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Behörden-Wirrwarr, Frau bleibt unbeerdigt

Unglaubliches Zuständigkeits-Hickhack in Hamburg!

Damit überhaupt zu verstehen ist, um was es geht, muß ich zunächst mal wieder ein Loblied auf die gute alte Bestattungsvorsorge singen. Zu Lebzeiten legt man fest, wie und wo man bestattet werden möchte und wie die Kosten dafür aufgebracht werden. Es ist durchaus möglich, eine dritte Person -etwa die erben– mit der Bezahlung zu betrauen und es kommt auch durchaus nicht selten vor, daß Kinder oder Enkel mit zum Vorsorgegespräch kommen, damit das alles geklärt wird.

So eine Vorsorge ist aber umso wichtiger, wenn man keine Hinterbliebenen hat, dann gibt es nämlich keine bestattungspflichtigen Angehörigen und der eventuelle Erbe müsste sich um die Bestattung kümmern.

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Das ist auch der Hintergrund für das Theater um die vor mehr als sechs Wochen und noch immer nicht bestattete Gertrud Peemöller.

Die Frau aus Ahrensburg stand zu Lebzeiten unter Betreuung, eine Betreuerin kümmerte sich um geschäftliche und behördliche Dinge. Zu diesem Zweck hat sie u.a. auch das Stammbuch, also ein Buch in dem die wichtigsten Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunden etc.) enthalten sind.

Als Frau Peemöller starb wurde sie in den Kühlraum des Öjendorfer Friedhofs gebracht und dann -das ist das Unglaubliche- dort vergessen.

Erst Recherchen der Stomarn-Ausgabe des Hamburger Abendblattes brachten diesen Skandal ans Licht der Öffentlichkeit, offenbar fühlte sich niemand für die Verstorbene zuständig.

Die Frau war in einem Krankenhaus in Hamburg-Wandsbek verstorben und dann „in einem Wirrwarr von Zuständigkeiten verschwunden“.
Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache, angetrieben vom durch die Zeitung verursachten öffentlichen Interesse.

Heute wird ein beauftragter Hamburger Bestattungsunternehmer beim Standesamt eine Abschrift von Frau Peemöllers Heiratsurkunde abholen. An dieser hatte es nämlich bisher gemangelt.
Ohne Heiratsurkunde kann keine Sterbeurkunde ausgestellt werden und ohne Sterbeurkunde kann das bei Gericht hinterlegte Testament nicht eröffnet werden und ohne dieses weiß man nicht, wer der Erbe der Frau Peemöller ist und wer somit die Bestattung regeln muß.

Die Betreuerin wäscht ihre Hände in Unschuld, sie verweist -und das zu Recht- darauf, daß die Betreuung mit dem Tode endet. Im Grunde hat sie also mit der Sache nichts mehr zu tun.

„Wir haben nach dem Tod keine Befugnisse mehr“, sagt die Betreuerin der verstorbenen Ahrensburgerin. Und das Standesamt in Wandsbek habe sich bei ihr nicht gemeldet. „Ich wäre jederzeit für eine Zusammenarbeit bereit gewesen“, sagt die Betreuerin.

Doch die Friedhöfe Hamburg sehen das anders. Nachdem sie durch die Zeitungsberichterstattung aufgeschreckt worden waren, hatten sie sich an die Betreuerin gewandt und um Herausgabe der wichtigen Unterlagen gebeten:

„(Vom Amtsgericht) haben wir erfahren, dass Unterlagen fehlen und die Betreuerin angerufen. Leider ohne Erfolg. Sie wollte das Familienbuch nicht herausgeben“, sagt der Pressesprecher der Friedhöfe Hamburg, Lutz Rehkopf.“

Die Betreuerin soll erklärt haben:

„Ich kann mir anvertraute persönliche Dokumente nach einem Anruf vom Friedhof nicht einfach weitergeben.“

Diese Betreuerin hält sich sicherlich an die Buchstaben des Gesetzes, ich kenne aber aus eigener Erfahrung auch Betreuer, die -trotz fehlenden öffentlichen Auftrags- sich wenigstens aus Anstand noch um den Fortgang der Dinge kümmern. Es hätte ja durchaus nicht viel Mühe gemacht und wäre gewiss auch für Betreuer nicht verboten gewesen, wenn die Betreuerin den einen oder anderen Anruf getätigt hätte und im Auge behalten hätte, wie es weitergeht.

Wann und wie es weitergeht, das steht noch in den Sternen, aber wenigstens scheint jetzt Bewegung in die Sache gekommen zu sein.

Quelle und Zitate hier

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

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(©si)