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Zahngold

Mehrfach hatte ich schon über Wertgegenstände und Zahngold im Krematorium geschrieben. (unter anderem hier)

Jetzt wurde einer der beschriebenen Fälle nochmals neu aufgerollt.

Kurz gesagt geht es darum, daß sich Mitarbeiter eines Krematoriums am Zahngold der Verstorbenen bereichert hatten. Sie hatten das Gold aus der Totenasche entfernt und verkauft.
In einem früheren Verfahren verneinte ein Gericht sowohl Diebstahl, als auch Störung der Totenruhe. Jetzt wurde das Verfahren an das Gericht zurückverwiesen und nunmehr kamen die Richter zu der Auffassung, daß zwar immer noch kein Diebstahl aber sehr wohl eine Störung der Totenruhe vorliege.

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Die Meldung zum entsprechenden Urteil kann man hier nachlesen.

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, was mit dem Zahngold passiert wäre, wenn die Mitarbeiter es nicht für sich persönlich entnommen hätten. Wäre es dann so gewesen, daß es sie dann kurz darauf im Auftrag ihres Dienstherren entnommen hätten, wie es in vielen Krematorien gängige Praxis ist?

Danke an alle, die darauf hingewiesen haben.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. Januar 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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Lars
16 Jahre zuvor

Ach, war ich nicht der Einzige der dir geschrieben hat? 😀

Lars
16 Jahre zuvor

Und, zum Thema selbst.

Ich stelle mir die Sache mal etwas prakmatisch vor. Was passiert denn jetzt wenn das Zahngold in der Urne bleiben muss? Gefundenes fressen für Grabräuber?

Wäre es da nicht sinnvoller den Angehörigen die, ich sag jetzt mal Wertgegenstände (Was anderes ist Zahngold ja nicht), auszuhändigen?

Und, dein letzter Absatz würde mich auch interessieren. Das wäre dann ja dann im großem Stil eine störung der Totenruhe. Könnte durchaus sehr teuer werden und so einigen Leuten könnte das unter anderem den so schön eingesessenen Chefsessel kosten.

16 Jahre zuvor

Das sollten m.E. die Angehörigen in einem seriösen Krematorium individuell entscheiden können. Z.B. als Verrechnung mit den anfallenden Bestattungsgebühren, einfaches Ignorieren und Wahren der Totenruhe oder halt Aushändigung des Goldes direkt…

MfG
Robin

16 Jahre zuvor

wieso ist das KEIN Diebstahl ?
was denn sonst ?
und wenn man es dem Toten nicht mehr stehlen kann ist es doch ein Diebstahl an den Hinterbliebenen, oder seh ich das irgendwie falsch ?

undertaker
16 Jahre zuvor

@Lars: Mindestens sechs. 🙂

undertaker
16 Jahre zuvor

Grundsätzlich muß man unterschieden zwischen Gold, welches sich beispielsweise als Schmuck am Verstorbenen befindet. Hier könnte man meinen, das dieses letztlich den Erben gehört. Gold das Bestandteil des Leichnams ist, z.B. aus Prothesen, med. Implantaten und Zähnen gehören zum Körper des Verstorbenen.

Wie das mit den Eigentumsverhältnissen an einer Leiche ist, kann man unter den Links im obigen Artikel nachlesen. Ich meine aber auch, schon mal unter „Was ist eine Leiche?“ etwas darüber geschrieben zu haben.

Infos über die Praxis der Altmetallentsorgung in Krematorien sind ebenfalls im ersten oben verlinkten Artikel zu finden.

Marco
16 Jahre zuvor

Tja, das ist so ein unklares und viel diskutiertes Thema, was Leichen juristisch sind und wie es mit Eigentum an Leichen und Leichenteilen aussieht.

Aber @Noch ein Markus:
Diebstahl ist es deshalb nicht, weil dazu ein Bruch des Gewahrsams gehört. An dem Zahngold im Krematorium hat aber niemand (am ehesten noch der Krematoriumsbetreiber, aber wohl auch der nicht) Gewahrsam, so dass dieser nicht gebrochen werden kann, und daher kein Diebstahl vorliegt.

Jan
16 Jahre zuvor

Theoretisch könnten sich ja auch bestatter und ihre mitarbeiter daran bereichern? geschieht das nicht? bzw. könnte man nicht im Beratungsgespräch darauf hinweisen und die Verfahrensweise abklären oder wäre das pietätlos, stichpunkt leichenfleddern?

martin
16 Jahre zuvor

mal abgesehen vom zahngold, dass ja auch mit in die urne passt! was ist denn mit sonstigen implantaten ( im text stand was von fest mit dem körper verbunden) die die größe der urne sprengen?

undertaker
16 Jahre zuvor

Theoretisch kann fast jeder jedem irgendwas wegnehmen. Kranke können vom Klinikpersonal beklaut werden, Pflegebedürftige von den Pflegekräften und selbst der Pfarrer kann beim Beratungsgespräch irgendwas aus der Wohnung mitgehen lassen.

Theoretisch wiegesagt…

Wir weisen unsere Kunden immer auf vorhandene Schmuckstücke hin und raten stets davon ab, Wertsachen am Verstorbenen zu belassen. Schon die Aufbahrungszellen auf den Friedhöfen bieten nahezu jedermann freien Zutritt.

Es mag vorkommen, daß Bestatter kriminell handeln, aber in einem normalen Bestatterbetrieb lohnt sich der Diebstahl von Schmuckstücken nicht. Der gute Ruf ist wesentlich mehr wert.

jemand
16 Jahre zuvor

Aus meiner Stadt
Hab mich schon gefragt wann du das endlich schreibst

Mausi
16 Jahre zuvor

Wer sich an Zahngold bereichen will hat viel zu tun. Die Annahme das Zahngold echtes Gold oder der gleichen ist, ist leider nicht ganz richtig. Es ist lediglich eine Goldlegierung und somit nicht viel wert. Einem Toten sowas weg zunehmen und für sich selber einzubehalten finde ich allerdings wirklich fies, wenn einer auf sowas Anspruch hat, dann sind es die Angehörigen. Die sollten Entscheiden was aus den Sachen des Verstorbenen wird.

Overtaker
16 Jahre zuvor

Selbstverständlich gehört das Zahngold mit in die Urne… aber leider nur theoretisch. Kremationen sind heutzutage industrielle Prozesse. Nach dem Verbrennen der Leichen werden die Knochenresten mechanisch „aus dem Ofen geschoben“ (detaillierter wollte ich das nicht verfassen). Leider bleiben bei diesem Prozess minimale Rückstände im Ofenraum zurück ( << 0,01% ) – im Zweifelsfall eben auch Zahngoldstückchen, welche dann im nächsten Einäscherungsprozess den Knochenresten beigefügt werden.

Um nun 100% sicher zu gehen, dass alle Rückstände der Kremierung in der richtigen Urne landen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
– nach Abschieben der Knochenreste, wird der Ofen runtergekühlt ( Dauer ca. 2 Tage)
– Mitarbeiter bearbeiten mit kleinsten Feinbesen und Pinzetten den Ofenboden um sämtliche Rückstände aufzugreifen
– der Ofen wird hochgefahren ( Dauer ca. 4 Tage)

Kosten je Einäscherung, geschätzte 4000,- €uro…

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Na gut, die Hüftgelenksprothese hat mehr gekostet als der Goldzahn. Niemand gibt die in eine Urne. Dann müßte dafür doch die gleiche Urteilsbegründung gelten?
Und dann war da noch….der Totengräber, der sich beim Ausheben eines Grabes mal eben kurz bückte und 20 € pro Stück einsammelte. Das hat nie jemand aufgeregt, man hat halt nie darüber gesprochen.
Blöd ist halt, dass wdie Firma, an die er es verkauft ale Ein- und Ausgänge genauestens bucht und speichert.
Weil er nun vor der Rente steht, und seinem Nachfolger die Butter auf dem Brot nicht gönnt, hat er sich darauf spezialisiert sie in Leichenschauhaus „frisch“ zu pflücken….fällt ja nicht auf, wenn man Sekundenkleber dabei hat, wer schaut denn nach?

jonesens
16 Jahre zuvor

Zahngold = meistens 750 0/00, dazu Platin und andere Metalle (google: Degulor-M)

Ein Mensch kann ohne weiteres Zahngold im Wert von 400,- Euro im Mund haben, und dieses bei einem Goldankäufer im Internet zu bekommen, ist problemlos.

Also ein recht lukratives Geschäftchen…

@Mausi …. von wegen, ich weiss sehr gut wovon ich spreche. Ich handele u.A. mit Edelmetallen.

marcel
13 Jahre zuvor

Das nach meinem Gerechtigkeitsgefühl definitiv Diebstahl. Das Zahngold gehört in die Hände der Angehörigen oder ins Staatssäckel, aber nicht in die Hände derer, die bereits Geld für die Einäscherung bekommen so klammheimlich.

Also doch Vollkeramik-Zahnersatz.




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