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Bestatterrechnung nicht bezahlt, wegen Betrugs vor Gericht

Im Emscherblog las ich diese Meldung hier:

Bestatter betrogen: Gerichtsverhandlung geschwänzt

Eigentlich hätte sich der Bochumer auf der Angeklagebank wegen Betruges verantworten sollen, weil er im März vorigen Jahres für die Beerdigung seiner Mutter dem Holzwickeder Bestattungsunternehmen Gößmann einen Auftrag erteilt haben soll, obwohl er wusste, so der Anklagevorwurf, dass er diesen Auftrag im Wert von knapp 1.700 Euro gar nicht bezahlen konnte. Was gegen den Angeklagten spricht: Er ist bereits als Betrüger einschlägig vorbestraft.

(Zur Verhandlung erschien der Angeklagte nicht, deshalb will die Richterin) den 55-Jährigen sicherheitshalber polizeilich vorführen lassen.

Emscherblog

Solche Meldungen sieht man nur sehr selten. Die wenigsten Bestatter trauen sich, säumige Zahler gerichtlich verfolgen zu lassen.
Die geringste Stufe der gerichtlichen Verfolgung wären ja Mahnbescheid und anschließende Vollstreckung mit dem Risiko, daß der Schuldner Widerspruch einlegt und es zu einem Verfahren kommt.
Die nächste Stufe wäre gegeben, wenn man nachweisen kann, daß der Auftraggeber schon bei der Auftragsvergabe wußte, daß er die Rechnung nicht wird bezahlen können.

Das ist aber häufig der Fall. Denn viele Bestattungspflichtige sehen sich nur in der Pflicht, die Bestattung zu regeln und tun auch das einzig Richtige, sie gehen zum Bestatter.
Oft wissen sie noch gar nicht, wie es um die finanzielle Situation des Verstorbenen bestellt ist und erfahren erst nach der Beisetzung, daß nicht genügend Geld da ist, um die Bestattung zu bezahlen.
In all diesen Fällen wird der Bestatter der Letzte sein, der einem keinen Lösungsweg aufzeichnet. Ratenzahlung, Stundung usw. sind hier machbar.
Nur muß man zwingend und rechtzeitig die Situation offen schildern, damit der Bestatter sich darauf einstellen und evtl. günstigere Varianten aufzeigen kann!

Allerdings kennt jeder Bestatter auch die Kunden, die weder ein Erbe erwarten, noch über die entsprechenden Mittel verfügen. Sie sagen auch beim Beratungsgespräch nichts, nehmen manchmal sogar das Beste vom Besten und machen den Eindruck, als spiele Geld keine Rolle. Auf die Rechnung reagieren sie einfach nicht und melden sich selbst bei Mahnungen nicht.

Hier den Beweis zu führen, daß sie von Anfang an vorhatten, die Rechnung nicht zu zahlen, ist denkbar schwer.

Auch will der Bestatter seinen Ruf nicht beschädigen, indem er als scharfer Schuldeneintreiber bekannt wird. Es ist nämlich durchaus so, daß alles, was mit der Rechnung zu tun hat, sehr schnell als pietätlos dargestellt wird.
Wie oft müssen Bestatter, wenn sie nach sechs Wochen mal höflich nach der Bezahlung fragen, den Satz hören: „Finden Sie das nicht pietätlos, jetzt nach Geld zu fragen?“

Immer mehr Bestatter arbeiten deshalb mit Factoring-Banken zusammen. Die Rechnung wird dann zwar vom Bestatter erstellt, je nach Vertrag dann aber „im Auftrag des Bestattungshauses soundso“ von dem Factoring-Unternehmen an die Angehörigen versandt. Das Unternehmen überwacht auch den Zahlungseingang, übernimmt ein evtl. Mahnverfahren und gewährt Ratenzahlungen.
So sind der pietätvolle Arbeitseinsatz des Bestatter und die nüchterne und von manchen als weniger pietätvoll empfundene Abrechnung voneinander getrennt.
Laut den Bestattern hat das eine sehr gute Akzeptanz bei den Angehörigen gefunden, die Ähnliches auch z.B. vom Zahnarzt kennen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 3. Juli 2015

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Hajo
8 Jahre zuvor

Factoring-Banken?
mit Stammsitz im Osten unseres Kontinents? 😉
Aber mal im Ernst: wenn man etne Ware oder Dienstleistung (in diesem Fall sogar beides) bestellt, muss man sicher sein, dies auch bezahlen zu können. Eine Spekulation auf das Vermögen des Verstorbenen (m/w) ist doch haarsträubend.
Wäre da etwa eine Anzahlung zumindest schadensmindernd? .. aber das ist wohl auch nicht im Sinne des „Geschäfts“.

Reply to  Hajo
8 Jahre zuvor

@Hajo: Nein, keine Russenlösung! Ich kenne allerdings einen Bestatter, der schickt schon mal seine Fahrer mit Bestattungswagen zum Schuldeneintreiben. Unser Manni hat das auch schon mal so gemacht. Und: Wenn die Eltern oder Großeltern immer gesagt haben, dass für ihre Beerdigung vorgesorgt und genug da sei, dann verlässt man sich darauf, kann aber manchmal eines Bessern (oder in diesem Fall Schlechteren) belehrt werden. Wie oft habe ich gehört, daß die Angehörigen gesagt haben, es müsse genug Geld da sein. Dann wird aber das Geld nicht gefunden oder das Konto ist doch nicht wie erwartet gefüllt. Natürlich gibt es im Zweifelsfall immer eine Anzahlung. Aber an was will man das festmachen? Bei bestimmten Vierteln, bei bestimmtem Auftreten usw. Aber was, wenn der Auftraggeber durchaus solvent erscheint? Und es sind nicht die Armen und die Leute aus dem „Viertel“, die dann nicht bezahlen können. Diese Leute sagen von vornherein, was los ist. Ich schrieb schon mal und meinte das durchaus ernst: Lehrer und Rechtsanwälte müssen immer im Voraus bezahlen. Da hat es aber weniger etwas mit der… Weiterlesen »

Chris
8 Jahre zuvor

…ich möchte nicht wissen, welche Beträge sich Banken/Versicherungen rund um die Welt jährlich einsacken, wenn niemand außer dem Verstorbenen von Konten/Verträgen gewusst hat und der Verblichene -warum auch immer- darauf geachtet hat, keine Unterlagen im Haus zu haben!

Wird ein schönes Sümmchen sein!

Coffin Corner
8 Jahre zuvor

Wenn ich als solventer Kunde wüsste, daß von vornherein über eine Factory-Bank abgerechnet wird, wäre das ein triftiger Grund, den Bestatter erst gar nicht zu beauftragen.

Denn diese Banken verlangen einen Rechnungsanteil von allen Kunden. Ich finanziere also als solventer und zahlungswilliger Kunde die nicht zahlungswilligen und eine Dienstleistung, die der Bestatter in Anspruch nimmt, für mich aber nicht benötigt.
Er wälzt sein unternehmerisches Risiko (des Zahlungsausfalls) ab und verteilt seine Ausfälle in der gesamten Kundschaft. Ich würde wohl eher eine hohe Anzahlung leisten, damit meine Solvenz beweisen und im Gegenzug einen Nachlass (Skonto) verlangen, denn ein Ausfallrisiko besteht ja dann nicht.

In Ordnung finde ich Regelungen, wo eine „Forderungsabtretung“ an ein Inkasso automatisch mit einer verweigerten Lastschrift eintritt. So etwas findet man häufig im Einzelhandel, weil dieser wegen der Gebühren das Konto bei Kartenzahlung nicht direkt belastet, sondern statt dessen der Bank eine Lastschrift vorlegt.

Lochkartenstanzer
Reply to  Coffin Corner
8 Jahre zuvor

@Coffin Corner:

Auch für Dich als solventen Kunden muß der Bestatter Aufwand treiben , die Rechnung zuzustellen und zu überwachen ob die Zahlung ankommt. Denn erst dann, wenn Du bezahlt hast, ist sichergestellt, daß Du ein solventer Kunde bist. Von daher erbringt der Dienstleister schon Leistungen, die anonsten der Bestatter selbst durchführen müßte, selbst wenn Du solvent bist.

Ich bin zwar kein Bestatter sondern anderweitig selbständig, aber wenn ich den „Papierkram“ jemand anders machen lassen könnte/würde, wäre das schon eine Erleichterung. Allerdings bin ich zu geizig, dafür Geld auszugeben. und streiche den Lohn für diesen Aufwand selbst ein. 🙂

Lochkartenstanzer
Reply to  Lochkartenstanzer
8 Jahre zuvor

@Lochkartenstanzer:

Nachtrag: Im Endeffekt zählt doch nur das, was „hinten rauskommt“. Wenn der Bestatter, der über eine Factoring abrechnet bei gleicher Leistung günstiger ist, als der Bestatter der alles selbst macht, aber für den Aufwand vielleicht eigene Mitarbeiter bezahlen muß, die im Endeffekt möglicherweise teurer sind, bist Du dann in den Arsch gekniffen.

Im endeffekt ist es egal, ob direkt oder über facotring-Firmen abgewickelt wird, solange die Leistung und der Preis dazu stimmt.

Stefan G.
Reply to  Coffin Corner
8 Jahre zuvor

@Coffin Corner:
Wenn ich als solventer Kunde wüsste, daß von vornherein über eine Factory-Bank abgerechnet wird, wäre das ein triftiger Grund, den Bestatter erst gar nicht zu beauftragen.

Oder zahl halt einfach per Vorkasse. Die beste Methode, einen Leistungserbringer von deiner Solvenz zu überzeugen. Kann man meist auch (mit nicht geringen) Rabatten verbinden…

8 Jahre zuvor

Nein, die Bestatter würden das nicht machen, wenn es nicht die günstigere Lösung wäre.
Weniger Zahlungsausfälle, weniger Rechnungsaufwand, weniger Kontroll- und Mahnaufwand.
Unterm Strich ist es deutlich günstiger.
Und es wird auch verhindern, daß solvente Kunden irgendwann den Mehraufwand und die Mehrauslagen für zahlungsunwillige Kunden mittragen müssen.
Denn merke, die Kosten zahlt immer der Kunde, nicht der Kaufmann.




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