Frag doch den Undertaker

ARD-Tatort – Frage zur Aufbahrung

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Vorgestern kam in der ARD ein Tatort aus Kiel. Im Film ist ein 15jähriger Junge vergiftet worden. Nach der Obduktion durfte der Vater seinen Sohn bei sich zuhause im Wohnzimmer aufbahren.

Da wir uns in unserem Internetforum uneinig sind, nun zwei Fragen an den, der es wissen muss:

a) ist das rechtens?
b) Wenn dem so ist: kommt sowas in der Praxis vor? Also, die Aufbahrung in der Privatwohnung nach erfolgter Obduktion?

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Ohne besondere Genehmigung kann ein Leichnam bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes auch daheim aufgebahrt werden.
Längere Zeiträume gehen nur in Ausnahmefällen und erfordern eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, die ggfs. auch durch eine Genehmigung eines rechtsmedizinischen Institutes ersetzt werden kann, da der Leichenhallenzwang bzw. die Abhängigkeit von einer Genehmigung rein hygienische Gründe hat.
Durch eine erfolgte Obduktion dürfte einwandfrei festgestellt bzw. ausgeschlossen sein, daß von dem Leichnam eine Infektionsgefahr ausgeht und somit könnte durchaus vom Rechtsmediziner eine dahingehende Genehmigung erteilt werden.
Es ist aber die absolute Ausnahme, daß obduzierte Leichname den Familien nochmals zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer Leichenöffnung werden alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brustkorb und Bauchraum) geöffnet und sämtliche Organe entnommen. Zwar werden die Organe wieder in den Körper gegeben und die Schnitte vernäht bzw. zugeklammert, jedoch ist ein obduzierter Leichnam je nach Kunstfertigkeit des Obduzenten, schon wegen des geöffneten und wiederverschlossenen Schädels, nicht unbedingt für eine offene Aufbahrung geeignet.

Darüberhinaus ist zu berücksichtigen, daß der Transport eines Leichnams mit zu den teuersten Rechnungsposten bei einem Bestatter zählt und für eine nachträgliche Hausaufbahrung ja zwei solcher Fahrten zusätzlich anfallen, die durchaus zusammen bis zu 1.000 Euro kosten können.

Gebräuchlicher ist die Aufbahrung von Verstorbenen zu Hause wenn keine Obduktion stattgefunden hat. Das wird zum Beispiel in Bayern sehr häufig so gemacht, daß die Verstorbenen zu Hause gewaschen und für die Bestattung angekleidet werden und 36 Stunden aufgebahrt bzw. im Bett belassen werden, bevor sie dann auf den Friedhof gebracht werden.

Gewisse Abweichungen von dem hier Gesagten ergeben sich u.U. durch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Landesbestattungsgesetze.

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(©si)