Frag doch den Undertaker

Wenn mich jemand ermordet…

„Heute melde ich mich mal in einer Frage. Vielleicht kannst du die ja beantworten.
Wenn mich jemand ermordert, muß ich dann die Kosten meiner Beerdigung selbst bezahlen oder die Angehörigen des Mörders?
Ist das so richtig?“

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Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du im Falle einer Ermordung, bei der Du selbst das Opfer bist, die Bestattungskosten nicht selbst zahlen mußt.
§ 844 Abs. 1 BGB sieht vor, daß derjenige, der die Tötung herbeigeführt hat, zum Tragen der Kosten verpflichtet ist.

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Dies könnte immer dann von Belang sein, wenn der Mörder über ein ausreichendes Vermögen verfügt. Ist der Mörder hingegen mittellos, wird er vermutlich auch während seiner Haftzeit nicht so viel Geld erwirtschaften, als daß bald mit einem Ausgleich der entsprechenden Forderung zu rechnen ist.
Es könnte daher dienlich sein, sich nur von einem wohlhabenden Mörder ermorden zu lassen.

Bild: © Bettina Stolze / pix elio.de

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    In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. Dezember 2013 | Revision: 5. Februar 2014

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    Glückauf
    11 Jahre zuvor

    Ohhhh KEVIN!!!

    11 Jahre zuvor

    Ohoh – hoffentlich ermordet er sich nicht selbst (oder hat bis dahin ausreichend Geld gespart!)

    Matthias
    11 Jahre zuvor

    Das dürfte kein Problem sein. Laut „Tatort“ sind immer Schnösel aus höheren gesellschaftlichen Schichten die Mörder, nie ein Heinz Kasuppke, Elektroinstallateur, oder Muhammad Yilmaz, Intensivtäter.

    Reply to  Matthias
    11 Jahre zuvor

    Doch, im Tatort „Grüne Witwe“, aus 1981 war ein Heinz Kasuppke der Mörder.

    Winnie
    Reply to  Peter Wilhelm
    11 Jahre zuvor

    Ja, damals war die Welt noch in Ordnung. 😉
    Und wenn es der Kasuppke nicht war, dann war es eben der Gärtner. 😉

    Alex
    Reply to  Winnie
    11 Jahre zuvor

    War es nicht tatsächlich der Butler? Sofern man Reinhard Mey glauben darf…

    joschi
    11 Jahre zuvor

    der Mörder sollte zumindest durch lebenslange Grabpflege seine Schulden bei Dir abarbeiten, wenn er noch Dein Grab schaufelt, könntest du sogar noch Gewinn bei machen

    igel
    11 Jahre zuvor

    selbst wenn der Mörder nichts zahlt – der Ermordete ist wohl dazu auch nicht imstande

    joschi
    11 Jahre zuvor

    zumal er durch seine Ermordung wahrscheinlich einen ziemlich langen Verdienstausfall hinnehmen muss

    Smilla
    11 Jahre zuvor

    Ist das jetzt eine neue Methode Bestattungskosten zu sparen? Oder hat er die Absicht, als Toter weiterzuleben?

    Dave B
    11 Jahre zuvor

    Und wer bezahlt bei Selbstmord?
    Täter oder Opfer?

    Aber Spaß beiseite, darüber hab ich mir echt noch nie Gedanken gemacht.
    Sinnig wäre es ja schon den Verursacher mit zu beteiligen, für die Kosten oder als Grabbeigabe wie bei den Pharaonen.

    In den dt. und importierten Krimis kommt das auch nie zur Geltung, da hat wohl jeder eine Sterbeversicherung die das abdeckt.

    joschi
    11 Jahre zuvor

    was die gut situierten Mörder aus dem „Tatort“ angeht: Im letzten Tatort war der Mörder der Ex-prostituierten ein armer Zirkusartist

    Frau Katze
    11 Jahre zuvor

    Und wie wäre der Fall, wenn er morgens tot aufwachen würde?

    11 Jahre zuvor

    Der Mörder ist nach Abzug der Anwaltskosten vermutlich nicht mehr wohlhabend, also sollte man’s lassen, zumal der Unterhaltungswert des Ermordetwerdens gewaltig überschätzt wird.




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