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Belehrung mal anders

JA, ich weiß, daß es nötig ist, meine Adreßdaten zu speichern, um mir etwas zuzuschicken. Da der Gesetzgeber verlangt, daß ich dies bestätige, sage ich Ihnen hiermit: Ich weiß, daß Sie meine Adresse in einem Computer speichern, um meine Adresse auszudrucken. Ich erkläre also aus freien Stücken, daß ich ausdrücklich damit einverstanden bin, daß Sie meinen Wissensdurst stillen, indem Sie mit mir kommunizieren. Denn ohne Adresse kann man schlecht etwas mit der Post zusenden. Und ohne Telefonnummer kann man schlecht anrufen. Die Angabe von Adresse, Telefon, Fax, Mobilfunk und E-Post hilft Ihnen und den von Ihnen beauftragten Firmen, den Kontakt mit mir zu halten. Das weiß ich dank Ihres ausdrücklichen Hinweises. Und das finde ich auch gut so und bestätige das mit meiner Unterschrift.

Aus einer Werbepostkarte vom Tage, in der die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ein mehrwöchiges Probelesen anbietet, das sich nicht automatisch verlängert.

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Achtung, Gesinnungsdisclaimer: Ich kenne diese Zeitung nicht und bewerbe sie nicht, mache mir weder deren Gedankengut zu Eigen noch glaube ich, daß die „Bild“ die Wahrheit schreibt, daß der „Stern“ die Hitlertagebücher hat und daß der „Spiegel“ nicht die Bildzeitung für Zahnärzte ist.

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(©si)