Frag doch den Undertaker

Asche in den Fluss geschüttet

orgel

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

ich ersuche Sie, folgende Frage zu beantworten:
Ein in Deutschland Verwandter einer Freundin, die vor kurzem in Österreich eingeäschert wurde, hat die Urne mitgenommen und – nach dem Wunsch der Verstorbenen – die Asche in einen Fluss geschüttet.
Diese Art der „Bestattung“ ist in Deutschland nicht zulässig.
Welche Folgen könnte das für den Verwandten haben, wenn die Sache aufkommt?

Ich bedanke mich für Ihre Auskunft und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Werbung

Für Totenaschen besteht in Deutschland Friedhofspflicht.
Wer sich in den Besitz von Totenasche bringt, soweit es sich nicht nur um geringste Mengen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Behörden können, sofern sie Kenntnis davon haben, auch zwangsweise die Herausgabe der Asche einfordern und eine Zwangsbeisetzung vornehmen.

Die Ordnungswidrigkeit ist m.W. nicht strafbewehrt.
Das bedeutet, daß man, wenn die Asche nun ausgestreut, vergraben oder in einen Fluß geschüttet worden ist, außer einem bitterbösen Brief eigentlich nichts zu befürchten hat.
Totenasche besteht aus den ausgeglühten Mineralien des menschlichen Körpers und ist steril und hygienisch unbedenklich.
Durch das Ausschütten in einem Fluß entsteht keine Verunreinigung.

Die Einäscherung in Österreich war legal, die Mitnahme der Urne durch die Angehörigen wohl auch, wenn es das österreichische Bestattungsrecht zuläßt.
Die Ordnungswidrigkeit entsteht erst, wenn die Totenasche nach Deutschland kommt. Da hätte man sie eigentlich sofort auf einen Friedhof bringen müssen und die Beisetzung veranlassen müssen.

Aber es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und außerdem ist jetzt sowieso alles schon passiert.

Ich würde als Betroffener aber dennoch mit der Geschichte nicht hausieren gehen.

Würde man den Vorfall jetzt melden, käme ein gewisser behördlicher Apparat ans Laufen, die Sache würde aber ausgehen, wie das berühmte Hornberger Schießen.

Ich gebe keinerlei Rechtsberatung, sondern nur eine Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Im Zweifelsfall befragen Sie bitte einen Fachanwalt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 12. August 2014

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Picho
10 Jahre zuvor

Wenn die Deutschen nicht was regeln können….

Marco
10 Jahre zuvor

Die Ordnungswidrigkeit ist m.W. nicht strafbewehrt.
Das bedeutet, daß man, wenn die Asche nun ausgestreut, vergraben oder in einen Fluß geschüttet worden ist, außer einem bitterbösen Brief eigentlich nichts zu befürchten hat.

In der Praxis mag der zweite Satz stimmen, was nichts daran ändert, dass die Ordnungswidrigkeit selbstverständlich zwar nicht straf- aber dennoch bußgeldbewehrt ist.

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf http://bestatterweblog.de/urne-aus-den-niederlanden/#comment-190167

melancholia
10 Jahre zuvor

Als kleine Ergänzung:

Innerhalb von Österreich bieten einige Bestattungsinstitute bereits eine Flussbestattung der Asche in der Donau an.

Winnie
Reply to  melancholia
10 Jahre zuvor

Schade, da die Donau von Deutschland kommend in die andere Richtung fließt, bleibt nur der Gruß während des Urlaubs am Schwarzen Meer, wo die Donau mündet.
Aber trotzdem denke ich, dass das Schwarze Meer nicht wegen der vielen Asche so heißt. 😉

melancholia
Reply to  Winnie
10 Jahre zuvor

Ja, die „deutsche Wasserscheide“ (???), erst kürzlich vorbeigekommen.
Mir ist schon klar, dass die Donau für die Nordseefreunde noch nicht ganz das richtige ist, aber fließen nicht alle Meere letztlich zusammen?
🙂

QLance
10 Jahre zuvor

Wenn man in einem bekannten Naturbegräbnisswald in den Niederen Landen jemanden „beisetzt“ sagt der Mann da ich hab noch eine Holländisch Frag an euch Deutsch, alle nicken einfach, und es bekommt jeder ein kleines Beutelchen Asche umgefüllt.. für Anhänger Ringe usw.
Eben wo kein Richter da auch kein Henker. 🙂

-thh
10 Jahre zuvor

Ordnungswidrigkeiten sind immer mit einem Bußgeld bedroht, wie auch Straftaten immer mit Strafe bedroht sind – wäre das nicht so, wäre es keine Ordnungswidrigkeit (oder Straftat). Und ja, es gibt durchaus nicht wenige Verstöße gegen Vorschriften, die nicht mit Buße oder Strafe bedroht sind, weil es zu der entsprechenden Vorschrift keine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafnorm gibt.




Rechtliches


7
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex