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Beamtendeutsch

„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“ (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Hier gibt es sowas nachzulesen.

gefunden von Petra-Maria

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. November 2009 | Revision: 17. August 2012

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14 Jahre zuvor

Wenn du DAS schon irre findest, dann schnapp dir mal die sog. VOL und VOB und lies dadrin.

Isch schwöre: Spannendste Lektüre und ein Dokument menschlicher Dummheit. *g*

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Da hab ich auch noch einen: Ich war in der Lehre, wir haben Schutt aus einem Dachgeschoss (darunter 2 Vollgeschosse) aus dem Fenster in einen Container geworfen. Bauherr war eine Gemeinde. Am späten Vormittag kam ein Typ von der Gemeinde zur Kontrolle. Nach der Mittagspause hing ein Zettel am Treppengeländer: „Der Materialtransport im freien Fall ist sofort einzustellen.“

Herrliches Beamtendeutsch, und heute immer noch für einen Lacher gut.

Marc
14 Jahre zuvor

Der (wie es scheint) komplette Text zum Wertsack/Wertbeutel haut einen erst mal richtig um. Einfach nur köstlich!

„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack als Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht als Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Wertbeutel statt im Wertsack, in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel und ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Verwechslungen sind im Übrigen ausgeschlossen, weil jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack ist, sondern ein Wertsackpaket.“

Gruß
Marc

14 Jahre zuvor

das mit dem Wertsack halte ich für eine Urban Legend. 😉

Aber eine schöne *g*

Ramses
14 Jahre zuvor

Hier mal ein schönes Beispiel für Juristen- Deutsch, nahezu so schlimm wie Beamten- Deutsch, aber irgendwie „poetischer“.^^ Seit mindestens 130 Jahren stehen deutsceh Gerichte für eine solche „Qualität“.^^

Definition für „Eisenbahn“

Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.

14 Jahre zuvor

Tante Jay, den Text mit dem Wertsack habe ich bereits 1978 in der Mitglieder-Zeitschrift der deutschen Postgewerkschaft gelesen. Da ich selbst nicht im Postdienst war und daher kein Original einer entsprechenden Dienstvorschrift gesehen habe, kann ich nicht bestätigen, ob es sich tatsächlich um eine Glosse gehandelt hat.

Ramses
14 Jahre zuvor

Die Sache mit dem Wertsack/ Beutel war wirklich eine recht lange Zeit als Merkblatt für Postbedienste an den Dienstvorschriften angehängt… Und da will noch einer sagen, der deutsche Beamte kennt keinen Humor.^^

14 Jahre zuvor

Ein aktuelles Beispiel für die Regelwut der Deutschen aus dem BGB:
§ 961
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962
Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 963
Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

auch aus dem BGB; seit 1998 erst gestrichen:
§1300
Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.

Ramses
14 Jahre zuvor

Naja, Regelwut ist das eher weniger… es sind nur Gesetze aus den Anfängen des BGB, die auf uns etwas antiquiert wirken, die aber durchaus noch ihre Existensberechtigung haben. Oder wüsste der „gesunde“ Menschenverstand ad hoc, wie mit Bienenschwärmen umzugehen ist.^^

nogger
14 Jahre zuvor

Hallo,
der Text mit den Wertbeuteln und Wertsäcken stammt von Azubis, die sich über die Regelungswut in den Vorschriften lustig gemacht haben
@Akkal: das BGB ist über 100 Jahre alt – von „aktuellem Beispiel“ kann wohl kaum die Rede sein. Und der 1300 hatte seinerzeit durchaus seine Berechtigung (man sollte Gesetze auch aus der Zeit heraus, in der sie geschaffen wurden, einmal betrachten).
und: 90% der dort aufgeführten Definitionen sind entstanden, weil immer wieder Leute meinen: „Das steht doch nirgendwo“.
Somit müssen auch selbstverständliche Dinge geregelt werden und sei es nur, dass „Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand“ ist.

Gruß
Nogger

14 Jahre zuvor

HEY, Finger weg von meinen herrenlosen Bienenschwärmen, die hab ich im BGB-Unterricht GELIEBT.
Endlich mal Spaß im Zivilrecht *g*

btw. mein Vermieter ist Imker… *g*

Akkal
14 Jahre zuvor

@10 Da die Paragraphen heute noch ihre Gültigkeit haben, kann man hier doch von einer gewissen Aktualität sprechen 🙂
Ungeachtet dessen von wann ein Paragraph (hier: 1300) stammt, ist doch das Interessante daran das späte Datum der Aufhebung.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Boah, ich bin da vielleicht etwas empfindlich, aber wenn mir einer anhand der Bienenschwarm-Paragraphen zeigen will, dass das deutsche Recht Scheiße ist … da werde ich unleidlich. An sich mag ich solche Zitatesammlungen. Leider bedienen sie meist nur Vorurteile. Dabei wäre es durchaus sinnvoll, dabei en passant etwas Aufklärung zu betreiben. Wo kommen die Zitate GENAU her und was haben sich die Autoren dabei gedacht? Sind die Beispiele vielleicht schon veraltet? Bäh, da könnte man ja was Brauchbares draus lernen! Störe meine Vorurteile nicht mit einer differenzierten Wahrnehmung! Zitate aus dem Kontext zu reißen und damit einen falschen Eindruck zu erwecken halte ich bestenfalls für ungenau, schlimmstenfalls für böswillig. ———- Beispiel aus der verlinkten Zitatesammlung: „Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“ Hier geht es vermutlich darum, wer als „Störer“ den Hundehaufen beseitigen muss. Ich stelle mir nun grinsend all‘ jene Grundstückbesitzer vor, die gegen ihren Willen Eigentum an… Weiterlesen »

Sebastian.
14 Jahre zuvor

PS: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser … wenn ein Grenzzeichen verrückt … geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“ – § 919 Absatz 1 BGB

(… Früher oder später hätte das eh einer ausgegraben, also nehme ich dem lieber gleich den Wind aus den Segeln …)

Franzi
14 Jahre zuvor

Nochwas zum Thema Dienstreisen:

Stirbt ein Beamter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.

(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz, steht so oder ähnlich auch meistens in den Reisekostenbestimmungen des Öffentlichen Dienstes)

Matze65
14 Jahre zuvor

Das mit den Dienstreisen steht auch in der Zitatensammlung…

Die Nummer mit den Bienchen hatten wir kürzlich auf dem Nachbargrundstück. Ein recht großer Bienschwarm ließ sich mit ordentlichem Getöse in einem Busch nieder, ohne von einem keuchenden Imker verfolgt worden zu sein. Die herbeigerufene Feuerwehr holte wiederum einen Imker herbei, der den Tierchen ein neues Domizil mitbrachte, in das sie im Lauf der nächsten paar Stunden einzogen. Den gefüllten Bienenstock hat der Imker dann abgeholt und sich über den Zuwachs gefreut.

Ohne rechtliche Regelung wäre es schon schwierig gewesen – wem gehören die Bienen? Dem Nachbarn, dem vorherigen Besitzer, der Feuerwehr, dem helfenden Imker, niemendem? Wer muss sich um sie kümmern? Wer haftet für erzeugte Schäden? Nach dem BGB ist die Chose einfach…
Da gibt’s weit kuriosere Gesetze…

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Mit dem Wertsackbeutelsack geklammerpudert?
Lechthaler

Lutz
14 Jahre zuvor

Aus meiner Bundeswehrzeit sind mir aus den Dienstvorschriften in bleibender Erinnerung geblieben:

„Bei zunehmender Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen“

„Wenn dem Soldaten das Wasser bis zum Hals steht, hat er selbsttätig mit Schwimmbewegungen zu beginnen.“

DerBjoern
14 Jahre zuvor

@18 Lol…ich kenn die auch noch…genau wie:

– ab einem wasserstand von 1.20 m beginnt der soldat selbständig mit schwimmbewegungen. die grußpflicht entfällt hierbei.
– am ende des baumes hört der soldat selbstständig mit den kletterbewegungen auf…
– beim erreichen des gipfels sind die gehbewegungen selbständig einzustellen
– berge und hügel unterscheiden sich von ihrer umgebung vorrangig durch ihre höhe
– bei eintretender Dämmerung ist mit zunehmender dunkelheit zu rechnen

Gruß an alle

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Wenn man Rechtsverhältnisse eindeutig schriftlich festhalten will, kommt halt manchmal schräges Deutsch dabei raus. Es ist aber notwendig, solche Dinge möglichst genau festzuhalten, denn „Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit – beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (soll Albert Einstein gesagt haben) Und egal wie schräg ein Gesetz heute klingen mag, es war offenbar einmal notwendig, die Dinge so zu regeln, wie sie im Gesetz geregelt wurden. Dass Gesetze von Zeit zu Zeit entrümpelt werden müssten, so wie man Kleiderschränke ausmistet, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

14 Jahre zuvor

Gut zu wissen!

14 Jahre zuvor

Ich hätte da – passend zu diesem Blog hier – noch eine Friedhofsordnung von anno dazumal: [i]Mehrere zur Kenntnis des Landeskonsistoriums gekommene Vorfälle über demonstratives, mit der Ruhe und Heiligkeit christlicher Gottesäcker nicht zu vereinbarendes Verhalten von Leichenbegleitungen bei Beerdigungen geben dem Landeskonsistorium Veranlassung, nicht allein die Verordnung, die Beerdigung der Dissidenten betr., vom 8. Juli 1878 (KonsBl. S.56) in wiederholte Erinnerung zu bringen, sondern auch die am Schlusse derselben befindliche Erstreckung der darin enthaltenen Bestimmungen auf Beerdigungen von Gliedern der evangelisch-lutherischen Kirche auf sämtliche Beerdigungen innerhalb der evangelisch-lutherischen Gottesäcker ohne Unterschied der Konfession oder Religion, welcher die zu Beerdigenden angehören, und zwar dergestalt auszudehnen, dass bei solchen allenthalben die Veranstaltung von Leichenkondukten, welche nicht sowohl eine Kundgebung der persönlichen Liebe und Achtung für den Verstorbenen, als die Demonstration einer der Kirche, sowie der staatlichen Ordnung feindlichen Gesinnung bezwecken, das dieser Absicht entsprechende Führen und Tragen von Fahnen und Abzeichen bei Leichenbestattungen, das Reden am Grabe ohne Zustimmung des Ortsgeistlichen, das unbefugte, mit dem Ernst der Handlung sowie der Würde des Ortes nicht im Einklang… Weiterlesen »

MacKaber
14 Jahre zuvor

Dem Beispiel des Beitrags möchte ich einen vorsichtigen Einwand entgegensetzen. Es mag aus älterer Zeit stammen. Heutzutage gibt es mehr Möglichkeiten.

@Sebastian: Dein Beispiel mit dem irre gewordenen Grenzzeichen hat mir am Besten gefallen. Schicken wir’s in Therapie.

14 Jahre zuvor

Wer den Text über die Eigentumsrechte an Bienenschwärmen kurios findet, sollte vielleicht mal herausfinden zu welchen Preisen Bienenvölker gehandelt werden. Dann wirkt es mehr wie eine notwendige Regelung.

Erdmöbeltischler
14 Jahre zuvor

Jetzt fühle ich mich doch etwas dazu berufen, das Ansehen und den Geisteszustand des Grenzzeichens zu verteidigen. Auch wenn sie manchmal schwer aufzufinden sind, bin ich aus beruflichen Gründen Grenzzeichen wohlgewogen.

Möge mir doch mal jemand eine bessere Formulierung (kurz, passend, eindeutig) für das verrückte – in seiner Lage veränderte – Grenzzeichen nennen.

Ich möchte niemandem das Schmunzeln über angestaubte Formulierungen in älteren Gesetzen wie dem BGB verderben, ich hielte es aber auch für fragwürdig, wenn alle möglichen Gesetze ständig dem sich änderndem Sprachgebrauch angepasst würden. Soetwas würde nur die Verlage und Druckereien freuen, alle anderen würden sich über steigende Anschaffungskosten der Gesetzestexte ärgern bzw. würden vor lauter sprachlichen Überarbeitungen nicht mehr zu denn wichtigeren inhaltlichen Überarbeitungen der Gesetze kommen.

Wichtiger ist es doch, dass die Richter nah genug am Leben sind, um diese Gesetze dem heutigen Zeitgeist entsprechend in ihren Urteilen umzusetzen.

PS: Ein Beispiel (von realitätsfernen Richtern) für Blogleser mit einem gewissem Verständnis für Messungen, Genauigkeiten und Toleranzen: [url]http://www.mplusm.at/ifg/download/Twaroch-05.pdf[/url] – Seite 5, Absätze 4 bis 6.

14 Jahre zuvor

Außerdem kann man die Texte von Gesetzen nicht einfach so entstauben. Da braucht es jeweils Beschlüsse der jeweiligen Parlamente dazu. Die kämen dann wohl zu nichts anderem mehr.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

@ 26 Oberclown: da würde es sich anbieten, derartige Reformen von einer Expertengruppe erarbeiten zu lassen, das als Vorlage zu erstellen und dann vom Parlament summarisch beschließen lassen – kein so ungewöhnlicher parlamentarischer Vorgang. Natürlich kann sich der Bundestag nicht mit jeder einzelnen Vorschrift des BGB befassen, dann kämen die in der Tat zu nix anderem mehr.

14 Jahre zuvor

Natürlich bräuchte es weniger Zeit, wenn man das so machen würde, aber es ging nicht nur um das BGB, sondern um „alle möglichen Gesetze“ und davon gibt es viele und noch dazu Ausführungsvorschriften. Das wäre auch in diesem Verfahren sehr aufwändig.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Ah, Jura. Ich hab‘ Spaß. Dann spiele ich mal den Advocatus Diaboli zum Kommentar von Erdmöbeltischler (25) und Oberclown (26ff.):

(1) : … bessere Formulierung (kurz, passend, eindeutig) für das verrückte – in seiner Lage veränderte – Grenzzeichen nennen …

Einfachster Weg: „verrückt … geworden“ durch „verrückt … worden“ ersetzen (= Zwei Buchstaben streichen)

Eleganterer Weg: „… wenn ein Grenzzeichen versetzt … worden ist…“; alternativ: „… wenn ein Grenzzeichen verschoben … worden ist …“ (= Synonym für das Verb einsetzen + Zwei Buchstaben streichen)

(2) … ein Beispiel (von realitätsfernen Richtern) für Blogleser mit einem gewissem Verständnis für Messungen, Genauigkeiten und Toleranzen …

Wir waren ursprünglich bei lustigen Formulierungen, ich glaub‘ das Fass lassen wir besser zu. Ich werfe nur einige verschiedene Denkanstöße in den Raum: Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum, unbestimmte Rechtsbegriffe, Gewaltenteilung.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

(3) Gesetze ausmisten / sprachlich aktualisieren …. fragwürdig, wenn alle möglichen Gesetze ständig dem sich änderndem Sprachgebrauch angepasst würden … Was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anbelangt: Naja, dass wurde 2002 fundamental überarbeitet, da hätte man solche Kleinigkeiten durchaus en passant machen können. … So etwas würde nur die Verlage und Druckereien freuen, alle anderen würden sich über steigende Anschaffungskosten der Gesetzestexte ärgern … HeHe, die großen Kommentare kommen wegen der ständigen Gesetzesänderungen (und aus Absatzgründen) sowieso jährlich raus und diverse Loseblattsammlungen werden grob gesagt im Quartalsrhythmus für teilweise für ein Schweinegeld erneuert. Etwaige sprachliche Anpassungen würden dabei wohl allenfalls vernachlässigbaren Mehraufwand verursachen. … bzw. würden vor lauter sprachlichen Überarbeitungen nicht mehr zu denn wichtigeren inhaltlichen Überarbeitungen der Gesetze kommen … Mhmm, im Kern guter Gedanke, aber etwas zu stark verallgemeinert. Es gibt Bestrebungen, Gesetze in diverser Hinsicht zu „entschlacken“ (Details würden hier den Rahmen sprengen). Als Beispiel möchte ich auf ein „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz Vom 23. November 2007“ (BGBl I 2007, Seite 2614 bis 2630)… Weiterlesen »

Klaus
14 Jahre zuvor

Mal davon abgesehen, das man über viele Formulierungen in Gesetzen und Vorschriften lachen kann, bin ich eigentlich ganz froh wie es hier ist.

Klar, auf dem ersten Blick ist es überall viel einfacher und ungeregelter, aber als Touri bekommt man von Gesetzen und Vorschriften im Urlaubsland ja auch nichts mit.

Habe mal im Ausland meinen Paß verloren.
Die Botschaft hat mir sofort einen neuen ausgestellt, kein Problem, aber dann war ich zwei Tage mit einem einheimischen Taxifahrer beschäftigt, um ertsens zu beweisen, dass ich eingereist bin und zweitens ein Ausreisevisum zu bekommen.

Die normale Polizei war noch am einfachsten, aber ich war dann auch in Kasernen, Ministerien, keine Ahnung.

Versucht mal in Portugal ein Geschäft aufzumachen, oder eine Steuererklärung zu machen, danach weiß man, wie schön es in Deutschland ist.




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