Bestatter geben keine Kostenvoranschläge heraus. Sie übergeben den Kunden nur Kostenaufstellungen nach einem ersten Beratungsgespräch.
Zu diesem Zeitpunkt stehen viele Unwägbarkeiten im Raum, deren Ausmaß und Kosten sich erst im weiteren Verlauf ergeben werden. Schon allein deshalb wird kein Bestatter einen Kostenvoranschlag erstellen.
Und selbst wenn:
Das wissen nämlich viele nicht, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Verbraucher glauben oft, dass sie sich auf Kostenvoranschläge verlassen können. Wer aber schon einmal mit Handwerkern zu tun hatte, der weiß, dass das Utopie ist.
Bei sehr überschaubaren, einfachen Arbeiten, deren Umfang und Schwierigkeit sich von Auftragsvergabe bis zur Rechnungsstellung nicht geändert haben, billigen Gerichte später oft nur einen kleinen Rahmen zu. Gerade aber bei umfangreicheren Dienstvergaben und Warenkäufen, wie der Organisation einer großen Familienfeierlichkeit, sind Unterschiede in weit größerem Umfang möglich und müssen auch toleriert werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit,
- sich jederzeit tagesaktuell über die bis dato entstandenen Kosten informieren zu lassen;
- er kann einen Höchstpreis festlegen;
- er kann einen Festpreis vereinbaren;
- er kann vieles tun, um die Kostenkontrolle in den Händen zu behalten.
Das ist umso ratsamer, je weniger der Kunde von der Materie versteht. Und kann er das aus Gründen der Trauer nicht selbst erledigen, muss er tunlichst eine dritte, nicht von Trauer übermannte Person beauftragen, für ihn aufzupassen. Der Bestatter kann jedenfalls zum Zeitpunkt der ersten Kostenübersicht nur das aufschreiben, was er auch schon „sehen“ kann, nicht das, was sich im Laufe des Auftrags -aus welchen Gründen auch immer- noch ergibt.
Auf keinen Fall sollte man aber ohne irgendeine schriftliche Kostenaufstellung aus dem Beratungsgespräch beim Bestatter herausgehen. Wie will man sonst später darlegen, was vereinbart worden ist?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Bestatter, Kostenvoranschlag
„Bestatter geben keine Kostenvoranschläge heraus. Sie übergeben den Kunden nur Kostenaufstellungen nach einem ersten Beratungsgespräch.“
Das stimmt schlichtweg nicht. Zwar ist es richtig, dass ein verbindliches Angebot einer vorangehenden Beratung bedarf, aber es gibt durchaus Bestatter, die unumwunden über die zu erwartenden Kosten informieren und dabei auch „Eventualpositionen“ nicht ausser Acht lassen.
Ein Beispiel hier: https://www.ottoberg.de/leistungen/kosten-einer-bestattung-bestattungskosten.html
Oder hier: https://www.hahn-bestattungen.de/bestattungskosten/kosten-feuerbestattung
Also stimmt es doch, was ich schreibe.
Es geht nicht darum, ob Bestatter auch möglichst exakte Kostenaufstellungen so früh wie möglich herausgeben (das erwarte ich sogar), sondern darum, dass Kostenvoranschläge per se unverbindlich sind.
Mir ist jedenfalls so gut wie noch kein „Kostenvoranschlag“ bei Bestattern untergekommen. Es gibt fast nur „Beratungsprotokolle“, „Kostenaufstellung“ usw.
Ich rede auch nicht den Kostenverschleierern das Wort. Nur, wenn die Angehörigen mit anfangs vagen Vorstellungen zum Bestatter kommen und dann noch Orgel, Tanz und Trallala nachträglich dazubestellen, dann kann der Bestatter das zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Kostenaufstellung einfach noch nicht wissen.
So ist das zu verstehen und so habe ich das auch aufgeschrieben 🙂
Ansonsten: Lange nichts gehört, und schöne Grüße nach Berlin!
Naja… So ganz unverbindlich ist ein Kostenvoranschlag auch wieder nicht.
Ich habe hier gerade einen Rechtsstreit, weil ohne Vorabinformation und ohne ausreichende Begründung (so unsere Partei) die Arbeitsaufwände um 130% gestiegen sein sollen. Laut diversen Gerichtsurteilen sind ohne weiteres zB nur 20% durchzuwinken, alles darüber muss sehr genau dokumentiert, begründet und am besten auch vom Auftraggeber gegengezeichnet sein. Anders gesagt- die Zahlen haben zweifelsohne Spiel, aber sie müssen als Entscheidungs- und grobe Kalkulationsgrundlage nutzbar sein.
Ja , richtig. Deshalb sind Kostenvoranschläge eben unverbindlich.
Unverbindlich bedeutet ja nicht, dass sie frei von jeder Bedeutung sind.
Ich kenne viele Fälle, in denen die Angehörigen beim ersten Gespräch von einer anonymen Beisetzung sprachen. Als ihnen bewusst gemacht wurde, dass es dann aber kein persönliches Grab geben würde, sind sie auf ein Reihengrab umgeschwenkt.
Anschließend war dann das Theater groß, weil der böse Bestatter 840.- Euro ZUVIEL verlangt haben soll.
Wenn ich zum Autohändler gehe um mir einen Kleinwagen zu kaufen und mich der Verkäufer überzeugt, dass eine Sportwagen besser zu mir passt, erwarte ich doch auch nicht, dass der Sportwagen soviel kostet, wie der Kleinwagen, oder? Das Prinzip, dass MEHR Gegeneistung auch eine höhere Rechnung bedeutet sollte man in einer Marktwirtschaft halt verstanden haben…