hallo,
ich habe eine kurze frage:
meine oma ist verstorben.sie hatte einen gesetzl. vormund.
dieser hat einen bestatter beauftragt.
der bestatter ist in etwa so teuer wie das sparkassenbuch in etwa hat.ich habe einen bestatter gefunden, der etwa 1/3 verlangt für die gleiche leistung.
frage : wenn ich den günstigeren bestatter nehme, was auser die abholung und die unterbringung in eine kühlzelle kann der erste bestatter noch verlangen.
weder ich noch meine mutter haben irgendetwas unterschrieben.mfg
Wir hatten ähnliche Fragestellungen schon häufiger hier.
Normalerweise ist es so, daß die Betreuung mit dem Tod endet. Demnach dürfte der Betreuer auch keine Anweisungen bezüglich der Bestattung erteilen.
Manchmal stellt sich die Situation aber auch so dar, daß Personen eine Generalvollmacht haben, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt und explizit für die Bestattung ausgefertigt wurde.
Letztlich muß man die näheren Umstände kennen, um beurteilen zu können, ob da eine Geschäftsführung ohne Auftrag vorlag oder ob der Betreuer im Sinne der Gefahrenabwehr und auf Drängen des Ordnungsamtes tätig geworden ist.
Oft sind die Angehörigen weit weg und der Betreuer ist der Einzige vor Ort, der sich kümmern kann. Er beauftragt dann ein Unternehmen mit der Überführung in die Leichenhalle. Hierfür gilt es ja bestimmte Fristen zu beachten und einzuhalten.
Ich würde dringend das Gespräch mit dem Betreuer suchen und vor allem auch mit dem bereits beauftragten Bestatter sprechen. Es gilt herauszufinden, ob durch den Wechsel zu einem anderen Bestatter der Preisvorteil noch gegeben ist. Es würde ja eine weitere Überführung anfallen und auch der zuerst beauftragte Bestatter hätte noch irgendetwas zu bekommen, je nachdem, was er alles schon geleistet hat.
In allen Rechtsfragen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen:
§ Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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Neben den Fragezeichen, die sich in juristischer Hinsicht auftun (Stichwort Geschäftsführung ohne Auftrag, ein Betreuer hat ja definierte Bereiche, in denen er zu betreuen hat, z.B. Vermögenssorge o.ä.) wundert mich doch die Tatsache des Handelns ohne Rücksprache mit den nächsten Verwandten. Sobald mein Schwiegervater verstorben war, informierte uns die Betreuerin über das Ableben und legte alles unsere Hände.
Möglicherweise hat der Betreuer zu Lebzeiten der Großmutter einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen. Dies wäre eine Tätigkeit, die unzweifelhaft in das Aufgabengebiet eines Betreuers fällt.
Und zu:
„ich habe einen bestatter gefunden, der etwa 1/3 verlangt für die gleiche leistung.“
Ich glaube nicht, dass man für ein Drittel der Kosten die gleichen Leistungen erhält, da wird es mit Sicherheit Unterschiede geben!
na ja, Michael, wenn Du diese Seiten verfolgst, würdest Du Dich über die Preisdifferenz nicht wundern. Ich denke mal, wenn jemand unter dem Aspekt „es steht soundso viel Geld zur Verfügung“ beauftragt wird (ohne Vergleichsangebote), dann schlägt „der“ halt zu.
Hallo Hajo, ich verfolge diese Seiten und ja, ich kenne auch die Preisunterschiede. Daher ist es gut, dass wir hier in Deutschland uns ja die Geschäftspartner aussuchen dürfen. Und jeder dann die Wahl hat, welche Leistungen er bekommt.
Offensichtlich hat der Betreuer aufgrund einer Vollmacht nach dem Ableben beauftragt oder zu Lebzeiten als gesetzl. Vertreter. Dann obliegt ihm entsprechend die Auswahl eines geeigneten Bestatters.
Sicherlich wird ein Betreuer einen Bestatter auswählen, der serviceorientiert und zuverlässig arbeitet und keine Discount-Bestatter aus dem Internet. Wer diese Seiten verfolgt sollte wissen, dass hier schnell mal der ein oder andere Hunderter aufgeschlagen wird für eigentlich selbstverständliche (Inklusive-)Leistungen des „teuren“ Bestatters vor Ort.
Und wenn der Betreuer mit einem fixen Betrag eines Sparbuchs auskommen muss (Schonbetrag ?), ist diese Sicherheit auf jeden Fall ihren Preis wert.
Ich bin seit ca. 16 Jahre in diesem Gewerbe und musste oft genug mit den sogenannten Freibeträgen auskommen incl. aller weiteren Leistungen (Grab, Steinmetz etc.), da weiss man, was es heisst, mit spitzen Bleistift zu rechnen und die eigenen erbrachten Leistungen preislich nach unten zu korregieren, damit alles passt.
Hallo, ich bin selbst im Bestattungswesen (in Hamburg) tätig und muß sagen, das ich in letzter Zeit gehäuft höre(n muss): ´zu einem Drittel des Preises…´. Von 11 der Kunden, von denen ich das zu hören bekam, landeten 8 bei dem Unternehmen mit den zwei ´A´ im Firmennamen. Im Nachhinein jedoch, hörte ich von zwei der ~abgesprungenen Kunden, das sie letztendlich mehr zahlten als von unserem Unternehmen ursprünglich veranlagt wurde. Ich kann natürlich nur für den Hamburger Raum sprechen- aber zu einem Drittel des Preises… funktioniert hier in der Regel nicht. Aus dem ganz einfachen Grund, das allein die Friedhofsgebühren schon rund die Hälfte des eigentlichen Preises ausmachen. Selbstverständlich könnte jetzt jedes Unternehmen sagen: ´gut, machen wir´s auch günstiger indem wir einfach Fremdleistungen (Totenschein, Urkunden, eventuell externe Träger) aus unserem Preis herausfiltern´- aber damit wäre dem Kunden nicht geholfen, muss er doch all diese Dinge ohnehin bezahlen. Ich möchte mal behaupten das die breite Masse der Bestattungsinstitute eine vernünftige Mischkalkulation hat und sich nicht in exorbitant hohen Preisregionen bewegt. Hinzu kommt, das Betreuer meist nur dann… Weiterlesen »