Der Bestatter möchte uns die Sterbeurkunde erst nach Begleichung der Rechnung geben. Ist das Rechtens?
Ihm ist klar, dass wir die Sterbeurkunde brauchen für das Erbe ( von dem wir alles bezahlen müssen) brauchen. Ihm ist das egal. Ist dies so üblich?
Die Tatsache, daß der Bestatter die Sterbeurkunde zurückhält, geht allerdings nicht in Ordnung. Es gehört zu seinen Aufgaben, die Formalitäten zu erledigen und den Angehörigen die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen.
Er verlangt aber nun die Bezahlung seiner Leistungen, obwohl er diese noch nicht voll umfänglich erbracht hat.
Allerdings ist das natürlich auch eines der wenigen Druckmittel, die ein Bestatter hat, um eine möglichst rasche Bezahlung zu erzwingen.
Dennoch halte ich sein Verhalten nicht für korrekt.
Das Zurückhalten von Sterbeurkunden ist ein Unsitte, die immer mehr um sich greift.
Der Bestatter hat schlicht und ergreifend kein Recht das zu tun, es sei denn, das ist vorher vertraglich so vereinbart worden.
Ich kenne einen Bestatter, der bei Leute, die aus einem entsprechenden Viertel kommen, wo -sagen wir es mal so- das Arbeiten, Geldverdienen und Rechnungsbezahlen nicht so weit verbreitet ist, Bestattungen überhaupt nur durchführt, wenn 500 Euro anbezahlt werden. Weitere 500 Euro sind nach der Beerdigung fällig. Seine Druckmittel sind: Wenn die ersten 500 Euro nicht kommen, gibt es keine Bestattung, wenn die zweiten nicht kommen, keine Sterbeurkunde.
Das ist allerdings ein Extremfall und wird nur in besonderen Fällen so gehandhabt, und so steht es auch in den Auftragsformularen klipp und klar drin.
Normalerweise ist es aber anders. Der Bestatter schließt mit seinen Kunden einen Vertrag auf Treu und Glauben und auf Basis seiner Geschäftsbedingungen.
Der Kunde darf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestattung erwarten und der Bestatter anschließend die Bezahlung seiner Rechnung.
Erfolgt die Bezahlung der Rechnung nicht, so stehen dem Bestatter alle Wege des Inkassos bis hin zum Mahnverfahren offen.
Sprechen Sie unbedingt mit dem Bestatter und sagen Sie ihm, daß man als Angehöriger ohne die Sterbeurkunde gar nicht an das Geld herankommt, um die Bezahlung möglich zu machen.
Zuallererst muß nämlich das Vermögen des Verstorbenen zur Begleichung seiner Bestattungsrechnung herhalten. Und wie soll man ohne Sterbeurkunde an einen Erbschein oder das Geld kommen?
Ich würde das nochmals deutlich zum Ausdruck bringen und vorsichtig aber nicht zu heftig auf den Putz klopfen.
Etwa nach dem Motto: Urkunde her und Sie haben schnell ihr Geld. Ohne Urkunde können wir gar nichts bezahlen.
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Ich habe mir angewöhnt bei Übergabe der Sterbeurkunden eine teilrechnung zu erstellen, so hab ich sofort zumindest meine Auslagen abgedeckt und muss ggf. Nur auf meinen Gewinn verzichten.
Es ist leider so, dass die Zahlungsmoral nicht zum besten steht obwohl ich bisher, bis auf einen Fall, immer Glück hatte.
Ich nehme allerdings zweifelhafte Fälle oder Sozialamt leider nicht an.
@Hans g
sollen dann die nicht solventen Verstorbenen im Keller verfaulen…?
Ömm… ist das nicht üblich, dass man von einer Bank noch vor den ganzen Erbschaftsformalitäten die Beerdigungskosten vom Guthaben des Verstorbenen erstatten lassen kann?
Ich meine: meine macht das. Müssen das nicht alle?
Das wäre vermutlich sogar recht einfach (zumindst bei uns): der Erbe beauftragt das Ganze und der Bestatter geht selber hin und lässt die Bank eine Kopie der Urkunde machen.
Falls das Geld auf Konten u.ä. bereitliegt, wäre eine Kontovollmacht oder ggf. sogar Generalvollmacht „über den Tod hinaus“ vielleicht eine gute Wahl.
In diesem Fall nicht mehr realisierbar, aber so grundsätzlich sicher ein Weg, um das eine oder andere schnell und unkompliziert abwickeln zu können. Das kostet einmal ein wenig, weil das ein Anwalt/Notar mit erledigen muß, aber dann ist man da sicher, daß _sowas_ nicht passieren kann.
Grundsätzlich hast Du Recht, dass eine Kontovollmacht mit dem Passus „über den Tod hinaus“ eine gute Wahl ist und rein rechtlich reicht diese auch aus.
Leider versteifen sich Banken gerne auch darauf, dass diese Vollmacht auf einem Formular der Bank erfolgen muss. Wenn es ein „normales“ Blatt Papier mit Vollmacht und Unterschrift ist, reicht dieses den Banken oft nicht (obwohl das vom BGB her reicht). Wer auf der sicheren Seite sein will, macht die Kontovollmacht auf einem Bankformular (nicht jeder Mensch ist in der Lage, bei der Bank im Fall des Falles auf das BGB zu pochen und auf die Akzeptanz der vorhanden Vollmacht zu insistieren).
P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, alle Angaben beruhen auf meiner Erfahrung und Informationen von juristisch besser gebildeten Personen 😉 .
Von der Wiege bis zur Bahre… mal einen anderen Blick auf Formulare: Das von der Bank vorgehaltene Formular ist von Rechtsexperten aufgesetzt worden und erlaubt auch Laien wie z.B. einfachen Kassierern, eine rechtsgültige Vollmacht auszustellen. Sowohl Kunden als auch Bank sind dann auf der sicheren Seite. Die Verarbeitung intern ist einfacher und im Streitfall ist sie wasserdicht. Zudem hat der Kunde persönlich zu erscheinen und das Ausstellen der Vollmacht höchstselbst unter Vorlage eines vollgültigen Ausweises zu beauftragen. Dann fällt auch keiner auf einen gefälschten Wisch herein, zumal die der Bank vorliegende Unterschriftsprobe nicht selten Jahre alt ist. So manches frei Hand formulierte Schreiben kann von einem gewieften Anwalt ggf. auch umgedeutet werden – oder es fehlen wichtige Angaben zur Ausführung, die auf einem Formular nicht vergessen werden können. Zudem würde es dann von der Bankvollmacht als solchen X verschiedene Varianten geben, was für die einfachen Leute am Tresen wieder zu kompliziert zum ausführen wird, denn jedes Mal müsste der Auftrag des Bevollmächtigten mit seiner Vollmacht rechtssicher verglichen werden. Nicht vergessen, lieber Kunde: du musst das… Weiterlesen »
Sterbeurkunden gibt es für Angehörige jederzeit in beliebiger Anzahl gegen Gebühr beim Standesamt sofort zum Mitnehmen!
Dann kann der Bestatter das Klo mit seinen Exemplaren tapezieren!
Das mit der schlechten Zahlungsmoral stimmt, mein alter Arbeitgeber hatte im letzten Jahr fast für Zwanzigtausend Euro offene Rechnungen!! Und das schlimme ist die Leute die Geld haben, sind am wenigsten bereit ihre Rechnungen zu begleichen!!
Liebe Grüße!
Zwei Erfahrungen aus meinem Berufsalltag:
Um an einen Erbschein heranzukommen, benötigt man keine Sterbeurkunde, denn das Standesamt meldet den Sterbefall automatisch an das zuständige Notariat (meist das Notariat am Wohnsitz des Verstorbenen) weiter. Allerdings kann es Wochen bis Monate dauern, bis die Familie einen Erbschein bekommt.
Was @Christians Ex schreibt stimmt meistens: wenn das Konto des Verstorbenen gedeck ist können die Angehörigen – ob sie nun Erbberechtigt sind oder nicht – gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen (Bestatter, Florist, Friedhofsverwaltung, Steinmetz, etc.) und der Sterbeurkunde diese Kosten begleichen.
Diese Aufgabe den Bestattern zuzuschreiben würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten – vor allem, wenn die Hausbank des Verstorbenen nicht vor Ort ist, denn meistens wollen die Banken die Sterbeurkunde im Original sehen.
Das ist alles richtig und deckt sich ja auch mit meinem Artikel.
Zunächst einmal kann die Bestattung aus dem Barvermögen des Verstorbenen beglichen werden. Dazu muß man sich aber legitimieren und die Bestatterrechnung und die Sterbeurkunde vorweisen können.
Dann überweist die Bank den Betrag der Bestatterrechnung direkt an das Beerdigungsinstitut.
Der monatelangen Wartezeit auf die Reaktion des Notariats, wie es solche in beispielsweise Baden-Württemberg gibt, kann man dadurch entgehen, daß man sich z.B, an einen niedergelassenen Notar (ggfs. im Nachbarbundesland) und mit dessen Hilfe oder direkt an das Nachlassgericht wendet.
Einfach nur darauf zu warten, daß die sich schon irgendwann mal melden werden, bedingt immer eine lange Wartezeit.