Branche/Kommune

Anonyme Bestattung – Belastung für Hinterbliebene

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Da stirbt ein Mensch. Angehörige sind nicht aufzufinden. Niemandem ist etwas über die Familie bekannt.
In solchen Fällen muß die Kommune für die Bestattung und die Kosten eintreten.

Das tut die Kommune auch, wenn sich zwar Angehörige finden lassen, dies aber zu spät geschieht, weil schon lange kein Kontakt mehr zwischen dem Verstorbenen und seiner Familie bestand. Da ist der Verstorbene oft schon eingeäschert und bestattet, bevor die Familie es erfährt.

Und es gibt die Fälle, da ist eigentlich sofort klar, wer die Hinterbliebenen und Bestattungspflichtigen sind, doch die weigern sich, sehen es nicht ein, die Kosten zu übernehmen und schalten auf stur. Hintergrund sind oft zerrüttete Familienverhältnisse, ja manchmal sogar eine Verfeindung.

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Die Stadtverwaltungen lassen keinen unbestattet, früher oder später kommt jeder unter die Erde.
Heutzutage ist das in den meisten Fällen eine Urne, die nach der Einäscherung des Verstorbenen anonym beigesetzt wird.

Diejenigen, die sich geweigert haben, sich um die Bestattung zu kümmern, tun sich oft keinen Gefallen, wenn sie die Beisetzung komplett dem Ordnungsamt überlassen. Die Erfahrung zeigt, daß die „von Amts wegen“ vorgenommene Bestattung, unter Umständen deutlich teurer sein kann, als wenn die Angehörigen die Bestattung über einen der zahlreichen günstigen Internetbestatter abgewickelt hätten.
Für solche Zwecke ist der billige Jakob aus dem Internet, bei dem die Urne da zumeist an irgendeiner Friedhofsmauer im osteuropäischen Ausland ihren letzten Platz findet, gut geeignet. Man wollte ja sowieso keinen Bezug zum Verstorbenen und dessen Grab haben.

Anders sieht das aber bei den Familien aus, die erst nachträglich vom Tod und der Beisetzung erfahren und bei den Menschen, die einem Verstorbenen nahe standen, ohne zum Kreis der Bestattungspflichtigen zu gehören.

Sie stehen dann ohne einen Anlaufpunkt auf dem Friedhof da, haben durch die Anonymität der Beisetzung keine Möglichkeit, an einer Beerdigung teilzunehmen oder die Grabstätte zu besuchen.
Das bringt dann oft sehr viel Trauer und Schmerz mit sich.

Natürlich muß man den Behörden zugestehen, daß sie in den Fällen, in denen niemand bereit ist, die Kosten zu übernehmen oder in denen kein anderer Kostenträger gefunden wird, die Bestattung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach ihrem Gutdünken und in einer für sie praktischen und kostengünstigen Art vornehmen läßt.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Antonia #Büser #Sandy

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