Frag doch den Undertaker

Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall?

Jeder Bestatter kennt das. Wenn ein Angehöriger gestorben ist, stehen die übrigen Familienmitglieder vor der Frage, welche Papiere sie nun mit zum Bestatter nehmen müssen. Leider sind nahezu alle Ratgeber, die am Markt erhältlich sind, völlig falsch und auch in den tages- oder wochenaktuellen Publikationen der Presse wird immer wieder der gleiche Unsinn verzapft.

So kommt es dann, daß den Bestattern alte Stammbücher mit Hakenkreuz vom längst begrabenen Opa vorgelegt werden oder Schulzeugnisse, entwertete Ausweise und sogar Lehrverträge und Diplome.

Richtig ist normalerweise nur Folgendes:

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Ledige/Kinder: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Verwitwete: Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschiedene: Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

Bei verpartnerten Personen (was für ein Wort!) sind es eben die entsprechenden Unterlagen, wobei sich hier die Standesämter manchmal nicht ganz sicher sind, sodaß es nicht schaden kann, auch die Geburtsurkunde vorzulegen.

Wichtig ist, daß man die jeweils letzte zutreffende der o.g. Urkunden mitbringt. Anhand dieser Unterlage kann der Standesbeamte den Familienstand feststellen und die Sterbeurkunde ausstellen.

Beispiele:

Wer mal ledig, dann verheiratet, dann geschieden und wieder verheiratet war, muß nur die letzte Heiratsurkunde vorlegen.

Wer verwitwet war, aber wieder geheiratet hat, legt ebenfalls nicht die Sterbeurkunde der alten Ehe, sondern die aktuelle Heiratsurkunde vor.

usw.

Leider steht in fast allen Publikationen, daß die Geburtsurkunde vorgelegt werden muß oder daß man seine übrigen wichtigen Unterlagen bei der Geburtsurkunde aufbewahren soll.
Das führt dazu, das ganze Heerscharen damit beschäftigt sind, für uralte Greise noch Geburtsurkunden bei den Standesämtern nachzufordern, die sie dann für nix gebrauchen können.

Am Besten ist es, wenn man sich bei der Gründung einer Familie, was ja zumeist durch eine Heirat eingeleitet wird, vom Standesbeamten ein Familienbuch aushändigen lässt. In dieses kann man dann seine ganzen Familiendokumente hineinheften. Gerne auch die Geburtsurkunden sämtlicher Familienmitglieder und Ahnen.
Man macht auch nichts verkehrt, wenn man dieses gesammelte Werk, also viel zu viel an Unterlagen, mit zum Bestatter bringt. Falsch ist es nur, wenn man meint, der alte Gesellenbrief vom Urgroßvater könne irgendetwas nutzen.

Bei Geschiedenen ist es manchmal am kompliziertesten. Die sind dann nämlich nicht, wie die Presse immer wieder schreibt, wieder ledig geworden. Das geht nicht. Sobald man mal geheiratet hat, ist das Ledigsein ein für allemal weg. Der Familienstand ist „geschieden“ und das muß man nachweisen können. Das reine Scheidungsurteil reicht nicht aus, denn theoretisch hätte ja die jeweils andere Partei gegen dieses Urteil nochmals Widerspruch einlegen können und eventuell hätte die Ehe dann fortbestanden. Also muß es die Ausfertigung des Scheidungsurteils sein, auf dem (meist am Rand) die Rechtskraft bescheinigt ist: rechtskräftig seit…

Was an weiteren Unterlagen in der jeweiligen Kommune benötigt wird, ist örtlich etwas unterschiedlich.
Manche Kommunen drehen fast hohl, wenn der Personalausweis des Verstorbenen nicht mit abgegeben wird, in anderen Städten heißt es lapidar: „Den können’se sich an die Wand hängen.“

Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser in der Sterbeurkunde genannt werden soll, wollen die Standesbeamten zusätzlich das entsprechende Diplom etc. sehen.

Am Allerbesten ist es, wenn man zu Lebzeiten bei einem Bestatter vorspricht und sich einen Vorsorgeordner anlegen lässt. Da erfährt man dann, was man benötigt und hat im Falle eines Falles alles zusammen.

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