Frag doch den Undertaker

Bestatter richtet Verstorbene nicht her

Meine Mutter ist jüngst verstorben. Beim Bestatter holte ich mir ein Angebot einer Bestattung ein die eine Aufbahrung vor der Beisetzung auf dem Friedhof enthielt, unter Voraussetzung das die Fahrer das ok gegeben und meine Mutter für „anschaubar „ gehalten werde.
Dann bekam ich die Info das es auf Grund von Corona keine Möglichkeit einer offenen Aufbahrung gebe und es auch nicht zumutbar wäre den Leichnam meiner Mutter zu zeigen.
Worauf ich aber darauf bestand, meine Mutter verabschieden zu dürfen und ich mich auch nicht besänftigen ließ.

Behalten Sie ihre Mutter in Erinnerung wie sie war*
Der Anblick wird Sie Ihr Leben lang verfolgen*
Sind solche Worte üblich?

Termin zur Abschiedsnahme war nun gestern bestätigt worden mit dem Hinweis ich könne für 15 Min mich verabschieden, Kostenpunkt 230€

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Ich bin froh, dass ich mich verabschieden konnte, das war ein wichtiger Prozess zum trauern für mich!

Allerdings und nun kommen wir zur eigentlichen Frage.
Ist es üblich das den verstorbenen sämtliche Zugänge am Körper verbleiben?
Meine Mutter hatte Zugänge an den Händen, am Arm Elektroden an der Brust, das hat mich schockiert muss ich ganz ehrlich sagen.

Laut Bestattungsinstitut sollte sie schön hergerichtet werden, was ich jedoch sah war anders.

Die Haare standen vom Kopf, der Mund war offen sie hatte keine Zähne im Mund. Das Gesicht war verschmutzt.
Gehört das nicht zum herrichten? Denn immerhin wurde dies mit 230€ berechnet?

Ich habe daher ein ziemlich mulmiges Gefühl und würde gerne wissen ob ich als Tochter das Recht habe, den Sarg vor der eigentlichen Beerdigung noch einmal öffnen zu lassen um zusehen wie meine Mutter im Sarg gebettet ist?

Es ist für die meisten Menschen ein ganz wichtiger Schritt im Trauerprozess, sich vom Verstorbenen verabschieden zu können. Manche können nur so richtig begreifen, was Sache ist.

Es gehört zu den Aufgaben des Bestatters, die Verstorbene sachgerecht herzurichten. Im Allgemeinen wird darunter verstanden, dass der Körper des Verstorbenen gereinigt wird, dass die Frisur in Ordnung gebracht wird und dass die Zahnprothese oder ein anderes füllendes Hilfsmittel eingesetzt wird.
Zugänge und EKG-Klebepunkte sind zu entfernen, Wunden sind zumindest mit Pflaster zu verschließen. Bei Herren gehört auch noch, falls notwendig, eine Rasur dazu. Abschließend sollten Gesicht und Hände gepudert oder geschminkt werden.
Auch das Ankleiden mit einem Totentalar oder der eigenen Kleidung gehört zum Umfang dieser Arbeit.

Hierfür ist ein Betrag von 230,- € durchaus angemessen.

Dann muss das aber auch ordentlich gemacht werden. Die Verstorbene sollte dann friedlich im Sarg liegen und aussehen, als ob sie schlafen würde.

Einige Bestatter können oder wollen diese Arbeit nicht richtig machen und sagen den Angehörigen vorschnell, man könne aus bestimmten Gründen den Leichnam nicht mehr anschauen. Meist werden Formulierungen wie „der Anblick ist nicht zumutbar“ o.ä. gewählt.

Es ist aber so, dass bis auf wenige Ausnahmen, nahezu jeder Verstorbene noch einmal angeschaut werden kann.

Ich würde mich beim Bestatter beschweren und den betreffenden Betrag nicht bezahlen.

Da Sie die Herrin des Verfahrens also die Auftraggeberin sind, können Sie den Sarg bis zur Beisetzung jederzeit öffnen lassen.

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(©si)