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Asche auf dem Kaminsims

Neulich im Fernsehen wurde in dem Beitrag über das tschechische Krematorium gezeigt, daß die große Urne dort beigesetzt wurde, die Angehörigen aber jeweils eine kleine Urne mit etwas Asche mitnehmen durften. Ist das denn erlaubt? Ich habe gehört, daß die Behörde, wenn sie Wind davon bekommt, einem die Urne wieder abnimmt.

In der Tat wird die Ordnungsbehörde, Ortpolizeibehörde oder die Friedhofsverwaltung die Aushändigung einer Aschenurne begehren, anordnen und notfalls auch mit Polizeigewalt durchsetzen, wenn sie erfährt, daß sich jemand in den Besitz der Aschenurne gebracht hat.

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Im vorliegenden Fall ist das aber etwas anderes. Hier handelt es sich der Beschreibung nach um eine Gedenkkapsel, die Graberde enthält, welche mit etwas Asche vermischt ist. Und hiergegen können die Behörden nichts unternehmen da ja die eigentliche, „amtliche“ Urne tatsächlich ordnungsgemäß beigesetzt wurde.

Es ist in etwa das Gleiche, als wenn man eine Verstreuung der Asche bucht (was im Ausland aber auch auf manchen ostdeutschen Friedhöfen möglich ist) und sich dann später etwas von dem Boden, auf dem verstreut wurde, in eine Gedenkkapsel füllt.

Der Definition nach handelt es sich also hierbei nicht um eine Aschenurne, sondern um Graberde als Andenken.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#asche #kaminsims

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(©si)