Hallo an den Undertaker,
zuerst ein herzliches Danke für deinen Blog, der mir den Tod etwas enttabuisiert hat.
Meine Frage:
Ich war vor kurzem auf unserem örtlichen Friedhof (wir sind ein kleines 5000 Einwohner Dorf). In der Mitte der Anlage befindet sich die Leichenhalle und wohl auch die Trauerhalle. Was mich stutzig machte, waren die Werbeschilder für Bestattungen XYZ an der Seite der Halle. Und nicht nur die, angeschlossen an die Halle im hinteren Teil war das Geschäftslokal eines Bestatters.
Ich frage mich nun wirklich, ob es so rechtens ist, einem Bestatter derartige Vorzüge zu bieten und ihn sein Geschäft direkt auf dem Friedhof aufmachen zu dürfen? Auch wenn man auf dem Dorf vielleicht keine große Auswahl, so ist doch die nächste Stadt nicht weit und meinen Wunschbestatter darf ich mir doch auch von dort „holen“?
Ich nehme an, daß diese Gemeinde die Verwaltung und den Unterhalt der Trauerhalle, wenn nicht gar des ganzen Friedhofs ausgeschrieben und an ein Unternehmen vergeben hat. Es kann auch sein, daß der Bestatter die Halle und die angrenzenden Räume gepachtet hat. In beiden Fällen kann er durchaus seine Schilder da anbringen. Ich würde es aber in einer der Würde des Ortes angemessenen Form tun.
Selbstverständlich muß man nicht diesen Bestatter beauftragen und es wäre normal, wenn er eine Klausel in seinem Vertrag hat, die besagt, daß er gegen Zahlung von Betrag X auch andere Bestatter dort in der Trauerhalle arbeiten lassen muß.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: friedhof, werbung
Wettbewerb ist ja nicht gleich pietätlos. Schließlich muss jeder sehen, wo er bleibt.
Nur der Ton macht die Musik.
Ich denke auch, dass es in so einem kleinen Dorf relativ „normal“ ist. Er wird sich sicher nicht dagegen wehren und sich aufs Grab stellen, wenn ein „Konkurrent“ seine Arbeite übernimmt.