Vorgestern kam in der ARD ein Tatort aus Kiel. Im Film ist ein 15jähriger Junge vergiftet worden. Nach der Obduktion durfte der Vater seinen Sohn bei sich zuhause im Wohnzimmer aufbahren.
Da wir uns in unserem Internetforum uneinig sind, nun zwei Fragen an den, der es wissen muss:
a) ist das rechtens?
b) Wenn dem so ist: kommt sowas in der Praxis vor? Also, die Aufbahrung in der Privatwohnung nach erfolgter Obduktion?
Ohne besondere Genehmigung kann ein Leichnam bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes auch daheim aufgebahrt werden.
Längere Zeiträume gehen nur in Ausnahmefällen und erfordern eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, die ggfs. auch durch eine Genehmigung eines rechtsmedizinischen Institutes ersetzt werden kann, da der Leichenhallenzwang bzw. die Abhängigkeit von einer Genehmigung rein hygienische Gründe hat.
Durch eine erfolgte Obduktion dürfte einwandfrei festgestellt bzw. ausgeschlossen sein, daß von dem Leichnam eine Infektionsgefahr ausgeht und somit könnte durchaus vom Rechtsmediziner eine dahingehende Genehmigung erteilt werden.
Es ist aber die absolute Ausnahme, daß obduzierte Leichname den Familien nochmals zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Leichenöffnung werden alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brustkorb und Bauchraum) geöffnet und sämtliche Organe entnommen. Zwar werden die Organe wieder in den Körper gegeben und die Schnitte vernäht bzw. zugeklammert, jedoch ist ein obduzierter Leichnam je nach Kunstfertigkeit des Obduzenten, schon wegen des geöffneten und wiederverschlossenen Schädels, nicht unbedingt für eine offene Aufbahrung geeignet.
Darüberhinaus ist zu berücksichtigen, daß der Transport eines Leichnams mit zu den teuersten Rechnungsposten bei einem Bestatter zählt und für eine nachträgliche Hausaufbahrung ja zwei solcher Fahrten zusätzlich anfallen, die durchaus zusammen bis zu 1.000 Euro kosten können.
Gebräuchlicher ist die Aufbahrung von Verstorbenen zu Hause wenn keine Obduktion stattgefunden hat. Das wird zum Beispiel in Bayern sehr häufig so gemacht, daß die Verstorbenen zu Hause gewaschen und für die Bestattung angekleidet werden und 36 Stunden aufgebahrt bzw. im Bett belassen werden, bevor sie dann auf den Friedhof gebracht werden.
Gewisse Abweichungen von dem hier Gesagten ergeben sich u.U. durch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Landesbestattungsgesetze.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Juhuuu! 3 Tage war der Undertaker krank, jetzt schreibt er wieder, Gott sei Dank!
Geht’s wieder besser?
Schön Dich wieder zu lesen.
Was war es denn?
Welcome back lieber Undertaker Tom 🙂
Kurier dich erst mal komplett aus… nicht das sich mein PC nen Virus einfängt (okay, blöder Witz – ich sehs ja ein)
zu erstmal welcome back 🙂
und dann hab ich auch mal na Frage. Wieso ist der Transport denn mit das Teuerste bei einer Bestattung? Das sind doch im Normalfall nicht allzu große Strecken, die da gefahren werden.
die Kostenfrage spielt meines Erachtens nur eine geringe Rolle, denn zumindest in meiner Kostenrechnung kommt die Grundpauschale fürs Bestattungsfahrzeug nur einmal pro Bestattung und nicht je Fahrt zur Anrechnung, danach nur noch die individuellen Entfenrnungs- und Personalkosten. Ansonsten kommt die Hausaufbahrung, auch mit Überführung zur Hausaufbahrung, bis 36 Std. schon vor, vereinzelt auch länger, denn die Verlängerung der Frist obliegt zumindest in Schleswig-Holstein der Gemeinde und damit dem Ordnungsamt, und wenn man dem Ordnungsbeamten glaubhaft macht, dass gegen den Aufbarungsraum individuell nichts einzuwenden ist, gibts keinen Widerspruch. Nach einer Leichenöffnung würde ich aber auch eine Hausaufbahrung nicht anbieten.
Schön, dass es dir wieder gut geht, und auch schön, dass du die Aufbahrungsgebräuche in Bayern erwähnt hast. Dazu möchte ich kurz anmerken: Nach dem Tod meiner Großmutter (sie verstarb im Krankenhaus) hätte ich mir gewünscht, sie zuhause aufbahren zu lassen, damit die ganze Familie in traditioneller Weise Abschied nehmen kann. Bevor ich jedoch einschreiten konnte, war ihr Leichnam schon ins „Leichenschauhaus“ des örtlichen Friedhofs überführt worden, und der katholische Pfarrer hatte die „Aussegnung“ vorgenommen. Das fanden im Nachhinein (wenn ich zynisch wäre, würde ich sagen: wie meistens) viele Familienmitglieder nicht in Ordnung, aber die katholische Tradition verbietet eine weitere Überführung der Leiche nach der Aussegnung — außer ins Grab, wo sie jetzt ruht. Die Trauerfeier in der katholischen Pfarrkirche war schlicht, aber würdig, wobei ich die zweite Hälfte nicht ganz mitbekommen habe; mir muss ein Staubkorn ins Auge geraten sein. Als einer der nächststehenden Verwandten durfte ich dann gleich hinter den Sargträgern laufen, und auch eine Schaufel Erde in die Grube werfen, aber die staubte so, dass mir schon wieder ein Auge tränte. Gottseidank… Weiterlesen »
Moin!
teuer sind die Überführungsfahrten, weil zBsp. die Autos so teuer sind und relativ selten benutzt werden. Und weil eine Überführung oft auch gleich stattfinden soll und Personal da sein muss.
Die Wünsche der Familie/des Verstorbenen zum Thema Aufbahrung gehen vor, ob nun jemand obduziert, 8 Tage im Wasser gelegen oder vom Zug überfahren wurde.
7 Knud: Natürlich gehen die Wünsche der Familie vor, so lange es keine objektiven Hemmnisse gibt. Aber eine vom Zug erfasste Leiche läßt sich wohl normalerweise nicht mehr würdevoll aufbahren – so ein „Puzzle“ macht wohl keiner.
@ Was ist eine Aussegnung?
Komme auch aus einer erzkatholischen Gegend und Familie, aber das kenne ich nicht bzw habe das nie mitbekommen, falls das passiert sein sollte.
Liebe Grüße Smilla