Frag doch den Undertaker

Zu dick für die Urne

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Leserfrage: Wir waren gestern beim Bestatter weil der Vater von meinem Lebensgefährten gestorben ist. Der Bestatter hatte den Toden schon morgens Früh geholt.
Er hat dann zu uns gesagt ein Feuerbegräbnis sei problematisch weil der Vater von meinem Lebensgefährten 170 Kilo gewogen hat. Der passt nicht in die Urne und deshalb sollen wir einen XXL-Sarg nehmen und die teurere Erdenbestattung.
Ist das Wucher oder Geschäftsgebaren? Ich tippe auf Geschäftsgebaren und so was gehört verboten.

Bei einem Gewicht von 170 Kilogramm kann normalerweise eine ganz herkömmliche Einäscherung durchgeführt werden. Ein solches Gewicht bei einem erwachsenen Mann spricht nicht dafür, daß er solche Ausmaße haben könnte, daß er nicht durch die Öffnung des Einäscherungsofens paßt oder aus sonstigen Gründen nicht eingeäschert werden könnte.

Außerdem entsteht bei der Einäscherung eines etwas dicken Menschen nicht mehr Asche als bei einem dünnen.
Das Dicke an einem Dicken sind ja Fettpolster und keine zusätzlichen Knochen. Wasser und Fett werden bei einer Einäscherung beseitigt. Es bleiben nur die unverbrennbaren Bestandteile übrig und hier unterscheiden sich Dicke bezüglich der Restmasse, nicht von dünneren Menschen.
Die Aussage des Bestatters ist also Quark.

Eventuell kann es, je nach Proportionen, schon nötig sein, eines der etwas größeren Modelle zu wählen und nicht den allerkleinsten Sarg. Damit meine ich aber nicht die übergroßen und extrateuren XXL-Särge, sondern jeder Bestatter hat schmalere und breitere Särge im ganz normalen Angebot.

Werbung

Von Wucher kann man hier nicht sprechen, da keine zu einem gewissen Preis zu erwartende Leistung zu einem weitaus überhöhten Preis angeboten wurde.
Mit Geschäftsgebaren bezeichnet man ganz allgemein die Art und Weise, wie sich ein Unternehmer bei der Abwicklung seiner Geschäfte präsentiert. Das Wort an sich ist wertfrei.
So gesehen hat der Bestatter in der Tat ein Geschäftsgebaren an den Tag gelegt, man weiß eben nur nicht welches.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. April 2013 | Revision: 17. Juli 2016

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
10 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Naya
11 Jahre zuvor

Ich hatte jetzt aber schon an mehreren Stellen gelesen – auch hier im Blog dachte ich – , daß es bei stark übergewichtigen Personen zu Problemen beim Einäschern aufgrund der Hitzeentwicklung von der Verbrennung des Fetts kommen kann – könnte das vielleicht der Grund sein, warum der Bestatter eine Einäscherung verweigert hat?

Draalo
11 Jahre zuvor

Wie Tom hier schon gefühlte tausend Mal gesagt hat: bei der Wahl des Bestatters ist der Auftraggeber frei. Es spricht überhaupt nichts dagegen, bei 2-3 weiteren Bestattern anzufragen.

Auch wenn dann evtl. Mehrkosten für eine weitere Überführung (zum neuen Bestatter) entstehen kann der Gesamtpreis denoch günstiger sein.

Die Kosten die der bisherige Bestatter noch verlangen kann sind: Überführung, Kühlung, Amtserledigungen.

Allein an Anruf, das man einen günstigeren Bestatter gefunden hat, der bereit und in der Lage ist eine Feuerbestattung durchzuführen könnte Wunder wirken 😉

Ich empfehle hier ein Fax, da kann er keine Nachfragen stellen – und kommt dann vieleicht doch mit einer „kreativen, ausnahmsweise möglichen“ Lösung rüber – Einen Verstorbenen kann er nämlich nicht als Pfand einbehalten sondern er muss sich den Wünschen des Auftraggebers fügen.

Aber das wichtigste habt ihr schonmal getan: Jemanden Fragen der sich auskennt.

Grüsse, Michael

Wolfram
11 Jahre zuvor

Bei der Überschrift hab ich gedacht: „der 1. April ist doch schon vorbei?!?“

Chris
11 Jahre zuvor

…könnte ja auch sein, dass der Bestatter in dieser Sache schon mal von deinem bevorzugten Krematorium dumm angeschnauzt wurde, so etwa: „So einen bringst mir ned wieder!!!“

Chris
Reply to  Chris
11 Jahre zuvor

von seinem natürlich…

11 Jahre zuvor

Ein ganz schön dreister Bestatter. Sowas kann man doch den Hinterbliebenen nicht an den Kopf knallen. Ein bisschen Feingefühl gehört ja auch noch dazu.

Chris
11 Jahre zuvor

Hawaii könnte helfen – dort hat man es geschafft, diesen Herrn zu kremieren:

http://www.listal.com/viewimage/1514340

Kremierer
11 Jahre zuvor

Naja, die einzigen Probleme die dabei auftreten können bei solch übergewichtigen menschen ist einmal ob der Kremationsofen für das Gewicht ausgelegt ist, ich kenn ein Krematorium die können Bauart bedingt nicht mehr als 100 KG schwere einäschern und zum anderen muss aufgrund der erhöhten Hitze Entwicklung durch das verbrennen der großen Fettmasse aufgepasst werden, sonst kann es sein das der sogenannte Bypass aufgeht und alles ungefiltert durch den Kamin raucht, was einen Störfall entsprechen würde.

Bescheid
11 Jahre zuvor

Es gibt genug Krematorien die lachen über dieses Gewicht der Bestatter sollte sich liebe mal richtig Informieren bevor er so einen Unsinn an die Leute schwatzt….
Aber ich vermute das Chris recht hat und der Bestatter einfach nicht in ein anderes Krematorium fahren will. Wahrscheinlich aus persönlichen Gründen.

11 Jahre zuvor

Das Krematorium Werl, bei Hamm in Westfalen, hat speziell für übergewichtige Menschen ein Krematorium gebaut. Dies ist nur eins von vielen.
Es wurden schon deutlich schwergewichtigere Leute kremiert. Also – lassen Sie sich nicht darauf ein die wahrscheinlich teurere Variante zu wählen.




Rechtliches


10
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex