Frag doch den Undertaker

Wie ein Filmriss – Beim Bestatter

Meine Mutter wurde vor gut 3 Wochen bestattet, ich denke es war so, wie sie sich es gewünscht hat.
Ein Teil in mir sagt ,es war eine schöne Bestattung, ist doch gut.

Darf man bei aller Trauer über eine schöne Bestattung sprechen? Ich tue es einfach.

Der andere Teil in mir sagt aber, mit der Bestatter Rechnung stimmt was nicht.
Dieses komische Bauchgefühl.
Im Nachhinein betrachtet, war das Gespräch mit dem Bestatter doch schon ein wenig seltsam.
Es ging alles so schnell.
Der Bestatter hat gar nicht über die einzelnen Kosten gesprochen, jetzt weiß ich, er hätte es machen müssen.
Aber in der Situation, Trauer durch den Verlust, ist mir das nicht aufgefallen. Denkt man den dabei auch an Geld, wenn gerade die Mama verstorben ist?

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Mir wurden 3 Seiten Papier vom Bestatter vorgelegt, die eine Seite war zur Abholung zum Krematorium. Das weiß ich noch. Was ich auf den anderen beiden Seiten unterschrieben habe weiß ich nicht mehr.

Ich war auch nicht allein mit dem Bestatter, meine Frau, meine Tochter mit ihrem Mann waren dabei, aber keiner kann sich daran erinnern. Ist das normal? Ist wie ein Filmriss.

Vielleicht ist die Rechnung ja auch korrekt, aber würden Sie die Rechnung einmal überprüfen.
Ich habe die Rechnung noch nicht beigefügt, wie oben schon erwähnt, tue ich hier das richtige? Und ist es Ihnen angenehm?
Wenn ich Ihnen die Rechnung zusenden dürfte wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

Schicken Sie mir gerne eine Kopie der Rechnung zu (Handyfoto genügt).
Ich schaue mir das dann an und gebe Ihnen Bescheid.

Sie wissen es:
Niemand sollte allein zum Bestatter gehen. Durch die Trauer übermann, kommt es immer wieder vor, dass man sich hinterher an nichts erinnert. Deshalb empfehle ich immer wieder, eine nicht von Trauer betroffene Person (Nachbar, Freund) mitzunehmen.

Nach dem Beratungsgespräch muss man zwingend einen exakten Kostenvoranschlag oder doch zumindest eine Kostenaufstellung in den Händen halten.

Es ist Trauernden nicht zuzumuten, einen Stapel Papiere zu unterschreiben und zu erwarten, dass sie den Sinn und die Folgen vollumfänglich begreifen. Im Grunde genommen befinden sich Trauernde in einem die freie Willensbildung einschränkenden Zustand.

Und: Natürlich dürfen Sie eine Bestattung als schön empfinden. Der traurige Anlass ändert doch nichts daran, dass es dennoch eine gelungene Veranstaltung gewesen sein kann.

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(©si)