Folgende Situation und Frage:
Vorab: Bestattungskosten sind beglichen! Die Rechnung würde durch 2 Geschwister bezahlt.
Meine Mutter ist vor 7 Jahren gestorben. Wir sind 5 leibliche Geschwister mütterlicher Seite (aber verschiedene Väter). Mein jüngerer Bruder hat den Vertrag mit Bestattungsunternehmer gemacht.
Meine Frage lautet: Müßten alle Geschwister zahlen, auch wenn die Mutter (Oma) meiner Mutter noch lebt? Würde sie auch zahlen müssen?
Bitte um Ihre Antwort!Mit freundlichen Grüssen
K.
P.S. Bin aus Bayern
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber aus dem Bayerischen Landesbestattungsgesetz ergibt sich folgende Reihenfolge der Bestattungspflichtigen:
a) der Ehegatte,
b) die Kinder,
c) die Eltern; bei Annahme Volljähriger (§ 1767 BGB) der Annehmende vor den Eltern,
d) die Großeltern,
e) die Enkelkinder,
f) die Geschwister,
g) die Kinder der Geschwister des Verstorbenen und
h) die Verschwägerten ersten Grades,
Die Tatsache, daß es sich um unterschiedliche Väter handelt, spielt hier keine Rolle, da die Verstorbene die Mutter aller 5 Kinder ist.
Wenn die Verstorbene noch verheiratet war, mußte der Ehegatte für die Kosten eintreten.
Gibt es keinen Ehegatten, so sind die Kinder an der Reihe.
Nur wenn kein einziges Kind mehr vorhanden ist, kämen die Eltern d. Verstorbenen in Frage.
Die Oma muß also in diesem Fall nicht zahlen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, nicht mit der Bestattungspflicht vermischen!
Letztlich heißt das: wer erbt von dem kann der Auftraggeber der Bestattung die Kosten bis zu einer angemessenen („standesgemäßen“) Höhe einfordern.
– Angaben ohne Gewähr, bin auch kein Jurist –