Frag doch den Undertaker

Wer zahlt die Beerdigung für Scheintote?

Mir ist gestern mal so ein Gedanke gekommen, auch wenn es gerade in Deutschland nicht wahrscheinlich ist: Man hoert ja immer wieder von Menschen, die im Koma lagen und dann im letzten Moment wurde festgestellt, dass sie doch nicht tot sind und so.
Wenn man das jetzt zum Beispiel bei der Beerdigung feststellt, der Sarg schon im Grab und Oma Lieschen hört ein Kratzen, wer bezahlt dann eigentlich die für die Scheintote bis dahin angefallenen Kosten?
Die Angehoerigen? Die Versicherung? Irgendein Amt (wobei das wahrscheinlich noch unwahrscheinlicher ist, als der Fall an sich)?

scheintote

Grundsätzlich ist dieser Fall in Deutschland nahezu undenkbar. Die Verstorbenen werden wenigstens drei Mal daraufhin untersucht, ob sie wirklich tot sind.
Zunächst wird das einmal sehr oberflächlich derjenige tun, der den Tod feststellt. Das könnte ein Angehöriger sein, eine Krankenschwester oder ein Ersthelfer bzw. Polizist.
Irgendjemand wird ja durch irgendetwas auf die Idee kommen, daß dieser Mensch nun tot ist, da geht ja kein rotes Standby-Lämpchen auf der Stirn aus.
Es sind also offensichtlich deutlich wahrnehmbare Zeichen dafür vorhanden, daß dieser Jemand annehmen muß, da sei einer verstorben.

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Dieser Jemand wird einen Arzt verständigen, der eine Leichenschau durchführt. Ich kritisiere ja immer wieder, daß das in Deutschland kein speziell dafür ausgebildeter Leichenschauer tut, aber immerhin tut es wie vom Gesetz vorgeschrieben ein Arzt. Der wird die Leiche auf die eindeutigen Anzeichen des Todes hin untersuchen und dann eine Todesbescheinigung ausstellen.

Danach wird ein Bestatter den Leichnam übernehmen und spätestens hier würde auffallen, wenn der Tote noch Leben in sich hätte, es sich also um einen Scheintoten handelte.
Bei Feuerbestattungen kommt noch einmal eine amtsärztliche zweite Leichenschau vor der Einäscherung hinzu. (Nur kratzt halt nach der Einäscherung niemand mehr von innen am Sarg.)

Bei Komapatienten ist es aber auch noch so, daß diese oft an Geräten hängen, die die Vitalfunktionen sehr genau anzeigen und aufzeichnen und das Personal dabei unterstützen, festzustellen, ob der Mensch noch lebt oder nicht, wenngleich es hier speziell durch das Fernsehen einige Fehlmeinungen bei den Zuschauern gibt. Da wird oft dargestellt, daß einer der Monitore statt einer gezackten Linie nun eine durchgehende gerade darstellt und aus einem regelmäßig rhythmisch piepsenden Ton ein Dauerton wird. Dann kommt ein Pfleger, schaut kurz auf den Monitor, stellt dann die Maschinen ab und deckt das Bettuch bis über den Kopf des Patienten.
So ist das in Wirklichkeit natürlich nicht. Nur aufgrund der Feststellung eines Pflegers und dem Bild auf einem Monitor wird niemand für tot erklärt, auch hier erfolgt eine Leichenschau durch einen Arzt.

Aber dennoch: Wo Menschen arbeiten, da werden auch Fehler gemacht und selbst wenn es in Deutschland unwahrscheinlicher ist als anderswo, könnte rein theoretisch der von Dir beschriebene Fall durchaus eintreten.

Ich bin kein Jurist, würde aber annehmen, daß auch in diesem Fall derjenige für den Aufwand aufkommen muß, der den Schaden verursacht hat. Es würde letztlich -so vermute ich mal- an demjenigen hängen bleiben, der mit seiner Unterschrift und seinem Stempel unter den amtlichen Leichenpapieren den Tod bescheinigt hat, dem Arzt.

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