Welcher Name muss auf dem Grabstein stehen? Kann da jeder Vorname stehen? Gibt es behördliche Vorschriften? Auf was müssen Sie achten, wenn es um die Beschriftung eines Grabsteins geht?
Hallo Herr Wilhelm,
mit dem Vornamen, den meine Mutter damals für mich ausgesucht hat, konnte ich mich noch nie anfreunden und die meisten Menschen in meinem Umfeld wissen gar nicht, dass ich Katharina heiße.
Muss in meiner Todesanzeige und auf meinem Grabstein mein offizieller (Tauf-)Name stehen, alle kennen mich als Kati? Eine Lösung mit Ausrufezeichen und/ oder in Klammern will ich nicht!
Liebe Grüße und ein stressfreies Wochenende wünscht
Welcher Name muss auf dem Grabstein stehen?
Wie bei allem, ist es auch bei Grabsteinen in Deutschland so, dass alles verboten ist, es sei denn man hat eine spezielle Lizenz, hat einen Antrag gestellt und/oder bezahlt viel Geld.
So wird auch der Entwurf des Grabmals vom Steinmetz beim Friedhofsbetreiber eingereicht und muss meist genehmigt werden. Im Grunde genommen gilt aber: Auf dem Grabstein kann das stehen, was die Angehörigen beim Steinmetz in Auftrag geben. Die meisten Friedhofsverwaltungen geben hier recht viele Freiheiten. Zwar wird oft vorgeschrieben, dass Vor- und Zuname erlaubt sind und die Lebensdaten sowie Sinnsprüche, Symbole, Berufsangaben usw. Hakenkreuze und andere verbotene Symbole sind oft explizit ausgeschlossen. Auch verunglimpfende Sprüche sind manchmal erwähnt. Tatsächlich zeigen aber Beispiele aus ganz Deutschland, dass inzwischen fast alles machbar ist. Letztlich hilft immer eine Nachfrage bei der Friedhofsverwaltung oder auch bei einem Steinmetzmeister.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Grabsteine mit dem wirklichen Rufnamen statt mit dem Taufnamen beschriftet werden, also beispielsweise Bernd statt Bernhard oder Sascha statt Alexander.
Wenn Paare als Ehepaar galten, tatsächlich aber nicht verheiratet waren, wird oft der vermeintliche Ehename, statt des korrekten Nachnamens eingemeißelt.
Auch Zusätze bezüglich des Berufs sind üblich, wobei hier nicht kontrolliert wird, ob der Betreffende diesen Beruf auch gelernt hat usw.
Wenn jemand also beispielsweise Buchdrucker gelernt hat, sich aber immer als Poet verstanden hat, kann auf dem Grabstein durchaus „Heimatdichter“ stehen.
Bezüglich Deiner Frage sehe ich überhaupt keine Probleme, da es sich ja sowieso nur um die Kurzform des Taufnamens handelt.
Link:
https://bestatterweblog.de/duerfen-noch-andere-namen-mit-auf-den-grabstein/
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Bei meinem Vater wurde sehr genau kontrolliert, ob er denn wirklich einen Doktor hat, wir mussten die Originalurkunde vorlegen. Geht ja schliesslich garnicht, wenn jemand einen falschen Doktortitel auf seinem Grabstein führt.
Alles andere war denen aber ziemlich egal.
Ich kenne 2 Gräber mit Rufnamen. (Vorname), auch Holzkreuze die man nach der Trauerfeier/Beerdigung anbringt die nur mit dem Vornamen beschriftet sind.