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Frag den Bestatter

Wie ein Filmriss – Beim Bestatter

Meine Mutter wurde vor gut 3 Wochen bestattet, ich denke es war so, wie sie sich es gewünscht hat.
Ein Teil in mir sagt ,es war eine schöne Bestattung, ist doch gut.

Darf man bei aller Trauer über eine schöne Bestattung sprechen? Ich tue es einfach.

Der andere Teil in mir sagt aber, mit der Bestatter Rechnung stimmt was nicht.
Dieses komische Bauchgefühl.
Im Nachhinein betrachtet, war das Gespräch mit dem Bestatter doch schon ein wenig seltsam.
Es ging alles so schnell.
Der Bestatter hat gar nicht über die einzelnen Kosten gesprochen, jetzt weiß ich, er hätte es machen müssen.
Aber in der Situation, Trauer durch den Verlust, ist mir das nicht aufgefallen. Denkt man den dabei auch an Geld, wenn gerade die Mama verstorben ist?

Mir wurden 3 Seiten Papier vom Bestatter vorgelegt, die eine Seite war zur Abholung zum Krematorium. Das weiß ich noch. Was ich auf den anderen beiden Seiten unterschrieben habe weiß ich nicht mehr.

Ich war auch nicht allein mit dem Bestatter, meine Frau, meine Tochter mit ihrem Mann waren dabei, aber keiner kann sich daran erinnern. Ist das normal? Ist wie ein Filmriss.

Vielleicht ist die Rechnung ja auch korrekt, aber würden Sie die Rechnung einmal überprüfen.
Ich habe die Rechnung noch nicht beigefügt, wie oben schon erwähnt, tue ich hier das richtige? Und ist es Ihnen angenehm?
Wenn ich Ihnen die Rechnung zusenden dürfte wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

Schicken Sie mir gerne eine Kopie der Rechnung zu (Handyfoto genügt).
Ich schaue mir das dann an und gebe Ihnen Bescheid.

Sie wissen es:
Niemand sollte allein zum Bestatter gehen. Durch die Trauer übermann, kommt es immer wieder vor, dass man sich hinterher an nichts erinnert. Deshalb empfehle ich immer wieder, eine nicht von Trauer betroffene Person (Nachbar, Freund) mitzunehmen.

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Nach dem Beratungsgespräch muss man zwingend einen exakten Kostenvoranschlag oder doch zumindest eine Kostenaufstellung in den Händen halten.

Es ist Trauernden nicht zuzumuten, einen Stapel Papiere zu unterschreiben und zu erwarten, dass sie den Sinn und die Folgen vollumfänglich begreifen. Im Grunde genommen befinden sich Trauernde in einem die freie Willensbildung einschränkenden Zustand.

Und: Natürlich dürfen Sie eine Bestattung als schön empfinden. Der traurige Anlass ändert doch nichts daran, dass es dennoch eine gelungene Veranstaltung gewesen sein kann.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 11. Juli 2019

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2 Kommentare
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Stefan
4 Jahre zuvor

Völlig unabhängig von dem oben erzählten Fall:

Nur mal kurz zum Stapel Papier:
Datenschutzerklärung Bestatter, Datenschutzerklärung Friedhof, Datenschutzerklärung Krematorium, Auftrag Bestatter, Auftrag Friedhof, Auftrag Krematorium, Sterbefallaufnahme bei Hausbesuchen (gilt als Geschäft ausserhalb der Geschäftsräume, früher „Haustürgeschäft”) Aufklärung über das Rücktrittsrecht und wiederum Verzicht auf eben dieses Recht, da ja niemand 14 Tage warten möchte, bis der Bestatter anfängt. Dann soll ich hier in der Gegend die Leuten noch (schriftlich mit Unterschrift) darüber aufklären, dass es bestimmte Friedhöfe gibt, wo „besondere“ Grabsteine zugelassen werden, damit niemand auf einem der anderen Friedhöfe einen „besonderen“ Grabstein ausserhalb der üblichen Normen einklagen kann. Dazu vielleicht noch ein paar Versicherungen, die ansgeschrieben werden sollen. Im Schnitt gehen die Leute bei mir inzwischen mit ca. 10 Blättern (etwa 15 bedruckte) Seiten Papier aus dem Haus, nachdem sie zwischen 8 und 15 Unterschriften gemacht haben.

Das mag ja dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz dienen – aber eigentlich verwirrt das doch nur.
Die nehmen den Stapel mit und gucken nicht mehr rein.
Stefan

Sebastian
Reply to  Stefan
4 Jahre zuvor

Finde ich soweit nicht tragisch wenn du ihnen Kopien mit nach Hause gibst. Dann kann man auch 2-3 Wochen danach, wenn die gröbste Trauer/Verwirrung langsam verflogen ist, das Ganze nochmal durchsehen.

Soweit ich den Text allerdings verstehe, hat der/die Schreiber(in) keine Kopien mit nach Hause bekommen und weiß eigentlich gar nicht so genau was er/sie unterschrieben hat.

Meine persönliche Meinung: Lieber 10 Seiten zu viel, die ich nach einem Jahr evtl. wegwerfe, als gar keine Kopien.




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