Guten Tag,
mich würde interesssieren, ob es eine Regelung gibt, die vorschreibt, welchen Bestatter man nach tödlichen Unfällen oder Mord anruft.
Jüngstes Beispiel:
Loveparade – woher weiß derjenige, der anruft welchen Bestatter er anrufen soll/muss/kann? Und wer ruft an -ein Polizist, nehme ich an?
Wird dann vor Ort in die Gelben Seiten geguckt oder wie habe ich mir das vorzustellen?
Gibt es Bestatter, die bei der Polizei gemeldet sind?
Gibt es sogar welche, die ausdrücklich NICHT nach Mord oder Unfällen gerufen werden wollen?
Gruß,
Juliane
Eine der häufigsten Antworten hier im Bestatterweblog: Das ist örtlich verschieden.
Es gibt Länder und Städte, in denen die Polizei eigene Wagen mit Personal bereithält, die Verstorbene abtransportieren. In manchen Gegenden haben die rechtsmedizinischen Institute einen Fahrdienst.
Anderswo hat die Kommune einen Bereitschaftsdienst.
In den meisten Fällen ist es aber so, daß die so genannten Polizei-Überführungen von gewerblichen Bestattern gemacht werden.
Die Aufträge werden ausgeschrieben (wenn alles richtig läuft) und oft bewerben sich Arbeitsgemeinschaften mehrerer Bestatter um diese Aufträge. Manchmal werden die Dienste auch gleich auf mehrere Bestatter verteilt, die dann einen gemeinsamen Dienstplan erarbeiten, wer wann Bereitschaft hat.
Darüber ist hier im Weblog oft genug berichtet worden.
Die Bestatter werden dann bei Unfällen, Leichenfunden und Tötungsdelikten angerufen und überführen, je nach Auftrag, die Verstorbenen in eine Leichenhalle, in die verschlossene Verwahrung oder zur Rechtsmedizin.
In erster Linie erfolgt die Beauftragung und Bezahlung durch die öffentliche Hand, in einigen Fällen werden die Kosten später an die Angehörigen weitergereicht.
Für die Behörden liegt der Vorteil darin, daß sie meist mit immer den selben Bestattern zusammenarbeiten, was eine gewisse Routine, Ruhe und Sachlichkeit mit sich bringt. Der Bestatter verspricht sich, neben den Einnahmen aus dem Einsatz selbst -die meist nicht wahnsinnig hoch sind-, daß die Angehörigen, wenn er den Verstorbenen schon mal hat oder hatte, auch bei ihm belassen und ihm den folgenden Bestattungsauftrag erteilen.
Nun kommen aber neben den alltäglichen „Polizeileichen“, die in ihrer Zahl immer grob abschätz- und absehbar sind, auch Katastrophen vor, so wie zum Beispiel vor Jahren beim dem schweren ICE-Unglück oder in etwas kleinerem, aber nicht minder schrecklichem, Ausmaße jetzt bei der Love-Parade.
In solchen Fällen haben manche Polizeidirektionen Listen für den Katastrophenfall vorbereitet, manchmal liegen die auch bei den Rettungszentralen, je nachdem, welche Organisation im Krisenfall zuständig ist.
Es kann auch die Kommune (Friedhofsamt, Amt für Bestattungswesen) sein, die ihrerseits Notfallpläne bereit hält.
Dann werden je nach erforderlicher Zahl Bestatter von der Liste angefordert.
Es ist mir allerdings auch bekannt, daß in solchen Fällen (bei einem Straßenbahnunfall) einfach das Branchenbuch genommen wurde und ein paar Kollegen bestellt wurden.
Wer als Bestatter solche Arbeiten in der Vergangenheit unzuverlässig durchgeführt hat oder beispielsweise nach einem Unfall 2-3 Stunden für das Anrücken brauchte, der kann natürlich auch aus so einer Liste herausfallen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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In Berlin läuft es folgendermaßen:
Wenn die Verstorbenen nicht durch die Gerichtsmedizin abgeholt werden, können sich die Angehörigen selbst einen Bestatter aussuchen oder ziehen die Vorsorgeverträge aus dem Schuber. Sind sie dazu nicht in der Lage oder gibt es keine Angehörigen, wird nach einer Liste vorgegangen, die die KriPo „abarbeitet“, damit jeder mal drankommt!