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Frag den Bestatter

Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall?

Jeder Bestatter kennt das. Wenn ein Angehöriger gestorben ist, stehen die übrigen Familienmitglieder vor der Frage, welche Papiere sie nun mit zum Bestatter nehmen müssen. Leider sind nahezu alle Ratgeber, die am Markt erhältlich sind, völlig falsch und auch in den tages- oder wochenaktuellen Publikationen der Presse wird immer wieder der gleiche Unsinn verzapft.

So kommt es dann, daß den Bestattern alte Stammbücher mit Hakenkreuz vom längst begrabenen Opa vorgelegt werden oder Schulzeugnisse, entwertete Ausweise und sogar Lehrverträge und Diplome.

Richtig ist normalerweise nur Folgendes:

Ledige/Kinder: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Verwitwete: Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschiedene: Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

Bei verpartnerten Personen (was für ein Wort!) sind es eben die entsprechenden Unterlagen, wobei sich hier die Standesämter manchmal nicht ganz sicher sind, sodaß es nicht schaden kann, auch die Geburtsurkunde vorzulegen.

Wichtig ist, daß man die jeweils letzte zutreffende der o.g. Urkunden mitbringt. Anhand dieser Unterlage kann der Standesbeamte den Familienstand feststellen und die Sterbeurkunde ausstellen.

Beispiele:

Wer mal ledig, dann verheiratet, dann geschieden und wieder verheiratet war, muß nur die letzte Heiratsurkunde vorlegen.

Wer verwitwet war, aber wieder geheiratet hat, legt ebenfalls nicht die Sterbeurkunde der alten Ehe, sondern die aktuelle Heiratsurkunde vor.

usw.

Leider steht in fast allen Publikationen, daß die Geburtsurkunde vorgelegt werden muß oder daß man seine übrigen wichtigen Unterlagen bei der Geburtsurkunde aufbewahren soll.
Das führt dazu, das ganze Heerscharen damit beschäftigt sind, für uralte Greise noch Geburtsurkunden bei den Standesämtern nachzufordern, die sie dann für nix gebrauchen können.

Am Besten ist es, wenn man sich bei der Gründung einer Familie, was ja zumeist durch eine Heirat eingeleitet wird, vom Standesbeamten ein Familienbuch aushändigen lässt. In dieses kann man dann seine ganzen Familiendokumente hineinheften. Gerne auch die Geburtsurkunden sämtlicher Familienmitglieder und Ahnen.
Man macht auch nichts verkehrt, wenn man dieses gesammelte Werk, also viel zu viel an Unterlagen, mit zum Bestatter bringt. Falsch ist es nur, wenn man meint, der alte Gesellenbrief vom Urgroßvater könne irgendetwas nutzen.

Bei Geschiedenen ist es manchmal am kompliziertesten. Die sind dann nämlich nicht, wie die Presse immer wieder schreibt, wieder ledig geworden. Das geht nicht. Sobald man mal geheiratet hat, ist das Ledigsein ein für allemal weg. Der Familienstand ist „geschieden“ und das muß man nachweisen können. Das reine Scheidungsurteil reicht nicht aus, denn theoretisch hätte ja die jeweils andere Partei gegen dieses Urteil nochmals Widerspruch einlegen können und eventuell hätte die Ehe dann fortbestanden. Also muß es die Ausfertigung des Scheidungsurteils sein, auf dem (meist am Rand) die Rechtskraft bescheinigt ist: rechtskräftig seit…

Was an weiteren Unterlagen in der jeweiligen Kommune benötigt wird, ist örtlich etwas unterschiedlich.
Manche Kommunen drehen fast hohl, wenn der Personalausweis des Verstorbenen nicht mit abgegeben wird, in anderen Städten heißt es lapidar: „Den können’se sich an die Wand hängen.“

Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser in der Sterbeurkunde genannt werden soll, wollen die Standesbeamten zusätzlich das entsprechende Diplom etc. sehen.

Am Allerbesten ist es, wenn man zu Lebzeiten bei einem Bestatter vorspricht und sich einen Vorsorgeordner anlegen lässt. Da erfährt man dann, was man benötigt und hat im Falle eines Falles alles zusammen.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 18. Juni 2012 | Peter Wilhelm 18. Juni 2012

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Bestatterkollege
13 Jahre zuvor

Zitat: „Wenn der Verstorbene einen akademischen Titel trug und dieser in der Sterbeurkunde genannt werden soll, wollen die Standesbeamten zusätzlich das entsprechende Diplom etc. sehen.“

In Leipzig wurde mir gesagt das der akademische Titel kein Namenszusatz mehr ist nach „neuen“ Personenstandsgesetz und daher nicht mehr beurkundet wird.

Big Al
13 Jahre zuvor

„Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall?“
Saugstarke natürlich.
Und undurchlässig sollten sie auch sein.
B. A.

13 Jahre zuvor

@1: Das ist richtig. Seit einiger Zeit werden auch keine Künstler- oder Ordensnamen mehr in die Ausweise eingetragen und manche Gemeinden tun es dennoch. Ab November können diese dann nun doch wieder eingetragen werden…
Es blickt im Moment kaum noch einer durch und von einer bundesweiten Einheitlichkeit kann keine Rede sein.

13 Jahre zuvor

Das „neue“ Personenstandsgesetz gilt seit 2007 und war eigentlich nur eine Reform.

Ich bin eigentlich der festen Überzeugung, dass akademische _Grade_ wie mein Dr. (akademische Titel gibt’s nicht) immer noch Namens_zusätze_ sind, weil sie immer noch „geführt“ werden dürfen, d.h. auf Briefbögen, Visitenkarten etc. auftauchen dürfen. Auch in Verträgen etc., die von Notaren beurkundet werden müssen, können sie auftauchen. Namens_bestandteile_ hingegen waren sie noch nie.

Im Reformgesetz zum Personenstandsgesetz hab ich auch diesbezüglich nichts gefunden (was nicht unbedint heißen muss, dass dazu nicht doch irgendwo was versteckt sein könnte)

13 Jahre zuvor

Nachtrag:
Was in der Sterbeurkunde beurkundet wird, ist unabhängig vom Personenstandsgesetz und davon, ob akademische Grade Namenszusätze sind oder nicht. Akademische Grade müssen dort nicht beurkundet werden.

Im _Personalausweis_ wird ein ggf. vorhandener Doktorgrad auf der Vorderseite nach wie vor aufgeführt, Ordens- oder Künstlernamen auf der Rückseite nur bis 31.10.2007

13 Jahre zuvor

und jetzt setz ich NOCH einen drauf:
Ab 1. November 2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den (neuen) Personalausweis eingetragen werden, bis dahin dürfen die Behörden eigentlich nicht.

Anouk
13 Jahre zuvor

Also wenn ich mir die Liste so ansehe dürfte auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch reichen das beim Amt des letzten wohnortes vorliegt…Da steht nämlich alles drinn…

Wie ich erfahren durfte als ich die Geburt meines unehelichen Kindes anmelden wollte und man mich gerade eine woche entbunden,erst von Pontius zu Pilatus schickte …bis eine denkende Dame bei der Behörde meinte, dann nehmen sie doch ein Abschrift aus dem Familienbuch…

da stand denn auch alles drin…
Eltern der Ehepartner
Geburtsdatum der Ehepartner
erste Eheschließung
Geburt der Kinder
Scheidung…etc

LG
Anouk

Nogger
13 Jahre zuvor

Kleine Berichtigung: das Familienbuch wird beim Standesamt des Wohnortes geführt – das kann man sich nicht aushändigen lassen.
Aushändigen lassen kann man sich allenfalls das Famlienstammbuch.

13 Jahre zuvor

Ja, das ist auch so eine nicht auszurottende „urbane Legende“. Immer wieder lese ich, man müsse die Sterbeurkunde am Wohnort oder gar am Geburtsort des Verstorbenen beantragen.

Das stimmt aber nur dann, wenn der Verstorbene im gleichen Ort verstorben ist, in dem er geboren wurde und gelebt hat.

Tatsächlich muß die Sterbeurkunde am STERBEORT beantragt werden.

Klaus
13 Jahre zuvor

Und für alle die es ganz genau nehmen,
man selber hat nur Abschriften der Urkunden und nicht DIE Urkunde, die liegt auf dem Standesamt!!!!

Wolfram
13 Jahre zuvor

@7, 8: falsch, und zwar beide. Seit einigen Jahren bleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, vor dessen Beamten die Ehe geschlossen wurde.
Meines wäre sonst heimatlos, weil ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe, aber auch wenn ich mal nach München, Hamburg oder Berlin (Holst.) ziehen sollte, bleibt das Familienbuch, wo es ist.

Schulz
3 Jahre zuvor

Wenn eine Geburtsurkunde nicht mehr auffindbar ist und ich 1943 in Ungarn geboren wurde und eine Kopie dieser Urkunde zu mehr zu besorgen ist ,was dann?

Stefan
Reply to  Schulz
3 Jahre zuvor

Ich würde die Urkunde JETZT schon besorgen. Falls du aber z. B. irgendwann mal verheiratet in Deutschland warst (Genaueres hängt von Ort und Datum der Hochzeit ab), dann reichen normalerweise die Unterlagen zur letzten Ehe. Das sind z. B. Eheurkunde, Auszug aus dem Familienbuch oder Auszug aus dem Eheregister. Eine einfache Heiratsurkunde reicht oft nicht (Wieder abhängig vom Zeitunktund Ort der Eheschliessung).

Ronja Eisenherz
9 Monate zuvor

Ich habe eine Frage und verzweifle jetzt bald.
Mein Vater ist verstorben und war in 2. Ehe (leider) wieder verheiratet.
Die Hochzeit fand vor 5 Jahren in Montenegro statt. Das Original der internationalen Heiratsurkunde ist unauffindbar und das Standesamt sagt ich bekomme keine Sterbeurkunde wenn ich die Heiratsurkunde nicht beibringen kann. Das versuche ich seit Wochen: beim auswärtigen Amt, bei Botschaften…und werde immer von einem zum nächsten verwiesen.
Kann mir jemand sagen was ich tun kann?




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