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Wir sind doch nicht das Sozialamt! Boykott droht

„Wir sitzen auf bis zu 25.000 Euro offenen Rechnungen“
„Das Sozialamt hat jetzt in 2009 Rechnungen von Anfang 2008 noch nicht bezahlt.“
„Wir müssen für alles in Vorlage gehen, die Stadt lässt sich dann auf unsere Kosten Zeit.“

So lauten die Klagen vieler Kollegen in der ganzen Republik. Auf die Spitze scheint es derzeit die Stadt Gera zu treiben, wie in diesem Bericht hier zu lesen ist. Dort drohen die Bestatter schon mit einem Boykott und mancher lehnt Sozialbestattungen inzwischen ganz ab.

Problem: Oft weiß man bei der Auftragserteilung gar nicht, wie die finanziellen Verhältnisse sind. Eben noch glaubten die Angehörigen, es sei genügend Vermögen seitens des Verstorbenen da und dann entdeckt man einen Tag später, daß die Konten leer sind. Oft sagen Geschwister im ersten Überschwang eine finanzielle Beteiligung zu, halten dieses Versprechen aber nicht ein.
Gründe kann es viele geben, warum sich erst im Laufe der Abwicklung herausstellt, daß eventuell das Sozialamt die Kosten übernehmen muß.

Hinzu kommt, und das wird im oben verlinkten Artikel deutlich, daß die Bestatter nach dem Landesbestattungsgesetz vorgehen und vorgehen müssen, während die Sozialbehörden ein Bundesgesetz befolgen, das andere Voraussetzungen zugrundelegt. So ist der Personenkreis der Bestattungspflichtigen mit dem Kreis der für das Sozialamt haftbaren Personen nicht identisch.

Letztlich ist es aber nicht diese spezielle Sachlage, die zu Problemen führt, sondern die Tatsache, daß die sog. „öffentliche Hand“ in nahezu allen Bereichen äußerst schleppend zahlt. Handwerker, die für Kommunen tätig sind, können ein Lied davon singen.

Ein Malermeister erzählte mir einmal, daß er den Betrag für die bezugsfertigen Arbeiten an einer Stadthalle erst nach fünf Jahren bezahlt kam, als längst eine Renovierung fällig war.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 10. Dezember 2014 | Peter Wilhelm 10. Dezember 2014

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22 Kommentare
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mez
14 Jahre zuvor

Das liegt aber in gewisser Weise auch an den Handwerkern selbst. Auch wenn die Forderung gegen die Stadt, das Sozialamt oder sonst eine öffentliche Einrichtung geht: Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher.

Die meisten Handwerker haben Angst, sie bekämen dann keine Aufträge mehr… aber wenn man Pleite ist kann man sowieso keine Aufträge mehr ausführen.

igel
14 Jahre zuvor

‚in 2009‘ schüttel, schauder, das tut beim Lesen weh. Leider immer häufiger zu sehen.

Ronald
14 Jahre zuvor

Es soll auch Taktik der öffentlichen Hand sein, zu warten ob die Pleite gehen. Spart ungemein. Das muss nicht eine spezielle Person aushecken, das ergibt sich quasi aus allen „Ja“-sagenden Instanzen und dem Budget auf das man immer mal wieder hinweisen kann.

muzz
14 Jahre zuvor

igel: Ja, „in (Jahreszahl)“ sieht man wirklich immer häufiger. Könnte bedeuten, daß viele Sprecher es nicht als falsch oder sogar schmerzhaft ansehen!

14 Jahre zuvor

Ich zitiere ja nur. Aber schlimmer finde ich, wenn jemand spricht: „In neunzehnvierzehn war…“ statt „im Jahr Neunzehnhundertundvierzehn“ wobei ich das darin enthaltene „und“ noch im Gesprochenen für entbehrlich halte.

Ma Rode
14 Jahre zuvor

<>

Zitat Georg Kofler, Premiere

Ma Rode
14 Jahre zuvor

Ich hasse Anglizismen, das ist alles nur Bullshit.

Zitat Ende.

14 Jahre zuvor

fragt momentan mal einen Autohändler der die Abwrackprämie vorgestreckt hat nach den Zahlungseingängen vom zuständigen Amt …

Dan
14 Jahre zuvor

Die Zahlungsmoral sieht leider auch sonst nicht sehr viel besser aus. Kaum ein Geschäftskunde, der nicht erst die erste „Freundliche Zahlungserinnerung“ abwartet.
So lange man nur seine Eigenleistung vorschießt, ist das alles noch zu verkraften, wenns dann aber auch um Waren geht, die selbst bezahlt werden müssen, dann kanns durch schleppende Zahlungsmoral leider ziemlich schnell düster aussehen..

DeserTStorM
14 Jahre zuvor

Hm man könnte ja alles wieder ausgraben und dem Sozialamt vor die Tür stellen 🙂 Dann zahlen se bestimmt ganz schnell 🙂

Storm
14 Jahre zuvor

hmmm…es ist üblich, dass 5% der Rechnungssumme bei Handwerksleistungen als Sicherheitseinbehalt einbehalten wird, bis die Gewährleistungzeit i.d.R. 5 Jahre abgelaufen ist. Danach erfolgt die Schlusszahlung. Diese kann gleich erfolgen, wenn der Handwerker eine Bankbürgschaft über den Restbetrag bringt.

mez
14 Jahre zuvor

@12
Das muß dann aber vertraglich vereinbart sein.

Storm
14 Jahre zuvor

@13
davon gehe ich bei „öffentlicher Hand“ mal aus 😉
Bei Arbeiten an einer Stadthalle sollte es ja wohl eine ordentliche Ausschreibung und dann auch den entsprechenden Bauvertrag geben.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Dann würde ich zusätzlich beim Bestatterprotest auch dazu übergehen, nicht mehr das Geld für kommunale Gebühren als Durchlaufposten bei der Stadt vorzustrecken, sondern all diese Kosten von der Friedhofsverwaltung selbst eintreiben zu lassen.
Kann man einer Kommune nach den üblichen Mahnungen und Mahnbescheiden nicht auch den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken? Dann wird es noch teurer für sie.
– Rosa Brille wieder absetz –

Elanor
14 Jahre zuvor

Mal davon abgesehen, dass es ewig dauert, bis das Sozialamt mal zahlt (wenn es denn überhaupt zahlt), habe ich kürzlich erst ein perfektes Beispiel gehabt, wie dann gezahlt wird:

Grabgebühren Stadt: 100%
Kremationsgebühren städtisches Krematorium: 100%
Kosten Bestatter: knapp 50%

Da kann ich die Bestatter gut verstehen, dass sie es dann irgendwann ablehnen (müssen), immer wieder derart in Vorkasse zu gehen.

NIX
14 Jahre zuvor

Ich arbeite in einer öffentlichen Einrichtung und weiß, dass unsere Sekretärin angewiesen worden ist, die Rechnungen so spät, wie nur möglich, zu bezahlen. Die Anweisung haben natürlich alle Sekretärinnen bekommen. Was da an Fristen überzogen wird, passt auf keine Kuhhaut. Ich finde es unmöglich.

Aber immerhin gibt es Rechnungen, die so schnell, wie möglich bezahlt werden. Nämlich von Firmen, deren Leistungen wir immer wieder in Anspruch nehmen und die gedroht haben, dass wir nichts mehr bekommen, sollten wir zu spät bezahlen. So kann es auch gehen.

diesmal nicht
14 Jahre zuvor

tja so kanns gehen…das ist wohl inziwschen Gang und Gebe…eine einzige große Krankenkasse hatte Ende des Jahres 2008 noch 700.000 € bei uns offen. Die Zahlungsmoral ist in Deutschland übelst…Vater Staat langt auch richtig hin. Gebühren für Bescheinigungen, Urkunden etc. sind völlig unrealistisch gestiegen. Wenn Personen über das Sozialamt versichert sind (gibts leider immer noch) dann kann man schnell mal auf einer hohen Summe sitzen bleiben. Aber Wehe der Staat hat noch 2 € Steuern zu bekommen. Kleines Theaterstück als Beispiel… Obdachloser kommt ins KH. Es müssen beide Beine amputiert werden. Er muss daher eine paar Tage im KH bleiben. Sozialamt und Krankenkasse streiten nun, wer für den Patient zuständig ist. Für das KH bedeutet das man einen Patient ohne festen Wohnsitz und ohne Beine nicht einfach vor die Tür setzen kann. Es wird erreicht das der Mann einen gesetzl. Betreuer bekommt um die Sache voranzutreiben. Der lahmt jedoch (der Betreuer). Der Patient lag dann schon 3 Monate!!! im KH. Der Chefarzt der Abteilung wollte daraufhin ein makaberes Klingelschild für den Pat. MOB Mitohnebeine. Presse… Weiterlesen »

Anita
14 Jahre zuvor

Das Schlimmste daran ist doch, dass ganz viele kleine Firmen schon an der schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden zugrunde gegangen sind. Klar kann man klagen, aber wo nichts ist, ist nichts zu holen und gerade Handwerker muessen oft mit Material in Vorleistung gehen.Und dann geht ein gesunder Betrieb mit fleissigen Mitarbeitern den Bach runter.

Stefan
14 Jahre zuvor

Ich will als Bestatter nciht besonders jammern, aber jeder andere Handwerker hat doch folgende Möglichkeiten: Barzahlung (Zug um Zug) bei kleinen Summen und Rechnungen, Teilzahlungen und Abschläge bei grösseren Aufträgen und dann gibt es ja auch noch (den nicht allzu hilfreichen) Eigentumsvorbehalt. All das und natürlich auch eine Bonitätsprüfung und/oder Factoring kann auch der Bestatter machen. Das Problem bei Sozialhilfeempfänger ist aber doch, dass die meisten nun mal definitiv KEIN Geld haben. Da ist einfach nichts zu holen. Der gute Bestatter (Tom ist natürlich unvergleichlich…lach, aber es gibt viele die ähnlich denken und sich verhalten wie er) erledigt diese Bestattung natürlich trotzdem, schliesslich kann man nun mal niemanden unbestattet lassen. Dennoch – abhängig vom Bundesland und vom zuständigen Kreis – ist es kein normales Geschäfstrisiko (wie von den Sozialämtern gern angeführt) auf den Kosten sitzen zu bleiben, sondern es ist reine Gutmütigkeit (oder Dummheit) wenn man diese Sozialbestattungen übernimmt macht. Das Problem ergibt sich aus den Diskrepanzen ziwschen Bestattungsgesetz (Ländersache)und Sozialgesetzbuch (Bundesgesetz). Es gibt eine relativ überschaubare Anzahl von Personen, die für die Bestattung sorgen… Weiterlesen »

StevieMC
14 Jahre zuvor

Mein Vermieter ist eine Tischlerei, die zusätzlich in Kooperation mit einem Bestatter Beerdigungen durchführt. Gerade sprach ich mit der Juniorchefin über zwei Fälle von Zahlungsverweigerung (Tischlereikunden). Nach ewigem Hin und Her nach 1! Jahr nach Leistungserfüllung geht die Sache beim ersten Fall nun zum Anwalt. Rechtlich gesehen muß der Kunde noch eine Mahnung mit der Androhung anwaltlicher Konsequenzen incl. weiteren 14 Tagen Zahlungsziel erhalten. Darauf käme es jetzt auch nicht mehr an, so die Juniorchefin. Blöd ist hierbei, daß Handwerker „fest verbaute Leistungen nicht einfach wieder entfernen dürfen“. Erinnerte mich an einen Tischler, der aus Wut über ausbleibende Zahlungen mit einer Axt seine Arbeit beim Kunden zerlegt hat… Logisch: er wurde angezeigt und bekam eine Strafe. Damit will ich solche Gewaltgeschichten nicht gutheißen. Aber theoretisch wäre es z.B. möglich bei Zahlungsverzug bei eingebauten Fenstern die „festen Rahmen“ drinzulassen und liebevollerweise die beweglichen Flügel samt Scheiben mitzunehmen. Der Kunde würde sicher schnellstens zahlen. Wie “ No. 19/Anita“ schon sagte: Der Handwerker geht in Vorleistung; Löhne, Lohnnebenkosten & Material müssen immer sofort bezahlt werden, egal wie schnell… Weiterlesen »

ral
14 Jahre zuvor

Zum sehr treffenden Kommentar #20 möchte ich noch hinzufügen: In Schleswig-Holstein wird seit ein paar Monaten auf Weisung der Landräte und ausdrücklich gegen die Empfehlung des Sozialministeriums wie folgt vorgegangen: Der Sachbearbeiter darf bekannte Zahlungspflichtige, die keinen eigenen Antrag auf Kostenübernahme stellen, nicht mal anschreiben um die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse zu fordern. Stellt ein Kostenpflichtiger Angehöriger innerhalb der vorgeschriebenen Frist den Antrag nicht, wird der gesamte Antrag abgelehnt. In Fällen mit unauffindbar vorzogenen Angehörigen ist es dem Sachbearbeiter sogar per Anweisung untersagt, diese Personen ausfindig zu machen. Die Angehörigen, die sich um die Bestattung kümmern und beim Bestatter sitzen, dürfen also den gesamten versprengten Clan selbst suchen und zur Offenlegung der finanziellen Verhältnisse überreden. Wenn ihnen das nicht gelint, wird der Antrag eben wegen fehlender oder unvollständiger Angaben abgelehnt.

derBert
14 Jahre zuvor

@2 OT
Was ist an dem „in 2009“ denn so schlimm? Hier ist es im Gegenteil doch sogar gut, weil man sonst auch lesen könnte, daß als Gesamtzahl „2009 Rechnungen“ noch unbezahlt seien, was ja wirklich nicht gemeint war.
Bitte nicht als Antwort „Das ist falsch“, denn richtig ist, was die Leute benutzen und verstanden wird. Und verstanden wurde ja offensichtlich.




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