Leser Frank ist auf einer Internetseite auf einen Eintrag gestoßen, der ein Thema behandelt, das auch wir hier im Weblog schon oft besprochen haben.
Da hat jemand Hinweise auf seine Bestattungsvorsorge in sein Testament geschrieben und natürlich wurde das Testament erst nach seinem Tod eröffnet und da war alles schon geschehen.
Bestattungsvorsorge gehört nicht ins Testament!
Lesen Sie doch auch:
(©si)

















Leider dumm gelaufen. 🙁
Da sieht man’s mal wieder: Bestatterwegblog lesen bildet.
(Ob die das mit ihrem eventuell vorhandenen Organspendeausweis auch so machen?)