Frag doch den Undertaker

Zeitungsrechnung beim Bestatter

Symbolbild

Hallo Herr Wilhelm,
im Internet bin ich auf Sie aufmerksam geworden, möglicherweise haben Sie ein paar Minuten Zeit, um einen Blick auf die Rechnung für die Bestattung meiner Mutter zu werfen?
Hier geht es mir/uns in erster Linie um die „in unserem Auftrag vermittelten Leistungen“, die wir als die sogenannten Fremdleistungen verstehen. Für vier ausgewiesene Positionen haben wir beim Bestatter um Rechnungskopien gebeten, da die Leistungen hinter der Definition für uns nebulös sind.
Wir erhalten keine Rechnungen mit der Begründung, dass es sich um Eigenleistungen handelt.

Vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Vertrauen. Ich habe mir die Unterlagen angeschaut.
Der Bestatter hat in diesem Fall recht.

Die in Rechnung gestellten Leistungen wie Zeitungsanzeige und Trauerredner sind Leistungen, die der Bestatter im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit günstiger einkauft, als er sie dann in Rechnung stellt.
Für Zeitungsanzeigen bekommen Bestatter im Schnitt 10-15% Rabatt auf den originalen Anzeigenpreis. Dafür nehmen sie auch eine stattliche Anzahl an Anzeigen ab und übernehmen einen Teil der Beratungs-, Gestaltungs- und Satzarbeiten für die Anzeigen. Daher ist dieser Rabatt gerechtfertigt. Er ist Teil der Kalkulationskette des Bestatters und muss nicht an die Kunden weitergegeben werden.

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Beim Trauerredner sieht es ganz ähnlich aus.
Überhaupt ist es üblich, dass Unternehmer für vermittelte Aufträge Provisionen oder Boni und auch geminderte Rechnungen erhalten. Die dadurch in Anspruch genommenen Vorteile sind Teil des kaufmännischen Strebens und müssen dem Kunden weder offengelegt, noch durch Rechnungsvorlage bewiesen werden.
Das ist insbesondere deshalb so, weil tatsächlich beispielsweise Traueranzeigen quartalsweise oder jährlich gesammelt von der Zeitung abgerechnet werden, eine Einzelrechnung bezogen auf einen bestimmten Sterbefall erhält der Bestatter nicht.

Inkorrekt wäre es, wenn der Bestatter für die Traueranzeige oder den Trauerredner einen höheren Preis abrechnen würde, als es Sie bei direkter Inanspruchnahme des Dienstleisters kosten würde. Das ist aber regelmäßig nicht der Fall. Sie zahlen den gleichen Preis, den Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie einen Trauerredner oder eine Zeitungsanzeige selbst gebucht hätten.
Die vom Bestatter erzielten Gewinne bei Verkauf, Dienstleistung und Vermittlung sind Betriebsinterna.

Ihre Frage ist dennoch nicht unberechtigt und ungewöhnlich. Diese Fragestellung kommt sehr häufig vor. In all den Jahrzehnten ist es mir, selbst bei den schwarzen Schafen der Branche noch nicht untergekommen, dass bei der Weiterberechnung solcher Posten erheblich überzogen abgerechnet wurde.
Nach meinem Dafürhalten geht die Rechnung des Bestatters so durchaus in Ordnung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, auch wenn meine Antwort vielleicht nicht wie gewünscht ausgefallen ist.

Bildquellen:

  • rechnung-muster: Peter Wilhelm

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