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Betrug mit Totenscheinen

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Leser des Bestatterweblogs wissen es: erst muß ein Arzt den Tod einer Person feststellen und bescheinigen, vorher geht gar nichts.
Diese Leichenschau kostet natürlich etwas. Manche Hausärzte, die jahrelang einen Patienten betreut haben, verzichten hin und wieder auf die Liquidation der Rechnung (um die 60 Euro), aber in der Regel werden die Angehörigen hier zur Kasse gebeten. Die Krankenkasse übernimmt übrigens diese Kosten nicht, ein Verstorbener ist eben nicht krank, sondern tot, die Mitgliedschaft in der Krankenkasse mit dem Tod erloschen.

Üblicherweise rechnet der Arzt die Leichenschaugebühr direkt mit dem Bestatter ab. Weniger geschickt ist es, direkt nach der Leichenschau im Trauerhaus die Rechnung auf den Tisch zu legen und das Geld von den Trauernden zu kassieren.

Jetzt ist eine gar nicht so neue Betrugsmasche wieder im Kommen: Dubiose Betrüger versenden unter anderem unter dem Namen „Dr. med. K. Joost, Medizinisches Zentrum für Pathologie“ von einer einer Oldenburger Adresse aus gefälschte Rechnungen über 68,24 Euro für die „Erstellung des pathologischen Befundes bezüglich des Totenscheines/Totenbescheinigung“ an die Hinterbliebenen. Aus Unerfahrenheit überweise viele die vermeintlich berechtigte Gebühr.

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Wer eine solche oder ähnliche Rechnung erhält, sollte sich sofort an den Bestatter wenden, der die Formalitäten abgewickelt hat. Er kann sagen, ob eine Arztrechnung berechtigt ist oder nicht.

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#betrug #totenscheinen

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(©si)