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Frag den Bestatter

Kann man die Urne mit nach Polen nehmen?

ich hab einefrage wegen einer Umbettung.

Meine stiefmutter plant meinen vor 2 jahren verstorbenen vater (eingeäschert und bestattet in einer wand) nach polen mitzunehmen wenn sie jetzt im juli in rente geht.
Kann sie das so einfach? wie würde das ablaufen und wie teuer wäre es Etwa?

liebe grüße

Wenn eine Urne in einer Urnenwand oder einer Urnenhalle aufbewahrt wird, ist die nachträgliche Entnahme um ein Vielfaches leichter als bei einer in der Erde beigesetzten Urne.
Legt man der Friedhofsverwaltung den Nachweis über ein Grab bzw. eine Beisetzungsmöglichkeit an einem anderen Ort vor und hat die Verwaltung keine Einwendungen, dann kann die Urne an den anderen Friedhof überstellt werden.
Für gewöhnlich erfolgt der Urnenversand per Post direkt an den anderen Friedhof oder einen Bestatter, den man benennt. In seltenen Fällen werden Urnen an Ausländer auch ausgehändigt, damit sie quasi als Reisegepäck mitgenommen werden kann.
Ob geringe Kosten für die Entnahme und weitere Verwaltungsgebühren anfallen ist von der örtlichen Gebührensatzung abhängig. Zumeist wird es jedoch so sein, daß man für die restliche Laufzeit der Urnenwand keine Entschädigung erhält.

Ansprechpartner ist die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem sich die Urne jetzt befindet.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 6. April 2013

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IANAL
11 Jahre zuvor

Im Ausland ist es ja teilweise so, dass man die Urne, wenn man will, auch dauerhaft zu Hause oder sonstwo aufbewahren kann. Ich weiß jetzt nicht, ob das in Polen auch so ist, aber gesetzt den Fall, es wäre so, könnte man dann die Urne nicht tatsächlich einfach der Ehefrau aushändigen, wenn sichergestellt ist, dass sie sie außer Landes verbringt?

whiskey
11 Jahre zuvor

@ianal: nicht, solange sich die urne auf deutschem boden befindet. liegt an der gesetzeslage. aber was der polnische bestatter dann nach erhalt der urne mit selbiger macht unterliegt ja nicht mehr der deutschen rechtsprechung sondern der polnischen. und wenn diese das mitgeben der urne an privatpersonen erlaubt ist alles geregelt.




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