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Abschied nehmen – Woran Betroffene denken sollten

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist diese Tatsache bereits schlimm genug. Erschwert wird den Angehörigen die Zeit der Trauer durch zahlreiche organisatorische Aufgaben, die sie erledigen müssen. Dieser Beitrag macht auf einige der wichtigsten Punkte aufmerksam, um Familien einen Überblick zu verschaffen.

Formalitäten und Information

Ist der Tod bei einem Mitmenschen eingetreten, muss dieser unmittelbar von einem Arzt bestätigt werden. Mit dem sogenannten Totenschein erfolgt die offizielle Todesfeststellung. Starb ein Angehöriger im Krankenhaus, wird das Dokument von der Klinik direkt ausgestellt. Der nächste Schritt besteht in der Regel darin die engsten Angehörigen zu informieren, um gemeinsam zu trauern und alle weiteren Schritte nicht allein bewerkstelligen zu müssen. Um alles Weitere möglichst nach den Wünschen des Verstorbenen vorzunehmen, müssen Unterlagen wie Vorsorgevertrag, Organspendeausweis und sonstige Willenserklärungen herausgesucht werden. Möglicherweise hat der Verstorbene vorgesorgt und die Rahmenbedingungen für seine Bestattung festgelegt. Zudem sind persönliche Unterlagen wie Geburtsurkunde, Personalausweis und Heiratsurkunde bereitzulegen.

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Liegen alle Unterlagen zur Bestattung vor, wird ein geeigneter Bestatter gesucht. Über unsere Bestattersuche können Sie mit der Postleitzahl gezielt nach regionalen Anbietern Ausschau halten. Der Leistungsumfang sollte detailliert besprochen werden, ein Bestattungsvertrag ist üblich. Vielleicht erledigt die Familie einiges selbst, um die Kosten zu senken. Im Rahmen der Bestattungsvorbereitungen stehen mehrere Entscheidungen an: Neben Urne oder Sarg ist die Bekleidung für den Verstorbenen auszuwählen und die Trauerfeier zu organisieren. Darüber hinaus wird beim Standesamt durch Vorlage des Totenscheins eine Sterbeurkunde beantragt. Gibt es ein Testament, wird es dem zuständigen Nachlassgericht vorgelegt. Das Nachlassgericht legt den Termin für die Eröffnung des Testaments fest und informiert sämtliche erben. Auch folgende Institutionen und Unternehmen sind über den Todesfall zu informieren:

  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Rentenkasse
  • Arbeitgeber
  • Pfarrer (falls erwünscht)

Kam es zu einem Unfalltod, ist die Unfallversicherung umgehend zu informieren. Hier bleibt den Hinterbliebenen oft nur ein kleines Zeitfenster, um den Tod des Versicherten zu melden.
Lebte der Verstorbene allein, zählt auch die Versorgung der Wohnung zu den ersten Aufgaben der Hinterbliebenen.  Alle bislang genannten Erledigungen erfolgen im Idealfall innerhalb der ersten 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Hierzu gehört ebenfalls die Abholung des Verstorbenen und dessen Übergabe in die Leichenhalle sowie das telefonische Informieren aller Verwandter, Freunde und Bekannter. Alle Mitmenschen des Verstorbenen, die bei der Trauerfeier dabei sein sollen, können später, sobald Ort, Tag und Uhrzeit feststehen, mit einer liebevoll gestalteten Karte eingeladen werden. Die in Mainz ansässige POMP Design GmbH präsentiert auf der Internetseite familiensache.com personalisierbare Trauerkarten mit verschiedenen Designvorlagen. Neben schlichten Ausführungen können Karten mit Bild bestückt oder farbenfrohe Modelle gewählt werden. Ein individueller Text lässt sich komfortabel einfügen. Mit derartigen Trauerkarten haben die engsten Verwandten die Möglichkeit ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen und andere daran teilhaben zu lassen. Auch eventuelle Wünsche, die der Verstorbene hatte, lassen sich darin vermerken.

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Tipp Sonderurlaub: Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht auf Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie. Meistens haben allerdings nur Verwandte ersten Grades Anspruch darauf. Wie lange Sonderurlaub gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren wie Tarifvertrag und der Betriebszugehörigkeitsjahre ab.

Organisation Bestattung und Trauerfeier

Sind die wichtigsten Punkte erledigt, wird die Familie mit weiteren Erledigungen konfrontiert. Steht noch nicht fest, welche Art der Bestattung der Verstorbene wollte, müssen die Angehörigen diese Entscheidung treffen. Unter anderem stehe diese gängigen Bestattungsformen zur Auswahl:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
  • Baumbestattung (z.B. Friedwald)

Anschließend werden eventuelle Grabnutzungsrechte erworben und der Termin für die Bestattung mit der Grabstättenverwaltung beziehungsweise dem Friedhofsträger festgelegt. Je nach Bestattungsform können weitere Aufgaben hinzukommen, wie das Einholen einer Genehmigung beim Krematorium bei der Feuerbestattung. Zur detaillierten Planung der Trauerfeier findet in der Regel ein ausführliches Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Trauerredner statt. Nach diesem Termin ist es üblich die Trauerkarten zu verschicken und eine Todesanzeige aufzugeben. Ausgewählte Anregungen für den Text der Todesanzeige habe ich in diesem Artikel arrangiert. Falls Ihnen das als Anhaltspunkt nicht reicht, finden Sie im Hauptstadtportal berlin.de Zitate und Tipps für Todesanzeigen und Kondolenzschreiben, die Ihnen das Formulieren und Anfertigen maßgeblich erleichtern können.
Auch der Schmuck für das Grab und die Trauerfeier sind rechtzeitig in Auftrag zu geben. Soll oder kann die Trauerfeier aus Platzgründen nicht zuhause stattfinden, stehen vor Ort sicherlich einige Locations zum Mieten zur Verfügung.

Nach Bestattung und Trauerfeier

Bis hier hin mussten Angehörige bereits viele Herausforderungen meistern. Nach Beisetzung und Trauerfeier folgen weitere schwierige Erledigungen, die von der Familie einiges abverlangen. Neben dem Versenden von Danksagungskarten, welche genauso wenig verpflichtend sind, wie das Aufgeben von Anzeigen, gilt es Verträge und Mitgliedschaften zu kündigen, offene Rechnungen zu begleichen und Formalitäten zu klären.
Wird die Wohnung von Verstorbenen aufgelöst, kommen Dinge wie das Kündigen von Mietvertrag, Strom und Telefon oder der Verkauf des Eigentums hinzu. Des Weiteren muss abhängig der Bestattungsform die regelmäßige Grabpflege geregelt und ein Grabstein gekauft werden. Wurde das Testament geöffnet, folgt der Antrag auf Erbschein beim Nachlassgericht. Vorausgesetzt das Erbe wird angetreten, auch diese Entscheidung muss innerhalb weniger Wochen getroffen werden. Die Rechts- und Fachanwälte der Stritter & Partner GbR haben unter kanzlei-stritter.de informative Hinweise zum Umgang mit dem Nachlass arrangiert. Die bereitgestellten Informationen können Ihnen helfen die Thematik zu überblicken.

Aufgaben delegieren

Viele enge Vertraute von Verstorbenen machen den Fehler und wollen alles allein erledigen. Doch die Last kann schnell überhandnehmen und zur Überforderung führen. Das hätte sicherlich kein Verstorbener gewollt. Deshalb ist es wichtig, dass Angehörige offen miteinander reden und die Vielzahl an Aufgaben sinnvoll aufteilen. So lässt sich die Trauerphase für alle Betroffenen ein wenig leichter gestalten. Viele Verwandte, Freunde und Bekannte sind dankbar, wenn sie helfen und so einen Teil zum Abschied beitragen dürfen.

Fotos von pixabay.com (webandi – Bild 1, congerdesign – Bild 2, ManfredKain – Bild 3)

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    Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. Mai 2017

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    2 Kommentare
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    7 Jahre zuvor

    Vielen Dank für diese Übersicht! Gerade wenn man unerwartet von so einem Unglücksfall überrascht wird, ist man ja erstmal unsicher und hat auch gar nicht den Kopf dafür, an alles zu denken. Da ist so ein Überblick sehr viel Wert.

    7 Jahre zuvor

    Auch ich sage vielen Dank! Ich habe meinen Freund bereits aufgeklärt (sozusagen), er würde später gern eine Seebestattung, weil er annahm,es wäre günstig.Nun,auch das hat seinen Preis, geht ja auch da nach Angebot und Nachfrage und so darf angenommen werden: Seebestattung ist nicht gerade eine der billigsten Bestattungsweisen.Leider befassen sich weder mein Freund noch dessen Familie (Töchter usw.) ernsthaft mit Thema Tod,Bestattung und danach.Geht auch soweit, dass ich fast ein Friedhofsliebhaber geworden bin (aber eben nur wegen der Natur und zugegeben:es sind hin und wieder bemerkenswerte Grabsteine vorhanden,sogar in Stralsund), sehr gern an schönen Wochenenden einen Bummel unternehmen würde, mein Freund:“Aber nicht über irgendeinen Friedhof!“ Sagt schon sehr viel darüber aus, wie „beliebt“ Orte wie Friedhöfe leider geworden sind….




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