Allgemein

Adoption und Bestattungspflicht

Ich lese hier schon lange Zeit mit und stehe nun vor einer Situation, bei der ich doch mal den Profi fragen muß:

Eine jetzt 80-jährige Frau hat von ca. 60 Jahren zwei Söhne zur Adoption freigegeben, danach noch fünf Kinder bekommen, die bis vor einem Jahr von ihren „weggegebenen“ Brüdern nichts wußten.
Nun ist einer dieser beiden Söhne gestorben, er ist geschieden, kinderlos, die Adoptiveltern sind bereits verstorben und Adoptivgeschwister hat er nicht, nur leibliche Geschwister.
Einige der leiblichen Schwestern und die hochbetagte Mutter sind nun zur Behörde gegangen, um die Sachlage zu klären. Dort wurde ihnen gesagt, dass „das Amt“ die Beerdigung zunächst übernimmt und anschließend die ganze Sache zum Nachlassgericht kommt. Evtl. würden die Mutter und/oder die leiblichen Geschwister auch erben. Die leibliche Mutter solle sich nun um die Beerdigung kümmern. Daß sie ihren Sohn damals zur Adoption freigegeben hat, würde nicht interessieren. Da die Adoption vor 1970 stattfand, würde altes Recht angewandt und sie wäre zuständig.

Kann dies tatsächlich sein? Irgendwie können wir uns dies gar nicht vorstellen. Wir dachten, durch die Adoption wäre da keine Verbindung mehr. Die Frau kann die Bestattung auch gar nicht bezahlen. Sie erhält neben ihrer kleinen Witwenrente zusätzlich noch Grundsicherung. Ob evtl. ein Erbe da ist, durch welches die Bestattung bezahlt werden kann, ist uns auch noch gar nicht bekannt.

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Hast du / haben Sie schon Erfahrungen mit dieser Art von Familienverhältnissen gesammelt und kannst / können mir mitteilen, ob dies tatsächlich so alles richtig ist?

Ich hoffe mal darauf, daß einer der Rechtskundigen unter den Lesern sich da auskennt, das überfordert mich. Das Adoptionsrecht ist kompliziert und es gibt unterschiedliche Arten von Adoptionen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen insbesondere in Hinblick auf solche Versorgungsfragen. Käme mir so ein Fall in der Praxis unter, würde ich den Betroffenen die Konsultation eines Fachanwaltes empfehlen, was nicht ungeheuer viel kostet, aber durchweg gute Ergebnisse und Informationen bringt.

Vorstellen könnte ich mir, daß es so etwas gibt wie das Prinzip: „Den letzten beißen die Hunde“. Völlig ohne Anspruch auf Richtigkeit, könnte es so sein, daß bei der Suche nach einem Bestattungspflichtigen auch wieder auf die leibliche Mutter zurückgegriffen wird, wenn alle vor ihr in Frage kommenden Bestattungspflichtigen bereits ausgefallen/verstorben sind.

Grundsätzlich und völlig unabhängig von der hier geschilderten Situation ist es aber so, daß mittellose Personen bei der finanziellen Bewältigung eines Sterbefalles Unterstützung von den Sozialbehörden bekommen können. Der nächste Weg wäre es also, zu klären inwieweit man den Ball, den die Behörden Euch da zugespielt haben, wieder zurückspielen kann.
Ich habe es schon erlebt, daß sich Friedhofs- und Sozialämter in ihrer etwas engen Sichtweise selbst gehörig ins Knie geschossen haben, indem sie jemanden der bereit gewesen wäre, die Bestattung zu bezahlen, außen vor ließen und eine mittellose Person als Bestattungspflichtigen herangezogen haben und dann letztenendes das Amt die Bestattung bezahlen mußte.

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(©si)