Frag doch den Undertaker

Auswahl der Musik für Trauerfeiern

Bei Beerdingungen wird ja normalerweise Musik gespielt, die zum Anlass passt und dem Toten irgendwie auch gefallen hätte, bzw wo er zumindest nicht im Sarg rotiert. Gibt es da irgendwelche Beschränkungen? Ich komme z.B. mehr so aus der Death Metal-Ecke (bitte nicht als Wortspiel auffassen, auch wenns herrlich passt) Geht sowas, wenn es sich der Tote wünscht, oder muss man sich das verkneifen?

Normalerweise liegt es in den Händen der Auftraggeber, welche Musik gespielt wird.
Es gibt ja das alte Sprichwort: „Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird.“
Heute sind nahezu alle Musikrichtungen bei Trauerfeiern möglich. In sehr konservativ geprägten Gegenden mit starker Bindung an die kirchlichen Zeremonien, wird man es da vermutlich etwas schwerer haben, von den üblichen Chorälen abzuweichen, aber grundsätzlich geht nahezu alles.

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In erster Linie ist die Trauerfeier ja ein Fest der betroffenen Familie, wenn auch ein trauriges. Und so wie man bei anderen Familienfesten die Musikauswahl treffen kann, so kann man das auch bei einer Trauerfeier tun.
Meine Oma sagte immer: „Der eine trinkt gern Kaffee, der andere lieber Tee“ und mein Opa: „Watt dem einen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.“

So wird eine Familie vielleicht eher auf Tenorgesang und klassische Musik setzen und eine andere Familie auf Hardrock.
In der Regel entspricht die Musikauswahl auch dem Geschmack der gesamten Gruppe oder wenigstens des überwiegenden Teils der Gruppe. Man darf ja nicht vergessen, daß sich eine Trauergesellschaft aus der engsten Familie einerseits und weniger stark verbundenen Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen andererseits zusammensetzt. Außerdem kommen auch oft Leute von weither angereist, die mit dem normalen Alltagsleben bzw. dem Freizeitleben des Verstorbenen nicht verbunden waren.
So kann es dann beispielsweise sein, daß alle aus dem Ort stammenden Anwesenden das Abspielen von „Heavy Metal“ für gut halten, während die Angereisten das als musikalische Zumutung empfinden.

Ein guter Bestatter wird auch bei der Auswahl der Musikstücke beraten können und die ärgsten Stolperfallen vermeiden helfen.
Nicht alle Musikstücke hören sich über die oft schwachbrüstigen Lautsprecher in der Trauerhalle gut an, manche Stücke sind einfach zu lang und andere passen vielleicht auch mal vom Text her nicht.

Grundsätzlich also kann man fast jede Musik spielen lassen, solange sie nicht die öffentliche Ordnung stört, gegen geltendes Recht verstößt oder den guten Geschmack verletzt.
Die öffentliche Ordnung könnte eventuell durch Ballermann-Party-Musik („Zeigt her Eure Titten“) gestört werden oder wenn das Abspielen der Musik zu laut erfolgt. Gegen geltendes Recht würden faschistische Kampflieder aus der rechten Szene oder bestimmte Musik aus der Zeit des Nationalsozialismus (evtl. Horst-Wessel-Lied) verstoßen und der gute Geschmack würde dann verletzt, wenn die meisten Anwesenden und evtl. andere Friedhofsbesucher die Musikauswahl als ungehörig empfinden.

Wir hatten allerdings schon Trauerfeiern, auf denen die „Biene Maja“ von Karel Gott oder „Weiß Du, wieviel Sternlein stehen?“ gespielt wurden. Es kommt immer auch auf die Erklärung dazu und die Umstände an.

Eine Trauerfeier ist aber nicht der richtige Ort, um mit anderen Familienangehörigen durch die Auswahl der Musikstücke abzurechnen und andere zu provozieren.

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(©si)