Immer wieder wird das Problem bei anonymen Bestattungen erwähnt, dass kein Ort da ist an den man zum Gedenken hingehen kann.
Ist es erlaubt bei einem Grab in dem vielleicht ein anderer Angehöriger liegt den Namen des Verstorbenen dem Grabstein hinzuzufügen ohne dass er dort auch begraben ist?
Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, daß man z.B. kleinere Gedenksteine auf ein Grab stellt, die an Verstorbene erinnern sollen, für die kein Grab (mehr) existiert.
Entweder ist das Grab dieser Personen längst abgelaufen, befindet sich vielleicht im Ausland oder es gibt wegen einer anonymen Beisetzung keine bekannte Stelle.
Normalerweise sind kleine Steine, die man selbst auf das Grab leben kann und die kein Fundament benötigen genehmigungsfrei.
Kein Problem sollte es sein, einen Namen zusätzlich auf den großen Grabstein zu schreiben. Die Inschriften dort sind nicht als amtliches Verzeichnis der dort Begrabenen zu verstehen sondern als Liste derjenigen, derer man an dieser Stelle gedenkt. Oftmals stehen ja auch Namen von Personen auf dem Grabstein, deren Ruhezeit längst abgelaufen ist, die aus amtlicher Sicht also gar nicht mehr dort existieren.
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[quote]Normalerweise sind kleine Steine, die man selbst auf das Grab leben kann und die kein Fundament benötigen genehmigungsfrei.[/quote]
Das finde ich jetzt spannend. Wie kein ist denn „klein“? 200g? 2 Kg? 10Kg? Und die legt an dann irgendwo dekorativ auf das Grab? Habe ich noch nie gesehen.
Also die Steine, die ich auf einem Friedhof gesehen habe (und die ich nebenbei bemerkt auch für eine schöne Alternative zum Grabstein halte) hatten ungefähr die Größe einer Honigmelone..so grob geschätzt 😉 Da stand dann aber auch nur der Vorname drauf, keine Lebensdaten oder ähnliches.
Gar keine dumme Idee. So kann man ordentlich sparen. Der Verstorbene kommt auf den „Rosenhügel“, und den Namen lässt man für die Leute auf einer bestehenden Grabplatte anbringen.
Da gibt es auf unserem Friedhof eindrucksvolle Beispiele:
Eine Familie von Aberwitz, die alle Rittmeister, Offiziere und Generäle, die sie in den letzten Weltkriegen verloren hat, in Form von Extrasteinen verewigt hat, mit den Zusätzen „begraben bei Verdun“, „verschollen an der Schwarzmeeerküste“ und „gefallen in Russland“.
Das Gegenstück dazu ist eine Gruft einer Sintifamilie, bei der die ganze linke Hälfte des beeindruckenden Grabdenkmals „unseren im KZ Auschwitz ermordeten Verwandten“ gewidmet ist, darunter Kleinkinder ebenso, wie eine 89jährige Großmutter.
Ich glaube, solche persönlichen Denkmale mahnen den Betrachter mehr, als der unpersönliche Gedenkquader auf dem Heldenfriedhof.
So etwas Aehnliches haben wir auch gemacht. Für unsere frühverstorbene Tochter, die nicht der Bestattungspflicht unterlag. Sie wurde in einem Familiengrab beigesetzt und wir haben einen kleinen Findling mit ihrem Namen und Todesdatum auf das Grab gelegt. Hätte sie nicht bestattet werden können, so hätte sie trotzdem einen Grabstein bekommen.