Frag doch den Undertaker

Bestatterrechnung netto oder brutto?

Darf ein Bestattungsunternehmen einfach mit Nettopreisen werben und hinterher auch eine Nettorechnung erstellen wo dann für uns ganz überraschend noch 19% Mehrwertsteuer draufkommen?
Wir waren in A. beim Bestattungsinstitut K. Um es gleich zu sagen, Frau K. war sehr freundlich und uns eine große Stütze und Hilfe aber die Preise die sie uns nannte und die sie notierte schienen sehr günstig. Ein Angebot oder eine Angebotsbestätigung für den Auftrag haben wir nicht erhalten. Sie musste den ausgefüllten und unterschriebenen Zettel direkt in das Büro geben, damit alles sofort los gehen konnte. Auch die Preise auf den Schildern an den Särgen waren alle nur netto.
Später kam dann die Rechnung und wir schluckte doch ziemlich, weil die nicht wie wir dachten 2730 Euro 3248 Euro war. Das sind über 500 Euro mehr. Ist denn so was erlaubt und bei Bestattern üblich?

Die Preisangabenverordnung sagt dazu:

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). (…) Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

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Mir ist auch nichts anderes bekannt, als daß Kaufleute, die ihre Waren an Endverbraucher abgeben, die Preise inkl. Mehrwertsteuer auszuweisen haben. Die enthaltene Umsatzsteuer wird dann als Summe, evtl. aufgeteilt nach unterschiedlichen Steuersätzen (7% und 19%) separat ausgewiesen, aber nicht mehr dazugerechnet, weil bereits enthalten.

Handwerker haben das aber sehr lange nicht so gemacht, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das nicht früher irgendwann sogar bei Handwerkern so der richtige Weg war. Jedenfalls habe ich selbst noch eine Menge Handwerkerrechnungen aus früheren Jahren, auf denen lustig netto aufgelistet und abgerechnet wurde. Gerade in einem Angebot machen sich ja Nettopreise immer sehr schlank und gut.
Es kommt dann unten noch klein der Hinweis auf die Mehrwertsteuer, den Endverbraucher oft nicht richtig wahrnehmen. Detailliert ausgewiesen wurde die zu erwartende Mehrwertsteuer nicht.

Bei Rechnungen, die ich im Rahmen meiner Besuche in Bestattungshäusern gesehen habe und bei den hunderten mir zur Überprüfung zugesandten Bestatterrechnungen waren immer auch Rechnungen dabei, die sehr einfach aufgebaut waren. Hier merkte man, daß beispielsweise die Oma, die Mutter oder die Frau eines Handwerksmeisters nebenbei das angeschlossene Bestattungsgewerbe betreut. Ein Zettel, abgerissen vom Gesprächsnotizblock, mit Bleistift aufnotierte Nettopreise, keine Aufschlüsselung einzelner Positionen.

Beispiel:

Tischlerei H. Bestattung

Beerdigung mit Sarg auf dem Friedhof B. 1900,-
Blumen 50,-
Zeitung 100,-

darunter ein Strich und die Summe: 2540,-

Ob da die vorwiegend älteren „Rechnungs“empfänger nicht mehr nachrechnen, das einfach für normal halten oder ob man aus Unkenntnis einfach kein Theater machen will? Ich weiß es nicht.

Auch bei großen und modern geführten Bestattungshäusern ist mir gerade in letzter Zeit erst eine sehr detaillierte und ordentliche Rechnung aufgefallen, auf der aber auch alle Preise netto angegeben wurden.
Jede Position war einzeln aufgeführt und die Rechnung somit sehr lang.
Unten wurde dann die Netto-Summe auswiesen, darunter ein Strich, dann die 19% Mehrwertsteuer und ein weiterer Strich und dann „Summe 2 = Rechnungsbetrag, bitte überweisen!“.

Der Inhaber sagte mir, das halte er für den saubersten Weg, da so der Verbraucher sehen könne wie sehr man vom Staat „abgezockt“ werde.

In gewisser Weise kann ich verstehen, daß Handwerker und Kaufleute ihren Kunden zeigen wollen „Seht her, wie günstig wir eigentlich wären, wenn da nicht die lästige Umsatzsteuer wäre!“
Auf der anderen Seite berechnen sie die Umsatzsteuer dann aber doch, wenn auch nur als Summe.

Das bedeutet aber, daß der Endverbraucher, der es gewöhnt ist, daß er das bezahlt, was auf dem Preisschild draufsteht und was ihm als Preis genannt wird, hinterher übervorteilt wird und unangenehm überrascht wird.
Korrekt ist dieses Verhalten also nicht.

Bevor da Mißverständnisse aufkommen: In erster Linie geht es darum, daß der Verbraucher schon am Preisschild und bei den ihm genannten Preisen mit den Endpreisen konfrontiert wird. Der Bestatter oder Handwerker kann nicht mit den günstigen Nettopreisen Kunden anlocken und dann später brutto abrechnen. Wenn der Kunde allerdings stets nur die Brutto-Endpreise genannt bekam, ist gegen eine Rechnung, die Nettopreise auflistet und dann die Umsatzsteuer ordentlich getrennt ausweist, nichts einzuwenden.

Es geht also darum, daß der Bestatter keine Urnen ins Schaufenster stellen kann, die mit 100 Euro ausgezeichnet sind, dann aber mit 119 Euro auf der Rechnung stehen.
Wenn aber von vornherein klar war, daß die Urne 119 Euro kosten wird, kann er natürlich transparent abrechnen und schreiben: „Urne 100 Euro, zzgl. 19% = 19 Euro Mehrwertsteuer = 119 Euro“ usw.

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