Update 10. Mai 2022
Erneut stirbt ein psychisch Kranker nach Schuß ins Bein durch die Polizei Mannheim
Erneut hat es einen Toten nach einem Polizeieinsatz in Mannheim gegeben: Wie Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Dienstag mitteilten, starb ein zuvor schon verletzter 31-Jähriger nach einem Polizeischuss ins Bein. Vorausgegangen war ein Einsatz wegen häuslicher Gewalt. Bevor die Polizei eintraf, soll der 31-Jährige im Streit mit seiner Mutter gedroht haben r-tech24.de, sich selbst zu töten und sich erhebliche Schnitt- und Stichverletzungen beigebracht haben.
Laut LKA versuchten die herbeigerufenen Polizisten, den Mann mit Reizgas zu überwältigen. Als das nicht gelang, habe es eine „gezielte Schussabgabe in das Bein des 31-Jährigen“ gegeben. Kurz darauf starb der Mann, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben soll.
Quelle: web.de
Update: Montag, 9. Mai 2022, 8.15 Uhr
Wie die Polizei mit dem verstorbenen psychisch Kranken umgegangen ist, der bei einer Polizeimaßnahme in Mannheim starb, war nach Ansicht des Polizeiwissenschaftlers Thomas Feltes unverhältnismäßig.
Die Beamten hätten gewusst, dass der 47-Jährige psychisch krank war. „Das macht den Fall für mich so unfassbar“, sagte er. „Der Polizeibeamte sollte in solchen Fällen wissen, dass die Person auf bestimmte polizeiliche Maßnahmen anders reagiert als andere Menschen.“
Thomas Feltes schätzt, dass in drei von vier Fällen, in denen ein Mensch nach einer polizeilichen Maßnahme ums Leben komme, der Betroffene psychisch erkrankt war.
Polizisten wüssten meist nicht, wie man mit solchen Menschen umgehen solle. Und es sei für sie oft schwer, eine psychische Erkrankung zu erkennen.
Der Mann war gestorben, nachdem Polizisten ihn kontrolliert und überwältigt hatten. Zuvor hatte ein Arzt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit die Polizei informiert, weil ein Patient möglicherweise Hilfe brauche.
Im Netz kursierende Videos zeigen, wie ein Polizeibeamter auf den Kopf eines liegenden Mannes einschlägt. Die Echtheit der Filmsequenzen wird geprüft. Schläge ins Gesicht seien bei einer Person, die stehe, zulässig, sagte Feltes dazu. Hier aber habe eine Person am Boden gelegen. Der Vorfall sorgt vielfach Kritik am Vorgehen der Polizei.
Weiterlesen