Guten Tag,
ich hoffe, sie können mir weiterhelfen in einer verzweifelten Situation.
Letzten Donnertag, die Nacht auf Freitag nahm mein Bruder sich mittels im Schlafzimmer aufgestelltem Grill durch Kohlenmonoxidvergiftung das Leben.
Mein Bruder war nie verheiratet und seine Lebensgefährtin hat sich von ihm getrennt. Es gibt einen gemeinsamen, erwachsenen, der als alleiniger Erbe auch die Totenfürsorge innehat.
Wir können nur Bittsteller sein, wenn es um unsere Wünsche für eine würdevolle Bestattung geht.
Aber der Bestatter, der den Leichnam meines Bruders abholte, hat Anweisung, nicht mit uns zu kommunizieren.
Er behauptet, dass mein Bruder Zitat: ….. schon bei mir in der Kühlung“ liegt, gleichzeitig liege aber kein Totenschein vor und der Leichnam wäre angeblich noch nicht zur Bestattung freigegeben.
Am Dienstag wollten wir uns am offenen Sarg von meinem Bruder verabschieden. Der Bestatter behauptet aber, dass wir uns dies wegen des entstellten Gesichts / Körpers nicht antun sollen.
Sieht ein Toter nach einer Kohlenmonoxid Vergiftung denn tatsächlich so entstellt aus?
In ihrer Not, riefen meine Eltern zwecks Sachstand zur Freigabe zur Bestattung bzw. Vorlage des Totenscheins bei der Rechtsmedizin und bei der Polizei an und bekamen auch dort keinerlei Auskunft.
Das ist natürlich bitter für Sie.
Allerdings handelt der Bestatter korrekt. Er ist in erster Linie seinem Auftraggeber verpflichtet. Dieser hat ihn beauftragt und wird auch für die Kosten einstehen.
Der Bestatter kann sich nicht um familieninterne Komplikationen kümmern. Das muss eine Familie aus eigener Kraft bewältigen.
Die Aufgabe des Bestatters ist es, die Beisetzung im Sinne der Auftraggeber und im Einlang mit den Vorschriften zügig, ordentlich und würdevoll durchzuführen.
Die Tatsache, dass der Leichnam noch nicht zur Bestattung freigegeben wurde, sich aber dennoch im Haus des Bestatters befindet, ist durchaus üblich. Er wird den Verstorbenen ggfs. auch zur Rechtsmedizin bringen und dort wieder abholen.
Als Angehöriger kann man selbstverständlich an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ein Auskunftsersuchen richten. Ob man zeitnah Auskunft erhält oder erst nach Abschluss der Ermittlungen, ist aber fraglich.
Verstorbene, die erstickt sind oder durch eine (Rauch) Gasvergiftung ums Leben kamen, können eine veränderte Hautfarbe aufweisen. Im Grunde ist es kein Hexenwerk, auch solche Verstorbenen herzurichten, damit die Angehörigen Abschied nehmen können.
Wenn aber ein Bestatter davon abrät, tut er dies aus gutem Grund. Hier sollten Sie dem Fachwissen und Sachverstand des Bestatters vertrauen.
Mehr über Kohlenmonoxidvergiftungen können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.
https://www.kohlenmonoxidmelder.com/kohlenmonoxid-vergiftung/
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden