Frag doch den Undertaker

Baum zu gross, Pflegeverweigerer

wir haben ein Schreiben von der Verwaltung des Friedhofs bekommen. Darin fordern die uns doch tatsächlich auf, dass wir die Bepflanzung auf dem Reihengrab von meinem Vater abschneiden. Die würde die Höhe des Grabsteins überschreiten und das ist nicht erlaubt dort.
wir sind der Meinung dass wir da nicht zuständig sind denn der Lebenbaum ist schließlich von uns gepflanzt worden als er 20 Zentimeter groß war und seit dem ist er selbst ständig gewachsen. Ich finde das ist Natur und das geht nicht. Die können uns doch nicht haftbar machen weil ein Baum groß gewachsen ist.
Wie können wir die drankriegen?

Sag denen, die sollen sich bei Gott beschweren.

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In der Tat gibt es auf fast allen Friedhöfen solche oder ähnliche Bestimmungen. Mal ist das Ablegen von Kunstblumen verboten, mal dürfen die Pflanzen das Grab seitlich nicht überragen, mal ist auch die Wuchshöhe vorgeschrieben.

Solche Bestimmungen stehen in der Friedhofsordnung oder -satzung des jeweiligen Friedhofs oder der jeweiligen Kommune. Es hat nur wenig Zweck dagegen angehen zu wollen, da die Bestimmungen, auch wenn sie manchmal dem Laien nicht einsichtig sind, oft aus wichtigen Gründen erlassen worden sind.
Ein Aspekt der immer auch eine Rolle spielt, ist da einheitliche, gepflegte Bild des Gräberfeldes.

Kommen die Angehörigen, bzw. in diesem Fall die Grabnutzungsberechtigten, der Aufforderung zur Beseitigung der Störung nicht nach, kann es sogar soweit kommen, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit das Grab zwangsweise in den vorgeschriebenen Zustand gebracht wird. Bei hartnäckigen Pflegeverweigerern kann das Grab auch entschädigungslos abgeräumt und mit Gras eingesät werden.

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