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Abmahnung

Nein, ich mahne Lady Undertaker nicht ab. Warum auch? Wer ihre Seite besucht, der erkennt, daß die Seite von einer Behinderten betrieben wird. Ich vermutete, daß die Seitenbetreiberin sich einfach mit den ganzen rechtlichen Bestimmungen und den Gepflogenheiten nicht auskennt.

Und genau da liegt das Problem. Zwar gilt zunächst einmal der Rechtsgrundsatz „Unwissenheit schützt vor Schaden nicht“, jedoch reiten genau auf diesem Grundsatz die ganzen Abmahner sehr erfolgreich herum.

Zunächst einmal sind Abmahnungen an sich nichts Schlechtes. Sie eröffnen einen sogenannten „kleinen Dienstweg“, der es möglich macht, daß z.B. Kaufleute sich bei Wettbewerbsverstößen eines Konkurrenten auch ohne aufwendige Einschaltung der Gerichte direkt an den Verursacher wenden.
Das spart letztlich Geld und Zeit und ist so lange ein gutes Mittel, auch und sogar für den Abgemahnten, wenn er durch das Abgeben einer Unterlassungserklärung und die Übernahme geringer aber angemessener Kosten wieder aus der Sache herauskommen kann.

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Unter Kaufleuten, Unternehmen, Fernsehsendern usw. handelt es sich letztlich bei den Abmahn“gebühren“ aus deren Sicht um kleine Beträge. Manchmal verstoßen sie bewußt gegen Gesetze und verletzen absichtlich die Rechte Dritter, um einen Vorteil für sich daraus zu ziehen und nehmen lieber die hinterher auf sie zukommenden Abmahnungen in Kauf, als im Voraus die Rechtefrage zu klären.

Anders sieht das bei Privatleuten und nur am Rande gewerblich Tätigen aus. Für einen Blogger, der vielleicht mit Mühe 49 Euro im Monat an Werbeeinnahmen realisiert, sind 900 Euro eben kein Pappenstiel sondern die Einnahme von anderthalb Jahren.

Hier ist das Problem in erster Linie darin zu sehen, daß sich die Abmahngebühren oft genug nur an einem behaupteten und nicht selten total überzogenen Streitwert bemessen und nicht an dem möglichen geldwerten Vorteil des Verursachers oder am tatsächlich entstandenen Schaden beim Abmahnenden.

Desweiteren wird ja völlig unberücksichtigt gelassen, ob der Verursacher sich über den Rechtsverstoß überhaupt im Klaren war. Ich meine, daß sich heutzutage niemand mehr damit herausreden kann, er habe nicht gewußt, daß man fremde Bilder, Texte, Töne usw. nicht einfach übernehmen darf. Wer auf der einen Seite weiß, wo und wie man illegal Filme und Songs herunterlädt und von Kopierschutzsperren befreit, der kann auf der anderen Seite nicht so blauäugig sein und meinen, Bilder und Videos zu klauen, sei erlaubt.
Außerdem wird überall und oft genug darauf hingewiesen, daß es so etwas wie ein Urheberrecht gibt.
Die Leute finden beispielsweise auf meiner Seite jeden kleinen Fliegenköttel im Layout, behaupten dann aber, sie hätten das ©-Zeichen nie gesehen oder das Impressum nicht gefunden.

Und selbst wenn jemand all diese Hinweise nicht sieht, gehe ich davon aus, daß heute jeder weiß, was Urheberrecht grundsätzlich bedeutet und daß ein Verstoß dagegen Folgen haben kann.

Aber dennoch muß man unterscheiden zwischen denen, die absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen und denen, die in eine Falle getappt sind.

Wer beispielsweise im Internet nach Bildern von Lebensmitteln googelt, der stößt unweigerlich auf die Aufnahmen eines Fotografen, dessen Frau ein Internet-Kochbuch betreibt. Auf den Seiten findet sich kein Hinweis darauf, daß die Bilder besonders geschützt sind. Deutlich heißt es dort aber, die Nutzung des Kochbuchs sei kostenlos.

Wer seine Sesamkörner noch alle auf dem Brötchen hat, der wird wissen, daß man grundsätzlich nicht einfach Texte und Bilder übernehmen darf (außer man hat gefragt oder im Rahmen von eng umrissenen Zitaten).
Aber die Aufmachung als „frei und kostenlos“ kann den einen oder anderen ebenso zum Kopieren eines solchen Lebensmittelbildes verführen, wie die Banalität der Aufnahme an sich. Ein einfaches trockenes Brötchen oder ein Paar Wiener Würstchen, was kann da schon wert sein, daß das Bild urheberrechtlich geschützt ist, mag mancher irrigerweise denken.

Böse Zungen behaupten, solche Fotografen setzten ihre Bilder überhaupt nur deshalb in solchen Massen und gut auffindbar ins Netz, um hinterher an den Abmahnungen und Honorarnachforderungen zu verdienen.

Mir persönlich ist es einmal passiert, daß ich in einem Portal, daß frei herunterladbare Bilder anbietet, ein Foto heruntergeladen habe und es auf meine Seite packte. Schön brav mit Hinweis auf den im Portal genannten Urheber.
Nur meldete sich ein halbes Jahr später eine Fotoagentur, die beweisen konnte, daß sie der Rechteinhaber an diesem Foto ist. Derjenige, der das Bild in das Portal mit den kostenlosen, freien Bildern eingestellt hatte, hatte schlichtweg gelogen. Der dort zur Anmeldung genutzte Name war falsch und somit der Typ auch nicht zu belangen.

An mir blieb die Sch…. aber hängen, wie man so sagt, und ich sollte nun knapp 900 Euro bezahlen.
Glücklicherweise hatte ich es in dem Chef der Fotoagentur mit jemandem zu tun, der die Sache ebenso vernünftig sieht, wie ich und wir konnten uns auf 79 Euro Nutzungsgebühren einigen. So ein Betrag ist einsehbar und ich habe ihn auch bezahlt.

Aber man sieht, wie schnell man in eine Urheberrechtsfalle tappen kann.

Die einfachste Methode besteht immer noch darin, daß man den Rechteinhaber einfach fragt. Man glaubt gar nicht, wie oft man selbst für besondere Bilder und Texte eine Freigabe bekommt.
Die meisten fühlen sich nämlich geschmeichelt, wenn man ihre Sachen gut findet und bei Namensnennung verwenden möchte. Egal nun, ob die Sachen besonders gut sind, die Leute fühlen sich verständlicherweise „angepisst“, wenn jemand im Gegensatz dazu einfach ihre Inhalte übernimmt.
Fragen kost‘ nix.

Ich rege mich immer auf, wenn Leute, die nach meinem Dafürhalten wissen was sie tun, einfach rotzfrech ganze Kapitel übernehmen und dann noch auf Quelle und/oder Link verzichten. Da könnte ich auch schon mal über anwaltliche Hilfe nachdenken.

Allerdings ist mir das mit dem Bestatterweblog bislang erspart geblieben und bei gelegentlichen Vorkommnissen hat eine Mail an den „Übernehmer“ immer ausgereicht.

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(©si)