dann auch gefragt, ob irgendwo ein Testament aufgetaucht ist. Das war im März/April letzten Jahres. Seither habe ich nichts mehr gehört.
Ich weiss ja nicht, ob es einem „Berliner Testament“ entspricht, aber meine Eltern haben auch ein Testament, in dem der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist und wir Kinder erst nach dessen Tod erben.
Beim Nachlassgericht wurde mir gesagt, meine Mutter könne nach dem Tod meines Vaters dieses Testament gar nicht mehr ändern bzw. mit einem neuen Testament ausser Kraft setzen, dafür hätte es einen entsprechenden Passus im ersten Testament gebraucht, der diese Möglichkeit explizit offen lässt.
Das Stichwort dazu lautet Nacherbe und verhindert, dass die Kinder einer jung verstorbenen Mutter leer ausgehen, wenn Papa sich eine neue Frau sucht und ihr seinen Besitz vererbt. Muss ja nicht dumm gedacht sein, neue Frau soll mit dem Tod ja auch nicht aus dem gemeinsamen Haus fliegen, aber dann sind plötzlich die Kinder raus.
Meine Eltern haben auch ein Berliner Testament gemacht. Nachdem mein Vater verstorben ist, hat meine Mutter das Testament beim Amtsgericht abgegeben und offiziell eröffnen lassen. Seitdem liegt es dort im Register und kann auch nicht mehr geändert werden, weil dazu wieder beide Erblasser unterzeichnen müssten – und mein Vater weigert sich seit seinem Ableben hartnäckig…
Nun kommt es ja manchmal vor, dass beide Ehepartner gleichzeitig versterben, aber meist geht doch einer der beiden voran – und der jeweils Andere kann dann auch den Verbleib des festgeschriebenen Testaments ändern.
Zumindest wurde uns das so erklärt.