Branche/Kommune

Bestatterrechnung nicht bezahlt, wegen Betrugs vor Gericht

Im Emscherblog las ich diese Meldung hier:

Bestatter betrogen: Gerichtsverhandlung geschwänzt

Eigentlich hätte sich der Bochumer auf der Angeklagebank wegen Betruges verantworten sollen, weil er im März vorigen Jahres für die Beerdigung seiner Mutter dem Holzwickeder Bestattungsunternehmen Gößmann einen Auftrag erteilt haben soll, obwohl er wusste, so der Anklagevorwurf, dass er diesen Auftrag im Wert von knapp 1.700 Euro gar nicht bezahlen konnte. Was gegen den Angeklagten spricht: Er ist bereits als Betrüger einschlägig vorbestraft.

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(Zur Verhandlung erschien der Angeklagte nicht, deshalb will die Richterin) den 55-Jährigen sicherheitshalber polizeilich vorführen lassen.

Emscherblog

Solche Meldungen sieht man nur sehr selten. Die wenigsten Bestatter trauen sich, säumige Zahler gerichtlich verfolgen zu lassen.
Die geringste Stufe der gerichtlichen Verfolgung wären ja Mahnbescheid und anschließende Vollstreckung mit dem Risiko, daß der Schuldner Widerspruch einlegt und es zu einem Verfahren kommt.
Die nächste Stufe wäre gegeben, wenn man nachweisen kann, daß der Auftraggeber schon bei der Auftragsvergabe wußte, daß er die Rechnung nicht wird bezahlen können.

Das ist aber häufig der Fall. Denn viele Bestattungspflichtige sehen sich nur in der Pflicht, die Bestattung zu regeln und tun auch das einzig Richtige, sie gehen zum Bestatter.
Oft wissen sie noch gar nicht, wie es um die finanzielle Situation des Verstorbenen bestellt ist und erfahren erst nach der Beisetzung, daß nicht genügend Geld da ist, um die Bestattung zu bezahlen.
In all diesen Fällen wird der Bestatter der Letzte sein, der einem keinen Lösungsweg aufzeichnet. Ratenzahlung, Stundung usw. sind hier machbar.
Nur muß man zwingend und rechtzeitig die Situation offen schildern, damit der Bestatter sich darauf einstellen und evtl. günstigere Varianten aufzeigen kann!

Allerdings kennt jeder Bestatter auch die Kunden, die weder ein Erbe erwarten, noch über die entsprechenden Mittel verfügen. Sie sagen auch beim Beratungsgespräch nichts, nehmen manchmal sogar das Beste vom Besten und machen den Eindruck, als spiele Geld keine Rolle. Auf die Rechnung reagieren sie einfach nicht und melden sich selbst bei Mahnungen nicht.

Hier den Beweis zu führen, daß sie von Anfang an vorhatten, die Rechnung nicht zu zahlen, ist denkbar schwer.

Auch will der Bestatter seinen Ruf nicht beschädigen, indem er als scharfer Schuldeneintreiber bekannt wird. Es ist nämlich durchaus so, daß alles, was mit der Rechnung zu tun hat, sehr schnell als pietätlos dargestellt wird.
Wie oft müssen Bestatter, wenn sie nach sechs Wochen mal höflich nach der Bezahlung fragen, den Satz hören: „Finden Sie das nicht pietätlos, jetzt nach Geld zu fragen?“

Immer mehr Bestatter arbeiten deshalb mit Factoring-Banken zusammen. Die Rechnung wird dann zwar vom Bestatter erstellt, je nach Vertrag dann aber „im Auftrag des Bestattungshauses soundso“ von dem Factoring-Unternehmen an die Angehörigen versandt. Das Unternehmen überwacht auch den Zahlungseingang, übernimmt ein evtl. Mahnverfahren und gewährt Ratenzahlungen.
So sind der pietätvolle Arbeitseinsatz des Bestatter und die nüchterne und von manchen als weniger pietätvoll empfundene Abrechnung voneinander getrennt.
Laut den Bestattern hat das eine sehr gute Akzeptanz bei den Angehörigen gefunden, die Ähnliches auch z.B. vom Zahnarzt kennen.

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(©si)