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Wer trägt den nun die Kosten und die Särge?

Sparen müssen wir alle und das den kommunalen Wunsch zur Sparsamkeit fasste der Bürgermeister einer rheinischen Gemeinde mit den Worten zusammen: „Wenn einem der Riemen bis zum Halse steht, muß man ihn enger schnallen.“

Bislang wurden die Särge bei Beerdigungen von einer Gruppe kommunaler Sargträger zum Grab getragen. Jetzt kommen mehrere Umstände zusammen: Einer der Sargträger kann nicht mehr tragen, er hat Rücken, ein weiterer geht Ende des Jahres in Ruhestand und der Dritte zieht weg. Daß nur der Vierte und Letzte nicht alleine die Särge schleppen wollte, liegt ziemlich eindeutig auf der Hand. Das kam den Gemeinderäten gerade recht und so schnallte man den bis zum Halse stehenden Gürtel enger und schaffte den Sargträgerdienst kurzerhand zum 1.12.2008 ab.

Die Bestatter waren es, die die Frage aufbrachten, wie denn nun die Särge zum und ins Grab kommen sollen. Hierauf bekamen sie die Antwort, daß das nunmehr die Sache der Angehörigen bzw. der Bestatter sei. Satzung ist Satzung und Beschluß ist Beschluß.

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Jetzt sind sich die beiden Bestatter des Ortes ausnahmsweise mal grün, was daran liegt, daß der eine Gärtner und der andere Umweltschützer ist. So setzen sie sich also zusammen und organisierten auf eigene Faust einen Trägerdienst. Ein paar Männer, die sich bei Beerdigungen ein paar Euro hinzuverdienen und die Särge tragen, findet man fast immer.

Nachdem diese Pläne aber der Verwaltung zu Ohren kamen, wurden die Bestatter schnell erst einmal darauf hingewiesen, daß das ja so einfach wohl nicht ginge. Schließlich sei die Ausübung von Gewerbe und Handwerk auf dem Friedhof strengstens untersagt, es sei denn man zahlt eine jährliche Gebühr in Höhe von 800 Euro und bekommt dafür eine Konzession.

Diese Konzession haben die Bestatter, im Gegensatz zum Steinmetz des Ortes, nie gebraucht. Ihre Tätigkeit endete an der Leichenhalle.
Egal, Gesetz ist Gesetz. Zähneknirschend überlegten die Bestatter hin und her und kamen auf die, gar nicht mal so dumme, Idee, den Trägerdienst als eigenes Unternehmen anzumelden, weil sie dann nur dafür und somit nur einmal die Konzessionsgebühr bezahlen müssen.

Bislang kostete der Trägerdienst pauschal 68 Euro. Mehr zu verlangen, obwohl der Betrag längst nicht kostendeckend war, hatte sich der Gemeinderat in all den Jahren nicht getraut. Aber 800 Euro Konzessionsgebühr, Steuern, Versicherungen, Trägerkleidung und all das Drumherum, ja, das muß ja erst einmal bezahlt werden und so rechneten die betroffenen Bestatter aus, daß ihr Trägerdienst bei allem Wohlwollen und knappem Rechnen wenigstens 100 Euro pro Beerdigung kosten müsse.

Im Januar wird sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigen. Thema dieses Mal: „Abzocke durch die örtlichen Bestatter.“

Ähnlicher Fall in Korschenbroich

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(©si)