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Bestatterprozess geht weiter

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Bestatterprozess geht weiter

Der Fall eines Bestattungsunternehmers, der sich wegen Störung der Totenruhe vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten musste, geht ans Bayerische Oberste Landesgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in einem beantragten Strafbefehl vorgeworfen, Verstorbene ohne ausdrückliches Einverständnis von Angehörigen ins Bundesausbildungszentrum Münnerstadt verbracht zu haben. Das Gericht hatte sich der strafrechtlichen Bewertung nicht angeschlossen. Dem Bestatter sei das Totenfürsorgerecht übertragen worden, er habe Angehörige nicht explizit über Details der Versorgung informieren müssen. Das Gericht hatte den Bestatter freigesprochen. Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt. Man wolle das Urteil rechtlich überprüfen lassen, sagte Sprecherin Ursula Haderlein.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de


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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. Juni 2019

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Steven Coolmay
5 Jahre zuvor

Oh man. Der Bestatter tut mir leid. Da versucht doch einer dem zu Schaden. Wären an den Vorwürfen, das die Leichen extra geschädigt wurden um besser üben zu könnenetwas dran, würde doch auch das Institut angeklagt. Wird es aber nicht, also ist das Thema vom Tisch.

Und jetzt geht es um ein ganz normales Arbeitsverfahren aus der Arbeitswelt. Jeder Profi holt sich einen anderen Profi wenn er arbeiten machen muss in denen er kein Profi ist. Oder kennnt das jemand anders? Und wieso sollte jemand jeden Arbeitsschritt im Detail dem Kunden erklären? Die Leute die das wissen wollen fragen bestimmt auch nen Handwerker, wer den genau am Ende den Besen benutzt, weil das ist ja ein wichtiges Detail, was vorher jeder wissen muss.

Stefan K.
5 Jahre zuvor

Nun ich als Angehöriger wäre auch auf 180 wenn der Bestatter, dem ich den Verstorbenen anvertraue, diesen nicht selbst versorgt (in SEINEN Räumen), sondern ihn den Azubis zum Üben bringt ohne mich zu fragen. Wenn es tatsächlich SO war, dann hätte ich mit diesem Mann null Mitleid.
Ganz im Gegenteil. Das soll pietätvoll sein, Leichen ohne Zustimmung der Angehörigen in eine Ausbildungsschule zu bringen? Ich weiß nicht, warum manche Leute dafür noch „Verständnis“ haben.

Mit Einverständnis der Angehörigen wäre das kein Problem, dann wollen sie es ja so.
Aber ohne Zustimmung der Angehörigen ist das schon ziemlich dreist …

Naya
Reply to  Stefan K.
5 Jahre zuvor

Das ist ja gerade die Frage: hat er die Leichen tatsächlich als Übungsmaterial zur Verfügung gestellt? Das wäre ohne Erlaubnis mindestens fragwürdig, auf jeden Fall!
Oder hat er sie nur in einem Betrieb versorgen lassen, in dem auch ausgebildet wird, und wo Azubis zum Zuschauen dabei waren, weil er selber diese thanatologischen Praktiken nicht hätte machen können? Notwendige oder gewünschte Tätigkeiten, die man selber nicht leisten kann, an Experten auszulagern, finde ich jetzt nicht verwerflich, vor allem, weil das in einer Quelle so klang, als wäre das den Angehörigen auch grundsätzlich bekannt gewesen.

Je nach Zeitungsbericht klang es mal eher so, mal so, so daß ich es als Außenstehender sehr schwer finde, darüber ein Urteil zu fällen.

Stefan K.
5 Jahre zuvor

@Naya, die Leichen waren doch keine Unfallopfer oder ähnliches.
Es gehört doch zum „Handwerk“ eines jeden Bestatters, Leichen hygienisch zu versorgen, kleinere Wunden und Körperöffnungen zu verschließen etc. Wenn einer das nicht kann, sollte er auch nicht als Bestatter arbeiten.

Wir haben also folgende (mögliche) Situationen, angenommen ohne Wissen der Angehörigen:
a) Er bringt den Azubis die Leichen zum Üben > total daneben
b) Er bringt die Leichen in den Betrieb, die Azubis schauen zu und irgend einer, der etwas kann, versorgt die Leiche > immer noch grenzwertig
c) Weder a) noch b) treffen zu und der Mann ist absolut unschuldig oder hatte immer die Erlaubnis der Angehörigen.

Das Gericht wird nun in der weiteren Instanz entscheiden, ob a), b) oder c) zutrifft.
Aber wie du sagst, die Berichte sind teilweise in sich widersprüchlich.




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