Fundstücke

Wichtige Infos zur Vorsorgevollmacht

Dirk R. Schuchardt weist in einem Kommentar auf einige Umstände bezüglich Vorsorge und Vorsorgevollmacht hin:

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sich Banken und Sparkassen bei den Vorsorgevollmachten oft mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen querstellen. Deshalb soll man in gesunden Tagen Vollmacht auf den bankinternen Vordrucken erteilen (Ich kenne übrigens zwei Fälle, in denen das Gericht unter Hinweis auf § 1898 Abs. 2 Satz 2 BGB dafür gesorgt hat, dass die Sparkasse die „einfache“ Vorsorgevollmacht gleichwohl akzeptieren musste. Aber so einen Ärger kann man sich sparen, wenn man halt heute zur Bank geht und die Dinge im klaren Geist klärt).

Eine Patientenverfügung – auch die für teuer Geld bezahlte notarielle Patientenverfügung – kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden (sofern „Einsichtsfähigkeit“ besteht). Ab 2023 können auch Ehegatten für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten begrenzt auf medizinische Fragen für den anderen Ehegatten entscheiden. Die Neuregelungen des „Notvertretungsrechts“ (ab 2023: § 1358 BGB) sind aber nur eine Krücke. Weiterhin gilt: JEDER Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.

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Eine Vorsorgevollmacht kann auch von der Betreuungsstelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung für nur 10 EUR öffentlich beglaubigt werden (§ 6 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz). Das macht auf juristische Laien wie Ärzte und Pflegepersonal möglicherweise „mehr Eindruck“, ist aber für die Gültigkeit grundsätzlich nicht nötig. Mit der von der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht können auch Veränderung im Grundbuch vorgenommen werden.

Man kann davon ausgehen, dass Notare ein hohes eigenwirtschaftliches Interesse haben, den Menschen vorzugaukeln, man müsse für die Vorsorgevollmacht und für die Patientenverfügung zum Notar (Das macht bei großen Vermögen durchaus Sinn, denn die Aussicht auf ein hohes Erbe hat schon so manchen absurden Charakterzug bei den potentiellen erben offenbart). Diese und weitere Irrtümer habe ich im Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz (Autor von „Patientenrechte am Ende des Lebens“, dtv-Verlag) bereits im Jahr 2013 aus der Welt geschafft. Hier ist das Interview bei YouTube zu sehen.

Merke: Der beste Tag, um eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen, war gestern. Der zweitbeste Tag ist heute – denn was morgen sein wird, wissen wir nicht …

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!


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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. Dezember 2022

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