hallo,mein name ist b. ich habe da ne frage,weiss sonst nicht an wem ich mich wenden soll. also.mein cousin hat sich vor einigen tagen das leben genommen. mehr weiss ich leider nicht,seine mutter hat hat offiziell den kontakt zur familie abgebrochen bzw.den umgang mit meinen cousin und cousinen verboten.trotz allem haben wir heimlich den kontakt immer zu einander gehalten. nun zu meiner frage,wir haben versucht herraus zu finden was passiert ist,aber leider ohne erfolg.man sagte mir nur das die staatsanwaltschaft die leiche nicht frei gibt. können sie mir sagen aus welchen gründen das passiert????
mit freundlichen gruß,b.
Es handelt sich um eine nichtnatürliche Todesursache und in solchen Fällen ist es nichts Ungewöhnliches, daß der Leichnam zunächst beschlagnahmt wird. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen, hier findet eventuell eine weitere Leichenschau bzw. -öffnung statt, wird der Verstorbene dann zur Bestattungs freigegeben.
Nähere Informationen über den Termin und Ort der Bestattung könnte man beim zuständigen Friedhofsamt bekommen. Man müsste dort anrufen, den Verwandtschaftsgrad nennen und fragen, wann und wo die Beerdigung stattfindet.
Für weitergehende Informationen bleibt vermutlich nur der Weg zu den Angehörigen selbst, eventuell im Zusammenhang mit der Trauerfeier.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Eventuell wäre dies auch der richtige Zeitpunkt, um auf die Mutter zuzugehen und Trost anzubieten?
Auch wenn der Tom es sagt und die Polizei und der Rest der Welt: Verstorbene werden nicht „beschlagnahmt“ weil Menschen auch nach dem Tod keine Sache sind. Verstorbene werden „sichergestellt“…
Würde ich auch empfehlen.
Im Falle die Mutter bleibt weiter stur, hilft das Friedhofsamt bzw. -verwaltung, da hat Tom natürlich recht.
PS: Sie sind volljährig und sollten sich nicht mehr den Umgang mit X oder Y verbieten lassen und auch zur Trauerfeier gehen, trotz „Verbots“, denn der Verstorbene hatte ja nichts gegen Sie, richtig?
Ich folge nur dem allgemeinen Sprachgebrauch. Allerdings habe ich die Zusammenhänge bereits vor drei Jahren genauer erklärt.
Und zwar hier:
[url]http://bestatterweblog.de/archives/Was-ist-eine-Leiche/62#extended[/url]
Daraufhin lernte ich aber:
„Das ist so nicht ganz zutreffend. Wenn fremdes Verschulden am Tod in Betracht kommt und die Leiche nicht freiwillig zur Verfügung gestellt wird, wird sie ggf. beschlagnahmt. (1) „Betroffen“ in diesem Falle sind die totensorgeberechtigten Angehörigen, die durchaus zur Einlegung von Rechtsmitteln befähigt sind.
(1) Siehe dazu Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 87 Rz. 9.“
Hm, es kann, muss aber nicht sein, dass es sich um eine nichtnatürliche Todesursache handelt.
Die Leiche meiner Schwiegermutter wurde nicht frei gegeben, obwohl sie in einer verschlossenen Wohnung ohne Einbruchsspuren an einem heißen Sommertag verstarb.
Wir bekamen erst nach 3 Tagen die Freigabe zur Bestattung. Vorher überprüfte die Staatsanwaltschaft den Fall, ohne die Leiche zu öffnen.
Ebenso beim Schwiegervater meiner Schwester: Der verstarb nach einem Unfall an den Folgen im Krankenhaus. Aber auch da mussten wir erst auf die Freigabe warten.