Bestattungsrechnung: Wenn ein ungeliebter Verwandter stirbt, zu dem man keinen Kontakt hatte, kann man trotzdem zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen werden. Man muss bezahlen, obwohl man den Menschen nicht mochte oder sogar gar nicht kannte. Was ist zu tun? Hier die Antworten!
Dieser Fall kommt sehr häufig vor.
In meinem persönlichen Umfeld, allerdings nicht in meiner Familie, sind in den letzten Jahren mehrere solcher Fälle eingetreten. Es handelte sich immer um Brüder oder Schwestern, zu denen die Betroffenen nahezu ein ganzes Leben keinen Kontakt hatten.
Eines Tages trudelt vom Bestattungsamt einer weit entfernten Stadt eine Bestattungsrechnung über die Bestattung dieser fast schon vergessenen Person ein, die man bitteschön innerhalb von 14 Tagen bezahlen soll.
Oft sind es aber auch Elternteile, die nach einer Scheidung nichts mehr mit dem Rest der Familie zu tun hatten.
Blut ist dicker als Wasser – sagt man
Auch in solchen Fällen muss die Familie für die Bestattungskosten eintreten. Wer hier für die Kosten zuständig ist, ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht und dem Bestattungsrecht. Grob gesagt, folgt die Zahlungsverpflichtung dem Erbrecht. Zuerst der Ehegatte, dann die Kinder usw.
Aus dieser Verpflichtung kann man auch dann nicht entkommen, wenn man nachweislich mit dem Verstorbenen keinen Kontakt hatte. Blut ist dicker als Wasser, sagt der Volksmund und meint damit, dass familiäre Verbindungen schwerer wiegen, als eine Verpflichtung der Allgemeinheit.
Es gibt nur wenige Fälle, in denen Hinterbliebene sich vor Gericht von dieser Verpflichtung befreien konnten.
Bestattungsrechnung erhalten? Ruhe bewahren
Stirbt ein Mensch und niemand aus der Familie kümmert sich rechtzeitig um dessen Bestattung, sind die Kommunen verpflichtet, ersatzweise das Nötige zu veranlassen. Eine einfache Bestattung mit einem anonymen Grab ohne Feier, Zeitungsanzeige und Blumen wird dann durchgeführt.
Selbst solche schmucklosen Bestattungen können über 2.000 Euro kosten. Nach meinen Erfahrungen liegen die Summen, die Kommunen einfordern, bei rund 1.800 Euro.
Nachdem diese Bestattung erfolgt ist, machen sich die Friedhofsämter der betroffenen Gemeinden auf die Suche nach Angehörigen, die für die Übernahme der Kosten herangezogen werden können.
Das geschieht durch Abfragen bei infrage kommenden Einwohnermeldeämtern und oft auch Sichtung der Dokumente aus dem Nachlass des Verstorbenen. So kann es sein, dass zwischen der Bestattung und der Zusendung einer Rechnung eine lange Zeit vergeht, manchmal ein Jahr und mehr.
Erhält man so eine Rechnung, sollte man Ruhe bewahren. Ich erlebe es immer wieder, dass dann völlig kopflos der Katastrophenzustand ausgerufen und absolut irre im Netz recherchiert wird. Leider ist das Internet mit zahlreichen blödsinnigen weil falschen Antworten gespickt.
Zunächst einmal sollte man in Ruhe überlegen, ob man wirklich der Zahlungspflichtige ist.
Es ist mir nämlich häufiger schon untergekommen, dass das Friedhofsamt es einfach mal beim erstbesten (oder einzig bekannten) Hinterbliebenen versucht, obwohl es da noch jemanden gibt, der viel eher infrage kommt.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verstorbene verheiratet war, sich die neue Ehefrau aber erfolgreich wegduckt. Bei dieser Gelegenheit sind übrigens oft genug auch bislang völlig unbekannte Halbgeschwister aufgetaucht, die nach der Trennung der Eltern entstanden sind.
Damit sind wir bei dem Thema: Bin ich überhaupt alleine verpflichtet?
Muss ich die Bestattungsrechnung alleine bezahlen?
Je nach Fleiß und Ermittlungserfolg des Friedhofsamts werden oft nicht alle betroffenen Personen angeschrieben. Man verlässt sich ein bißchen, so scheint es mir, darauf, dass der Rechnungsempfänger die anderen schon mit ins Boot holen wird, wenn er die Zahlungsaufforderung erhält.
Ist das der Fall, dann müssen die anderen natürlich auch ihren Anteil übernehmen.
Und wenn ich nicht bezahlen kann, was dann?
Wer nicht in der Lage ist, eine solche Rechnung zu bezahlen, kann das für ihn zuständige Sozialamt in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe das Amt die Bestattungskosten für einen nahen Angehörigen übernimmt, hängt von den persönlichen Umständen ab.
Außerdem hat man es ja beim Rechnungssteller mit einer Behörde zu tun, die nicht dringend auf die Zahlung angewiesen ist. Deshalb gibt es immer die Möglichkeit, selbst in sehr kleinen Raten zu bezahlen.
Auf keinen Fall ignorieren
Die schlechteste Idee ist es, sich wegzuducken und die Zahlungsaufforderung zu ignorieren. Ämter haben einen langen Atem und am Ende wird alles nur unnötig noch viel teurer, weil Verfahrenskosten dazukommen können.
So blöd es auch für einen selbst ist: Man sollte sich der Verpflichtung stellen und versuchen, anhand der Lösungsmöglichkeiten aus diesem Artikel hier, das Beste daraus zu machen.
Aeternitas fragen, anwaltliche Hilfe und Beratung suchen
Fühlt man sich ungerechtfertigt zur Zahlung aufgefordert, ist es immer sinnvoll, einen Anwalt zurate zu ziehen. Informationen bekommt man ggf. auch bei den Verbraucherzentralen, beim VdK und bei Aeternitas e.V.
Wie kann ich vorbeugen?
Die beste Vorbeugung besteht darin, dass man auch für einen ungeliebten Menschen, bei dem man mit einer Zahlungsverpflichtung nach der Bestattung rechnen muss, eine Sterbegeldversicherung abschließt.
Was viele gar nicht wissen: Man kann Sterbegeldversicherungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für Dritte abschließen.
Das kostet dann so um die 15 bis 20 Euro pro Monat (je nach Alter der versicherten Person), was erheblich weniger weh tut, als wenn man eines Tages einen großen Batzen auf einmal bezahlen soll.
Es kann auch ganz sinnvoll sein, wenn man das Friedhofsamt in der Stadt, in der der Betreffende lebt, (sofern man das weiß) informiert und seine eigene Adresse mitteilt. Das kann (muss aber nicht!) dann verhindern, dass der ungeliebte Verwandte nach Vorgaben der Behörde ersatzweise bestattet wird.
Man wird dann vom Tod des Betreffenden zeitnah (um dieses Wort auch mal zu verwenden) informiert und muss sich dann eben selbst um alles kümmern. Da hat man es dann logischerweise selbst ein bißchen in der Hand, wie teuer alles wird.
- rechnung-erhalten: Peter Wilhelm KI
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Danke für die Ausführliche Antwort, das mit der Sterbegeldversicherung ist tatsächlich interessant und war mir so nicht bewusst. Jetzt muss ich nur mal rausfinden ob mein Vater noch lebt, ob er zwischenzeitlich nochmal geheiratet hat etc. 😀 die Generation hinterlässt ja (leider?) kaum Spuren im www.
Ich danke Dir für die interessante Frage, die ich für einen Artikel hernehmen konnte. Nun haben alle etwas davon.
Mal unterstellt, der fehlende Kontakt war so gewollt (bzw. eben nicht gewollt): Wenn man selbst die Bestattung organisiert, kommt man denn dann noch billiger weg als wenn das Amt das „Nötigste“ tut? Die werden doch nicht grundlos eine Mark mehr ausgeben als unbedingt nötig, tragen sie doch das Risiko, die Kosten nicht weitergeben zu können. Sie schrieben andernorts von zumindest denkbaren Bestattungen für 1000 Euro, 1800 Euro sind da deutlich höher – wie kommt die Differenz zustande?
Interessante Frage.
Natürlich hat man über die Höhe der Kosten mehr Kontrolle, wenn man sich selbst um die Bestattung kümmert.
Bei Verzicht auch alle Leistungen rund um den Friedhof, wie Trauerfeier, Aufbahrung und Grab, und Wahl der einfachsten Ausstattung kann man das wirklich halbwegs günstig bekommen.
Man würde dann beispielsweise eine anonyme Seebestattung wählen.
Es geht also darum, kommunale Gebühren zu vermeiden.
Das Amt hingegen ist verpflichtet, eine „würdevolle und ortsübliche“ Bestattung zu organisieren. Da kann z.B. nicht auf den Friedhof verzichtet werden, was ja immer eine Grundgebühr und das Grab als Kostenfaktoren verursacht.
Es ist noch ein anderer Punkt zu berücksichtigen: In manchen Städten gibt es städtische Bestattungsdienste. Das sind kommunale Eigenbetriebe o.ä.
Hier schreibt also quasi die Stadt an sich selbst die Rechnung, also der Friedhofsbetrieb und der Bestattungsdienst an das Sozialamt oder die Ordnungsbehörde. Hier werden die öffentlichen Gebühren/Kosten abgerechnet, während ja tatsächlich sozusagen nur der interne Einkaufspreis anfällt. Inwieweit das einen buchhalterischen Vorteil mit sich bringt, müsste mal jemand erklären, der sich da mehr auskennt.