Frag doch den Undertaker

Bestatter will die Sterbeurkunde nicht rausrücken

Der Bestatter möchte uns die Sterbeurkunde erst nach Begleichung der Rechnung geben. Ist das Rechtens?
Ihm ist klar, dass wir die Sterbeurkunde brauchen für das Erbe ( von dem wir alles bezahlen müssen) brauchen. Ihm ist das egal. Ist dies so üblich?

Die Tatsache, daß der Bestatter die Sterbeurkunde zurückhält, geht allerdings nicht in Ordnung. Es gehört zu seinen Aufgaben, die Formalitäten zu erledigen und den Angehörigen die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen.
Er verlangt aber nun die Bezahlung seiner Leistungen, obwohl er diese noch nicht voll umfänglich erbracht hat.

Allerdings ist das natürlich auch eines der wenigen Druckmittel, die ein Bestatter hat, um eine möglichst rasche Bezahlung zu erzwingen.
Dennoch halte ich sein Verhalten nicht für korrekt.

Werbung


Das Zurückhalten von Sterbeurkunden ist ein Unsitte, die immer mehr um sich greift.
Der Bestatter hat schlicht und ergreifend kein Recht das zu tun, es sei denn, das ist vorher vertraglich so vereinbart worden.
Ich kenne einen Bestatter, der bei Leute, die aus einem entsprechenden Viertel kommen, wo -sagen wir es mal so- das Arbeiten, Geldverdienen und Rechnungsbezahlen nicht so weit verbreitet ist, Bestattungen überhaupt nur durchführt, wenn 500 Euro anbezahlt werden. Weitere 500 Euro sind nach der Beerdigung fällig. Seine Druckmittel sind: Wenn die ersten 500 Euro nicht kommen, gibt es keine Bestattung, wenn die zweiten nicht kommen, keine Sterbeurkunde.

Das ist allerdings ein Extremfall und wird nur in besonderen Fällen so gehandhabt, und so steht es auch in den Auftragsformularen klipp und klar drin.

Normalerweise ist es aber anders. Der Bestatter schließt mit seinen Kunden einen Vertrag auf Treu und Glauben und auf Basis seiner Geschäftsbedingungen.
Der Kunde darf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestattung erwarten und der Bestatter anschließend die Bezahlung seiner Rechnung.
Erfolgt die Bezahlung der Rechnung nicht, so stehen dem Bestatter alle Wege des Inkassos bis hin zum Mahnverfahren offen.

Sprechen Sie unbedingt mit dem Bestatter und sagen Sie ihm, daß man als Angehöriger ohne die Sterbeurkunde gar nicht an das Geld herankommt, um die Bezahlung möglich zu machen.
Zuallererst muß nämlich das Vermögen des Verstorbenen zur Begleichung seiner Bestattungsrechnung herhalten. Und wie soll man ohne Sterbeurkunde an einen Erbschein oder das Geld kommen?

Ich würde das nochmals deutlich zum Ausdruck bringen und vorsichtig aber nicht zu heftig auf den Putz klopfen.
Etwa nach dem Motto: Urkunde her und Sie haben schnell ihr Geld. Ohne Urkunde können wir gar nichts bezahlen.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)